EGV bitte prüfen

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Kirre

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Hallo,

ich bin im Februar zu einem Gespräch eingeladen worden. Das war dann, wie ich merkte ein Gespräch, um eine EGV für mich zu erstellen. Beistand war dabei und Protokoll habe ich geführt.

Kann sich jemand bitte die EGV angucken und eine Meinung dazu schreiben. Bis jetzt habe ich noch keine EGV unterschrieben und auch keinen VA erhalten.

Mir erschließt sich nicht so ganz welche Vorteile ich daraus ziehen soll.
 

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Hannes63

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Hab jetzt nichts "schlimmes" gefunden. Bewerbungskostenerstattung ist drin. Sieht ziemlich nach Standard aus. Könnte man also unterschreiben wenn man möchte. Wenn man nicht möchte auch gut, dann kommt's evtl. als Verwaltungsakt.
 

CuiBono

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Was mir grundsätzlich erstmal auffällt:
- unkonventionelles Design
- auf Seite 2 wechseln die verwendeten Schriftarten einfach mal hin und her, scheint geschultes Personal am Werk zu sein... nicht



Seite 2, Absatz 2.
Find ich irgendwie ungut zu Lasten des Hilfeempfängers formuliert, aber ist wohl konform aufgrund des Wörtchens "zumutbar".


Seite 2, Absatz 5.
"Sie bewerben sich zeitnah, d.h. spätestens am dritten Tag"
Gegenvorschlag: "Werktag" (Wegen langen Wochenenden, Feiertage, etc)


Seite 2, Absatz 6.
"Die Vermittlungsvorschläge Jobcenters bzw- der Agentur für Arbeit werden dabei nicht berücksichtigt"
Gegenvorschlag: Diesen Satz entfernen, da eine aus einem Vermiitlungsvorschlag resultierende vorgenomme Bewerbung spätestens dann als Eigenbemühung gilt/gelten kann.

Grundlage dafür:
"Zitat:
Mit der Bewerbung wird aus einem VV eine Eigenbemühung
Wenn auch die Entgegennahme von Vermittlungsvorschlägen durch die Arbeitsagentur noch keine
Eigenbemühung darstellen kann, so sind jedenfalls sich hieraus ergebende
Bewerbungen, Vorsprachen und Vorstellungsgespräche genauso dem
Arbeitssuchenden obliegende und bei der Erfüllung der Eingliederungsvereinbarung
zu beachtende Eigenbemühungen, wie die weiteren denkbaren Formen von
Eigenbemühungen. Hierzu können die Nutzung der Stelleninformationsdienste der
Bundesagentur für Arbeit, die Auswertung von Stellenanzeigen in Tageszeitungen
und im Internet, der Besuch von (ggf. fachspezifischen) Arbeitsplatzbörsen,
Initiativbewerbungen sowie die Vorsprache bei Zeitarbeitsunternehmen und privaten
Arbeitsvermittlern gehören.
Pet 4-17-11-81503-036141, Petition 23756, eingereicht 23.03.2012,
Arbeitslosengeld II
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und beschlossen



Seite 3, Absatz 2.
"Bei Vorliegen der Voraussetzungen können auf vorherigen Antrag und bei fehlender leistungsfähigkeit ggf. Leistungen aus dem Vermittlungsbudget in Höhe von maximal 500 € für die Laufzeit der Eingliederungsvereinbarung gewährt werden und zwar:
Dir werden erstmal vollmundig 500 Euro für ein halbes Jahr an Vermittlungsbudget in Aussicht gestellt, dann mit kleinen Häkchen möglicherweise verwehrt: "gegebenenfalls", "auf vorherigen Antrag", "bei fehlender leistungsfähigkeit", "bei Vorliegen der Voraussetzungen".... ziemlich viele mögliche Rückhaltungsgründe in nur einem Satz.


Einen Pluspunkt gibts: Es scheint nach keiner festen Anzahl an Bewerbungsbemühungen verlangt zu werden.

Evtl. fällt anderen geschulten Augen noch was auf.


Ich würde möglicherweise schriftlich Gegenvorschläge einreichen, zumindest das mit den Werktagen und das als Bewerbung realisierte Vermittlungsvorschläge auch als Bewerbungsbemühung angesehen werden.


PS:

Und wen man richtig richtig dreist sein will, sich selbst auch ein so tolles Nachbesserungsrecht einräumen lassen/vorschlagen, wie es das JC auf Seite 3 am Ende für sich selbst tut:

"Sollte das zuständige Jobcenter (der Hilfeempfänger :biggrin:) seinen Pflichten nicht nachkommen, ist ihm innerhalb einer Frist von 14 Tagen das Recht zur Nachbesserung einzuräumen"
 
Zuletzt bearbeitet:
D

Dinobot

Gast
Einen Pluspunkt gibts: Es scheint nach keiner festen Anzahl an Bewerbungsbemühungen verlangt zu werden.Evtl. fällt anderen geschulten Augen noch was auf...
Dir werden erstmal vollmundig 500 Euro für ein halbes Jahr an Vermittlungsbudget in Aussicht gestellt, dann mit kleinen Häkchen möglicherweise verwehrt:

Nicht ganz. Es gibt dann noch einen nachfolgenden Satz, der dann 150,00 Euro für die Laufzeit der Eingliederungsvereinbarung als KANN-Leistung in Aussicht stellt, bezogen auf den vorherigen Satz von 5 Euro pro schriftlicher Erstattung. Insofern erkenne ich hier einen indirekten Hinweis auf eine feste Anzahl von zu leistenden Bewerbungen. 25 Euro Erstattung pro Monat, was dann 5 zu leistende Bewerbungen im Monat bedeuten würde.

Andererseits würde dann das Vermittlungsbudget im Jahr 300 Euro betragen und nicht 500 Euro . Also hier vermag ich keine klare Linie zu erkennen oder klare Festlegungen, möglicherweise nur eine Sanktionsfalle.
 
E

ExUser 3363

Gast
Auf Seite 2 unter dem Punkt 1 Verpflichtungen :

Der 2. Textbaustein "Sie verpflichten sich.." komplett streichen.

Dieser Absatz ist mir schon länger unter dem umgangssprachlichem als "Leibeigenschaftspassus" bekannt
und anbei wird Gestzestext zum Nachteil des Arbeitsuchenden völlig entstellt.
 

Realist2

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Mir erschließt sich nicht so ganz welche Vorteile ich daraus ziehen soll.

Richtig: Keine.
Du unterschreibst quasi einen Blanko-Scheck und trittst deine Rechte ab. Anders formuliert: Unterschreibst du das, gehört dein Hinterteil der Arge ...und sie können dich in Maßnahmen stecken, usw.
Sollte daraus dann eine Sanktion entstehen, wird es vor Gericht schwierig(er) dagegen vorzugehen, weil ja alles mit dir durchgesprochen wurde und du das unterzeichnet hast.

Es gibt keinen rationalen Grund für die Unterschrift unter einer EGV , denn alles für den Leistungsbezug steht im SGB II. Der Gesetzgeber möchte gern eine Vereinbarung zwischen ARGE und Leistungsempfänger (ein Schelm, wer böses dabei denkt) .....was dich aber nicht kümmern muss.
Und ein Gesetz für eine Sanktion über eine nicht geleistete Unterschrift existiert nicht.
 

Kirre

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Danke für eure Mühe.

Ich habe zwei vorgefertigte und vom Fallmanager unterschriebene Verträge erhalten.
Ich habe den Fallmanager schon länger und bis jetzt noch keinen VA erhalten, obwohl das schonmal erwähnt wurde und dieser damals am Anfang behauptet hat, dass er keine EGV mitgeben darf.

Von den EGV halte ich eigentlich nicht viel, da ich eigentlich keine ersichtlichen Vorteile daraus ziehen würde bzw. das es mir mehr bringt, als ohne Vertrag.

Reicht es die Vorschläge für die Änderungen schriftlich einzureichen oder muss ich die Änderungen im Vertrag reinschreiben und durchstreichen?

Ist es ein Vorteil, wenn ich Änderungen vorschlage, falls ein VA erlassen wird?
 

CuiBono

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Ich würde an deren original Dokument nichts verändern (z.B. durchstreichen etc., vor allem nicht nachdem die Gegenseite bereits unterschrieben hat, das könnte ggf. auch Urkundenfälschung sein)

Das original Dokument wirst du einfach behalten und nicht mehr abgeben (sofern du es nicht unterschreiben möchtest in vorliegender Form), auch falls du dieses später nochmals zu Vergleichszwecken benötigen solltest.

Sofern du etwas am vorgelegten EGV -Angebot deines SB an dich ändern möchtest, so würde ich ein neues Dokument/Brief aufsetzen:

Absender

Empfänger

Ort, Datum

Betreff: Eingliederungsvereinbarung

Mit einer kurzen freundlichen Anrede "Vielen Dank für das am XX.XX.2018 ausgehändigte EGV -Angebot.... dieses habe ich nun eingehend geprüft... dabei sind mir folgende Punkte aufgefallen.... welche ich gerne geändert sehen würde...

(Aufzählung der Bausteine aus der EGV mit streichen oder Gegenvorschlag dazu)...

am Ende dann nochmal darauf eingehen mit einem Absatz das man an einer konsensualen Einigung Interesse hat und dies mit den hiermit eingereichten und begründeten Einwänden/Gegenvorschläge untermauere und man gerne auch für weitere Verhandlung/Gespräche offen sei.

MfG. Hilfeempfänger


So ähnlich dann nachweislich gegen Empfangsbestätigung beim JC persönlich abgeben oder als Einschreiben Einwurf absenden ans JC .

PS: So mache ich das zumindest immer wenn ich Gegenvorschläge unterbreiten möchte bzw. unzufrieden bin mit einem EGV -Angebot.


Darauf gibt es idR. meist nur zwei Antworten vom JC :
a) schriftlich eine Einladung zu einem Termin (dort wird der SB dann mit dir deine Gegenvorschläge durchkauen und versuchen so wenig wie möglich davon abzuändern und dir eine neue EGV vorlegen mit geringfügigen Änderungen.

b) dir wird eine EGV als VA zugesandt (idR. gleicher Inhalt wie das EGV -Angebot)


Sollte man im Anschluss dann gegen eine möglicherweise erlassene EGV als VA vorgehen wollen, und sofern diese nicht über zweifelsfrei unrechtmäßige Inhalte verfügen sollte, so machen sich "Unterbreitete Gegenvorschläge" immer gut in der eigenen Beweisführung, z.B. erst recht wenn auf deinen Gegenvorschlag quasi direkt ein VA erfolgen sollte, dann ist dem JC zu unterstellen das dieses überhaupt kein Interesse an einer konsensualen Einigung hatte, und dies festzustellen kann nur von eigenem Vorteil sein später.
 
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Kirre

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Okay, so werde ich das machen. Vielen Dank euch allen!

Es hat sich beim Gespräch angehört, als ob da wahrscheinlich nach ihrer festgesetzten Frist noch was folgen wird.
 
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