G
Gelöschtes Mitglied 65138
Gast
Hallo Leute!
Ich habe heute mal wieder eine neue EGV vorgelegt bekommen, um die alte aufzufrischen.
Lustigerweise fiel mir dabei auf, dass die letzte EGV, obwohl von mir nicht unterschrieben, vom Jobcenter anscheinend als gültig betrachtet wird(ääähhh, aber sonst geht's gut?).
Ich hatte vor zwei, drei Monaten Besuch vom Postboten der mir Post vom JC als ZPU zustellen wollte. Diese durfte er nicht unterschrieben wieder mitnehmen.
War da vllt ein VA drin?
Ich habe jetzt noch mal nachgedacht und finde immernoch, dass die EGV zu unterschreiben nur Nachteile für mich haben kann.
Ich habe jetzt gehört, dass man auch "unter Vorbehalt" unterschreiben könnte und gleichzeitig Feststellungsklage einreicht? Glaube nicht, dass das hilft.....
Ich möchte eigentlich ungern für unnötigen Wind sorgen, sondern einfach so gut es geht meine Ruhe haben und dem JC mal den Stock in die Speichen halten.
Stimmt es, dass das JC in der Beweispflicht über die Zustellung eines VA ist?
Falls ja, dann wäre das doch eigentlich nur über ZPU möglich und die muss ich ja nicht annehmen(Gelber Brief mit eingeschlossen).
Ich vermute, das mit der Beweispflicht und der Post wäre vllt die beste Strategie, soll heißen:
Erst mal abwarten, EGV nicht unterschreiben und falls was anderes als normale Post kommt, einfach wieder zurückgehen lassen.
Ich möchte den Weg gehen, der das JC möglichst uneffektiv macht und mich nicht mit irgendwelchen Klagen oder Beschwerden abmühen.
Anbei mal die EGV zum Anschauen.
Was denkt ihr?
Ich habe heute mal wieder eine neue EGV vorgelegt bekommen, um die alte aufzufrischen.
Lustigerweise fiel mir dabei auf, dass die letzte EGV, obwohl von mir nicht unterschrieben, vom Jobcenter anscheinend als gültig betrachtet wird(ääähhh, aber sonst geht's gut?).
Ich hatte vor zwei, drei Monaten Besuch vom Postboten der mir Post vom JC als ZPU zustellen wollte. Diese durfte er nicht unterschrieben wieder mitnehmen.
War da vllt ein VA drin?
Ich habe jetzt noch mal nachgedacht und finde immernoch, dass die EGV zu unterschreiben nur Nachteile für mich haben kann.
Ich habe jetzt gehört, dass man auch "unter Vorbehalt" unterschreiben könnte und gleichzeitig Feststellungsklage einreicht? Glaube nicht, dass das hilft.....
Ich möchte eigentlich ungern für unnötigen Wind sorgen, sondern einfach so gut es geht meine Ruhe haben und dem JC mal den Stock in die Speichen halten.
Stimmt es, dass das JC in der Beweispflicht über die Zustellung eines VA ist?
Falls ja, dann wäre das doch eigentlich nur über ZPU möglich und die muss ich ja nicht annehmen(Gelber Brief mit eingeschlossen).
Ich vermute, das mit der Beweispflicht und der Post wäre vllt die beste Strategie, soll heißen:
Erst mal abwarten, EGV nicht unterschreiben und falls was anderes als normale Post kommt, einfach wieder zurückgehen lassen.
Ich möchte den Weg gehen, der das JC möglichst uneffektiv macht und mich nicht mit irgendwelchen Klagen oder Beschwerden abmühen.
Anbei mal die EGV zum Anschauen.
Was denkt ihr?