EGV / Datenschutz / keine Weitergabe an dritte Personen

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Valkyrus

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Hallo liebe Mitglieder des Forums,

ich habe leider am 18.01.2016 meine erste EGV unterschrieben, da ich diesbezüglich keine Erfahrung hatte bzw. das nicht kannte. Ich habe bis letztes Jahr November noch einen Minijob gemacht und zu zeit bin ich Arbeitslos und kriege Arbeitslosengeld II. Die EGV die ich unterschrieben habe, ist grundsätzlich nicht die schlimmste, so wie ich hier mittlerweile im Forum gesehen habe, jedoch gibt es einige Sachen die mich sehr stören und weswegen ich wahrscheinlich auch in der nächsten Zeit Probleme kriegen werde. Diesbezüglich habe ich ein paar fragen und hoffe das Ihr mir behilflich sein könnt. Im voraus bedanke ich mich ganz herzlich für eure Zeit und mühe..

Ich habe den Fehler gemacht und beim Sachbearbeiter unterschrieben das diese, meine Daten weiter geben können usw. ich dachte da würde es um Vermittlungen für Jobs gehen. Der Sachbearbeiter meinte das könnte ich jederzeit widerrufen, das werde ich auch machen. Ich soll bei einem Massnahmenträger 1 Stunde in der Woche vorbeigehen und kann da Bewerbungen fertig machen und erhalte auch Briefmarken usw. und kann es kostenlos versenden.

Ich war heute pünktlich da, habe einen gültigen Personalausweis dabei gehabt und die EGV , da drin stand ich sollte dieser vorlegen. Daraufhin wurde mir gesagt das die EGV kopiert werden muss. Ich habe gesagt die EGV ist eine Vertrag zwischen zwei Partein, sprich mir und das Job Center und unterliegt dem Vertragsschutz und ich möchte nicht das dieser kopiert und aufbewahrt wird. Darauf hin wurde mir gesagt das wäre so und das würde so in den AGB´s stehen. Gut dachte ich mir, aber ich bin nicht verpflichtet euren AGB´s zuzustimmen.

Ich bin bereit die EGV vorzulegen und kann mich ausweisen, somit kann der externe Massnahmenträger sehen wie lange ich da bin und wer ich bin usw. Ich muss gestehen das ich im Gespräch einen Kompromiss gesucht habe, ich habe gesagt das ich bereit wäre das jegliche Daten von mir ohne Probleme zwischen dem Massnahmenträger und dem Job Center ausgetauscht werden dürfen. Daraufhin wurde mir gesagt das ich ein schreiben unterschreiben soll, woraus hervor geht das alle meine Daten und Unterlagen auf unbestimmte Zeit gespeichert werden und auch für dritte zugänglich gemacht werden dürfen, sprich nicht Job Center.

-Dürfen die das verlangen, die EGV kopieren und aufbewahren und mich zwingen etwas zu unterschreiben um meine Daten dritten zugänglich zu machen?

Das war der Punkt wo ich gesagt habe nein. Das recht hat ein Massnahmenträger nicht und da widerspreche ich. Weiterhin habe ich angeboten trotz allem teilzunehmen ohne die Weitergabe meiner Daten an dritte, das wurde jedoch abgelehnt. Nun muss ich ein schreiben aufsetzen und das ganze in einem Brief diesen Sachbearbeiter erläutern und auch noch die Daten Weitergabe an dritte wieder sprechen. Könnt Ihr mir da weiterhelfen bzw. könnt Ihr mir sagen ob das was ich gemacht habe rechtens war oder ob ich einen großen Fehler begangen habe?

Es handelt sich um diesen Maßnahmeträger!

Meine EGV : https://www.directupload.net/file/d/4240/a6nh44wj_jpg.htm https://www.directupload.net/file/d/4240/vex27geu_jpg.htm https://www.directupload.net/file/d/4240/od4i82bj_jpg.htm

Die Bilder brauchen etwas zum Laden...sry
 
hey, willkommen :)

okay ... du hast also den fehler gemacht und die EGV unterschrieben ? kein problem, ich denke das ist vielen von uns am anfang schon passiert ... aber hinterher ist man eben immer schlauer.

zu deiner geschichte mit dem maßnahmenträger:
du hast dich richtig verhalten! naja, zumindest TEILS. in deiner EGV steht "DIese Eingliederungsvereinbarung legen Sie bitte bei der Start-Up Veranstaltung vor."
da duch dich schon mit deiner unterschrift unter der EGV damit einverstanden erklärt hast, die EGV dort vorzulegen, weiss ich nicht genau wie es da nun aussieht .. wobei da ja nur was von vorlegen und nicht von kopieren steht ...
da kann vielleicht ein anderer mehr zu sagen.

was die restliche zettelwirtschaft anbelangt die du dort bekommst:
einkassieren, mit den worten " ich möchte das zuhause erst alles in ruhe prüfen und ggf. prüfen lassen". ende der durchsage.
dort NICHTS aber auf GAR NICHTS unterschreiben. so würde ich dir raten, dort immer zu verfahren.
deren problem ist nämlich nun, sie können mit dir A: nicht arbeiten und B: sie bekommen kein geld für dich ...

die liebe pixelschieberin hat dazu auch mal einen kleinen "leitfaden" erstellt:
https://www.elo-forum.org/weiterbil...rse-16-abs-sgb-ii-45-sgb-iii.html#post1859551

lies dir das mal in ruhe durch.

somit erledigt sich die maßnahme praktisch von selbst.

ich würde an deiner stelle einfach ein schreiben aufsetzen, in dem du die situation erklärst und deinen sachbearbeiter darum bitte, dir mitzuteilen wie du dich nun verhalten sollst.

alles in allem kann dir da eigentlich nix passieren :)
 
Hallo Valkyrus,

Die Bilder brauchen etwas zum Laden...sry

dann stelle sie bitte über die Forensoftware ein, dafür ist diese Möglichkeit ja da.

Ich habe den Fehler gemacht und beim Sachbearbeiter unterschrieben das diese, meine Daten weiter geben können usw. ich dachte da würde es um Vermittlungen für Jobs gehen. Der Sachbearbeiter meinte das könnte ich jederzeit widerrufen, das werde ich auch machen.

Vermutlich war diese ganze Maßnahme für dich nur möglich weil du das "freiwillig" (auf der EGV ) unterschrieben hast, das wäre dann bereits das "Ende der Harmlosigkeit" ...

Wenn du dem Datenaustausch widersprechen willst, dann tu das unverzüglich (schriftlich und nachweislich), damit das auch wirksam werden kann und beachtet werden muss.

Ich soll bei einem Massnahmenträger 1 Stunde in der Woche vorbeigehen und kann da Bewerbungen fertig machen und erhalte auch Briefmarken usw. und kann es kostenlos versenden.

Wer "sagt" das oder hast du das schriftlich bekommen, was konkret soll dir denn diese Maßnahme bringen können ... Bewerbungen kann man auch zu hause fertig machen und die Briefmarken muss dann das JC aus dem Vermittlungsbudget bezahlen.

Es war gut, dass du beim MT nichts unterschrieben hast, dazu brauchst du auch keine schriftlichen Erklärungen abgeben, die Verträge zwischen JC und MT wurden bereits schriftlich geschlossen, Niemand ist verpflichtet dort noch zusätzlich "eigene Verträge" mit dem MT abzuschließen ... :icon_evil:

Wenn die deine "freiwillige" Teilnahme dann nicht nachweisen und abrechnen können ist das nicht dein Problem ... vermutlich sollte auch dafür die EGV kopiert werden und in die Akte des MT, denn darauf ist ja deine Unterschrift, dass du das SOOOO gerne freiwillig machen wolltest ...

Frage doch mal ganz naiv nach wo die Fördergelder so herkommen, ich vermute mal (auch) von der EU und die wollen keine gezwungenen Teilnehmer da drin haben ...

MfG Doppeloma
 
Vielen herzlichen dank nochmals für eure Beiträge, ich bin froh das ich doch nicht alles falsch gemacht habe. Das mit 1 Stunde pro Woche ist in der EGV festgehalten ( Seite 2 der EGV , die ich hochgeladen habe ).

Ich habe nun dem Sachbearbeiter eine E-Mail gesendet und alles beschrieben, nun muss ich abwarten was passiert.

Meine E-Mail :

Sehr geehrter Herr xxx,

ich war wie vereinbart und wie es in meiner EGV angegeben ist am xxxx um xxx Uhr bei der Start-Up Veranstaltung des BewerbungsCenters. Ich habe einen gültigen Personalausweis und auch die Eingliederungsvereinbarung dabei gehabt. Ich wurde gebeten die Eingliederungsvereinbarung abzugeben zwecks einer Kopie. Des weiteren wurde mir gesagt das ich ein Dokument unterschreiben soll, wo hervor geht das meine Personenbezogenen Daten auf unbestimmte Zeit gespeichert werden und für dritte zugänglich gemacht werden, sprich nicht mit dem Job Center. Damit war ich nicht einverstanden und dieses ist auch nicht bestandteil unserer vereinbarung gewesen.

Die Eingliederungsvereinbarung ( EGV ) ist in Deutschland ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der Agentur für Arbeit und einem bzw. dem Arbeitslosen und unterliegt dem Vertragsrecht. Ein außerhalb des Sozialrechtsverhältnis stehender Dritter, wie hier der Maßnahmeträger Weststadt-Akademie / BewerbungsCenter, kann nur mit Zustimmung des Leistungsberechtigten Daten erheben und verwerten(§ 4a des Bundesdatenschutzgesetz).

Auf meine frage ob die Teilnahme nicht trotz allem wahrgenommen werden kann wurde mir erklärt das es so nicht akzeptiert werden kann. Ich habe erläutert das ich lediglich für nur 1 Stunde pro Woche bei der Weststadt Akademie eingetragen bin um kostenlos Bewerbungen auszudrucken bzw. zu versenden. Ich habe angeboten die EGV zwecks Einsicht offenzulegen damit der Maßnahmenträger die vom Job Center mit mir vereinbarten Zeitraum und Rahmen einzusehen bzw. festzuhalten kann, jedoch bestand man auf die Kopie, die auch auf bestimmte Zeit gespeichert werden soll und auch dritten Personen zugänglich gemacht werden soll.

Weshalb über mich diesbezüglich Personenbezogene Daten bei diesem externen Maßnahmenträger gespeichert werden müssen konnte mir die Dame nicht erklären und eine Teilnahme wurde mir verweigert. Auch eine Bestätigung das ich vorgesprochen habe wurde mir verweigert. Als ich persönlich bei Ihnen vorgesprochen habe, haben Sie erläutert das ich die Möglichkeit kriege kostenlos bei diesem externen Maßnahmenträger Bewerbungen auszudrucken und diese kostenlos zu versenden. Das würde ich gerne machen, aber ich bin nicht damit einverstanden das ein externer Maßnahmenträger Personenbezogene Daten von mir speichert und diese dritten ohne mein zuwissen zugänglich macht.

Des weiteren möchte ich auch hiermit auch mein gegebenes Einverständnis zu Weitergabe meiner Personenbezogenen Daten an dritter Wiederrufen. Im persönlichen Gespräch war hatte ich die annahme das meine Personenbezogenen Daten in einem seriösen bzw. anderer Form und zu meinem Vorteil genutzt werden. Davon bin ich nicht mittlerweile nicht mehr überzeugt, diesbezüglich möchte ich die Kontrolle darüber haben wie mit meinen Daten umgegangen wird.

Ich bin jederzeit bereit beim Maßnahmenträger die Möglichkeiten zu nutzen wofür das Job Center den Maßnahmenträger Weststadt-Akademie bezahlt und das in dem Rahmen die ich persönlich mit Ihnen abgesprochen habe ( um Bewerbungsunterlagen auszudrucken und diese kostenlos zu versenden ). Jedoch bitte ich um Verständnis das ich das nicht in Anbetracht dieser Lage machen kann bzw. der Maßnahmenträger mich nicht mitwirken lässt. Ich bin nicht verpflichtet Unterlagen Archivieren zu lassen , weiterhin bin ich auch nicht verpflichtet Dokumente zu unterschreiben die meine Grundrechte untergraben und mir als Person das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nehmen.

Ich würde mich sehr freuen wenn wir diesbezüglich eine Lösung finden, gerne auch mit der Westadt Akademie.

mit freundlichen Grüßen

xxx
 
dein schreiben was du an deinen sachbearbeiter gerichtet hast, liest sich ja soweit ganz gut .... ABER: niemals per email!
druck dir das schreiben bitte aus und bring es persönlich im jobcenter vorbei und lass es dir quittieren, dass du das schreiben abgegeben hast ... ist schwer nachzuweisen, dass du deinem sachbearbeiter ne mail geschrieben hast ... oder sende es per einschreiben mit rückschein an deinen SB . ich würde das an deiner stelle noch tun, nur um allen eventualitäten vorzubeugen versteht sich.

desweiteren setzt du ein 2. schreiben auf, in dem du darum bittest deine nicht für die vermittlung relevanten daten zu löschen ( telefonnummer, email adresse etc. ). du musst nämlich nur auf dem postwege erreichbar sein, sonst nichts.
so läufste nicht gefahr, ständig mit mails bombadiert - oder angerufen zu werden.
 
Ok Sebi, werde ich umgehend am Montag machen, wobei ich dem Sachbearbeiter auf die vom Job Center für Ihn eingerichtete E-Mail Adresse ( der Sachbearbeitername @Jobcenteressen.de ) geschrieben habe und diese auch jederzeit über mein E-Mail System belegen kann. Dafür hat mir der Sachbearbeiter extra seine Visitenkarte gegeben, aber doppelt hält besser.

Ich muss gestehen das die ganze Angelegenheit mir am Anfang als Chance angeboten wurde und auch so verkauft wurde, aber was ich heute wieder per Post für Angebote erhalten habe worauf ich mich Bewerben soll, das ist wirklich nicht nachvollziehbar. Ich besitze eine sehr gut abgeschlossene Ausbildung als Kaufmann im Einzelhandel und soll mich für Helfer-job Bewerben, in Spielhallen, im Call Center und für Berufe die ich nicht einmal gelernt habe bzw. mir die Qualifikation fällt. Teilweise habe ich das Gefühl das per Internet einfach bekannte Zeitarbeitsfirmen ergoogelt werden und mir diese Angebote zugesendet werden.

Es spielt nicht mal eine Rolle ob ich mit dem Lohn den diese Helfer-job überhaupt über die Runden komme, es spielt keine Rolle welche Krankheitlichen Defizite ich habe, es geht hier einfach nur darum so schnell wie möglich mich in irgend etwas zu vermitteln. Das ganze wird dann als intensive Hilfe und optimierte Hilfe verkauft. Die geben mir ja nicht einmal die Chance das ich in meinem erlernte Beruf anfangen kann bzw. eine stelle diesbezüglich finden kann...
 
Valkyrus, eine abgeschickte Email muss nicht zwingend notwendigerweise auch beim Empfänger ankommen. Du musst im Falle der erfolglosen Zustellung einer Email an den Empfänger auch nicht unbedingt immer eine Return-Mail bekommen, in der steht, dass die Email nicht zugestellt werden konnte. Emails können auf dem Weg zum Empfänger einfach verloren gehen (wie auch Briefe). Das hat technische Gründe.

Außerdem gelten Emails vor Gericht nicht als Beweis. Allerhöchstens als Anscheinbeweis (Indiz).
 
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