Hallo,
da bin ich wieder
Ich habe hier schon geschrieben: https://www.elo-forum.org/alg/95966-k...ml#post1192012 (Vorgeschichte sozusagen)
Zwar las ich, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt,
jedoch weiß ich mir nicht mehr zu helfen.
Auch bekam ich nun diesen VerwaltungsAkt (8. August) zur nichtunterschriebenen EGV(16.Juli), allerdings 22 Tage nach EGV.
Ich stelle jetzt mal die Beschwerdeschrift ein, daraus kann man auch etwas zur Vorgeschichte sehen.
(Nicht wundern, die Beschwerde schreibt meine Mutter)
Sehr geehrte …
getragen von dem Gedanken um das physische und psychische Wohlergehen meiner schwerkranken Tochter steph1979 ist es meine Verantwortung und die Pflicht von Behörden Schaden abzuwenden.
2008 lag meine Tochter im Sterben. Vitalfunktionen konnten nur mit medizinischen Geräten aufrechterhalten werden.
Glücklicherweise gelang ihr der Sprung zurück ins Leben. Allerdings ein Leben bestimmt von chronischen Krankheiten und ständigen Schmerzen.
Trotzdem zeigte sie den unablässigen Willen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Dementsprechend wurden mit den vielen vorherigen FALLMANAGERN Konzepte zur Umschulung erarbeitet, jedoch nie umgesetzt.
Am 27.Dezember 2011 war der erste Termin mit der ARBEITSVERMITTLERIN Frau ......XXX
Meine Tochter sprach mit Fr. XXX über ihre gesundheitlichen Probleme: Tinitus, Dreh-schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten u.a * und freute sich über deren Interesse an ihren Umschulungsvorschlägen.
Es folgte die Anfertigung EGV mit Schwerpunkt: Prüfung beruflichen Rehabilitation.
Ein Ergebnis wurde steph1979 nicht mitgeteilt.
Schon am 30. Dez.11 – also 3 Tg. danach zw. Weihnachten und Neujahr – lag offenbar ein „Ergebnis“ vor, denn mit diesem Datum sind die Vermittlungsvorschläge datiert, ausnahmslos für Call – Center.
Der Gesundheitszustand meiner Tochter verschlechterte sich nach Erhalt dieser Post rapide, begründet durch die Angst (Todesangst: Diabetiker müssen essen, um Insulin zu injizieren ) sanktioniert zu werden, da sie eine Tätigkeit im Call-Center nicht ausführen KANN.
Es liegen ärztliche Atteste und Diagnosen dem JC vor. Frau XXX hat diese zu den Akten genommen. Ebenso die Vollmacht meiner Tochter für mich in ihrem Namen zu handeln und zu entscheiden.
Am 16.Juli 2012 kam ich gemeinsam mit meiner Tochter der Einladung von Frau XXX nach.
Nach einem ca. 10- minütigen Monolog von Frau XXX über den ärztlichen Dienst des JC, dem meine Tochter aus o.g. Gründen nur bedingt folgen konnte und dem völligem Ignorieren von mir druckte sie eine EGV aus und legte sie meiner Tochter zur sofortigen Unterschrift vor. Als ich die Unterschrift ablehnte, meinte sie zynisch es würde nichts nützen und warf uns ein
SGB 2 Normblatt aus www.gesetze im internet über den Schreibtisch zu aus dem wir zu entnehmen hätten das ein Verwaltungakt folgt.
Obwohl die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meiner Tochter vorlag und Unklarheit über ihre Erwerbsfähigkeit (siehe EGV vom 16.07.2012 unter Pkt.2) besteht, verstößt der Abschluss dieser EGV mit zweifelhafter Erwerbsfähigkeit gegen den elementaren Leistungsgrundsatz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II? (HessLSG vom 17.10.2008 – L 7 AS 251/08 B ER).
Zum Auslöser dieser Beschwerde wurde expliziet der 100- prozentige unbegründete Leistungsentzug des bewilligten Leistungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhalt am 31. Juli 2012. (monatliche Überweisung)
Es findet sich KEIN schriftlicher Hinweis, weshalb die Nichtzahlung erfolgte, weder in den digitalen Unterlagen des JC noch als Schreiben an mich bzw. meine Tochter.
Diese fahrlässige (oder vorsätzliche) Handlung kann ich nicht hinnehmen, denn es hängt das Leben meiner Tochter davon ab.
* Extrablatt, weil soviel Krankheiten
Das Schreiben ist noch unvollendet, denn ich wollte erst fragen ob es so geht und überhaupt Sinn macht.
Ich muss sicherlich auch zum Gericht wg. Widerspruch ?
Ich weiß nicht wo mir der Kopf steht ...
Wär ganz lieb, wenn mir Jemand hilft.
LG
steph
da bin ich wieder

Ich habe hier schon geschrieben: https://www.elo-forum.org/alg/95966-k...ml#post1192012 (Vorgeschichte sozusagen)
Zwar las ich, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde nichts bringt,
jedoch weiß ich mir nicht mehr zu helfen.
Auch bekam ich nun diesen VerwaltungsAkt (8. August) zur nichtunterschriebenen EGV(16.Juli), allerdings 22 Tage nach EGV.
Ich stelle jetzt mal die Beschwerdeschrift ein, daraus kann man auch etwas zur Vorgeschichte sehen.
(Nicht wundern, die Beschwerde schreibt meine Mutter)
Sehr geehrte …
getragen von dem Gedanken um das physische und psychische Wohlergehen meiner schwerkranken Tochter steph1979 ist es meine Verantwortung und die Pflicht von Behörden Schaden abzuwenden.
2008 lag meine Tochter im Sterben. Vitalfunktionen konnten nur mit medizinischen Geräten aufrechterhalten werden.
Glücklicherweise gelang ihr der Sprung zurück ins Leben. Allerdings ein Leben bestimmt von chronischen Krankheiten und ständigen Schmerzen.
Trotzdem zeigte sie den unablässigen Willen selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen zu wollen. Dementsprechend wurden mit den vielen vorherigen FALLMANAGERN Konzepte zur Umschulung erarbeitet, jedoch nie umgesetzt.
Am 27.Dezember 2011 war der erste Termin mit der ARBEITSVERMITTLERIN Frau ......XXX
Meine Tochter sprach mit Fr. XXX über ihre gesundheitlichen Probleme: Tinitus, Dreh-schwindel, Konzentrationsschwierigkeiten u.a * und freute sich über deren Interesse an ihren Umschulungsvorschlägen.
Es folgte die Anfertigung EGV mit Schwerpunkt: Prüfung beruflichen Rehabilitation.
Ein Ergebnis wurde steph1979 nicht mitgeteilt.
Schon am 30. Dez.11 – also 3 Tg. danach zw. Weihnachten und Neujahr – lag offenbar ein „Ergebnis“ vor, denn mit diesem Datum sind die Vermittlungsvorschläge datiert, ausnahmslos für Call – Center.
Der Gesundheitszustand meiner Tochter verschlechterte sich nach Erhalt dieser Post rapide, begründet durch die Angst (Todesangst: Diabetiker müssen essen, um Insulin zu injizieren ) sanktioniert zu werden, da sie eine Tätigkeit im Call-Center nicht ausführen KANN.
Es liegen ärztliche Atteste und Diagnosen dem JC vor. Frau XXX hat diese zu den Akten genommen. Ebenso die Vollmacht meiner Tochter für mich in ihrem Namen zu handeln und zu entscheiden.
Am 16.Juli 2012 kam ich gemeinsam mit meiner Tochter der Einladung von Frau XXX nach.
Nach einem ca. 10- minütigen Monolog von Frau XXX über den ärztlichen Dienst des JC, dem meine Tochter aus o.g. Gründen nur bedingt folgen konnte und dem völligem Ignorieren von mir druckte sie eine EGV aus und legte sie meiner Tochter zur sofortigen Unterschrift vor. Als ich die Unterschrift ablehnte, meinte sie zynisch es würde nichts nützen und warf uns ein
SGB 2 Normblatt aus www.gesetze im internet über den Schreibtisch zu aus dem wir zu entnehmen hätten das ein Verwaltungakt folgt.
Obwohl die aktuelle Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung meiner Tochter vorlag und Unklarheit über ihre Erwerbsfähigkeit (siehe EGV vom 16.07.2012 unter Pkt.2) besteht, verstößt der Abschluss dieser EGV mit zweifelhafter Erwerbsfähigkeit gegen den elementaren Leistungsgrundsatz gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II? (HessLSG vom 17.10.2008 – L 7 AS 251/08 B ER).
Zum Auslöser dieser Beschwerde wurde expliziet der 100- prozentige unbegründete Leistungsentzug des bewilligten Leistungsbescheid zur Sicherung des Lebensunterhalt am 31. Juli 2012. (monatliche Überweisung)
Es findet sich KEIN schriftlicher Hinweis, weshalb die Nichtzahlung erfolgte, weder in den digitalen Unterlagen des JC noch als Schreiben an mich bzw. meine Tochter.
Diese fahrlässige (oder vorsätzliche) Handlung kann ich nicht hinnehmen, denn es hängt das Leben meiner Tochter davon ab.
* Extrablatt, weil soviel Krankheiten
Das Schreiben ist noch unvollendet, denn ich wollte erst fragen ob es so geht und überhaupt Sinn macht.
Ich muss sicherlich auch zum Gericht wg. Widerspruch ?
Ich weiß nicht wo mir der Kopf steht ...
Wär ganz lieb, wenn mir Jemand hilft.
LG
steph