K
KeinMitglied 35
Gast
1.) Auf Seite 1 bei gültig bis, wollte SB nur "bis auf weiteres" schreiben. SB meinte, es wäre sogar besser für mich...
Hinweise dazu bei Punkt 8 "...spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten...".
2.) Punkt 5 (S. 2): Morgen ist schon der 30.04., muss ich dann schon morgen die Bewerbungsliste vorlegen? Für diese EGV habe ich einige Tage Zeit zur Überprüfung. Der Verwaltungsakt war vor dieser EGV schon abgelaufen.
3.) Punkt 5 (S. 3, oben): "Bei der Stellensuche beziehe ich auch befristete Stellenangebote mit ein." - Ist das korrekt?
4.) Hier Vermittlungsvorschläge von der Agentur f. Arbeit??? Meiner Kenntnis nach weiß ich, dass Arbeitsagenturen keine Vermittlungsangebote an Alg-2-Bezieher vermitteln/anbieten dürfen.
Hinweise dazu bei Punkt 8 "...spätestens jedoch nach Ablauf von 6 Monaten...".
2.) Punkt 5 (S. 2): Morgen ist schon der 30.04., muss ich dann schon morgen die Bewerbungsliste vorlegen? Für diese EGV habe ich einige Tage Zeit zur Überprüfung. Der Verwaltungsakt war vor dieser EGV schon abgelaufen.
3.) Punkt 5 (S. 3, oben): "Bei der Stellensuche beziehe ich auch befristete Stellenangebote mit ein." - Ist das korrekt?
4.) Hier Vermittlungsvorschläge von der Agentur f. Arbeit??? Meiner Kenntnis nach weiß ich, dass Arbeitsagenturen keine Vermittlungsangebote an Alg-2-Bezieher vermitteln/anbieten dürfen.