hallo liebe forenmitglieder,
ich bin neu hier und dieses forum hat mir mut gemacht,
meine egv ersteinmal nicht zu unterschreiben.
vielen dank!
die sb,bei der ich zum ersten mal war meinte, ich hätte sie
doch sonst unterschrieben
und ich könne sie ruhig unterschreiben.
(dadurch hatte ich schon einige 1-euro-jobs oder maßnahmen)
ich habe diese egv mit nach hause genommen,
um sie in ruhe durchlesen zu können.
jetzt bin ich mir unsicher,
ob diese egv in ordnung ist. die berufsbezeichnungen, die
die sa eingetragen hat, stimmen auch nicht oder ist das egal?
es steht da, ich hätte eine liste mit zeitarbeitsfirmen erhalten
(die ich nicht von ihr erhalten habe) um mich in einem bewerberpool
aufzunehmen zu lassen. das jobcenter erwartet meine bewerbungsmappe
per e-mail, diese möchte sie dann ebenfalls in einen "bewerberpool"
zu irgendjemandem weiter schicken. weitere auskünfte darüber
habe ich nicht. auf meine frage, ob ich denn meine fahrtkosten (4.-€)
zu diesen einladungsterminen erstattet bekomme, meinte sie,
die liegen unter der erstattungsgrenze, da gibt es nichts.
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen, da ich am dienstag wieder
einen termin habe und die unterlagen mitbringen muss laut einladung.
vielen vielen dank!
Anhang anzeigen 2013-02-EGV-X1.pdf
Anhang anzeigen 2013-02-EGV-X2.pdf
ich bin neu hier und dieses forum hat mir mut gemacht,
meine egv ersteinmal nicht zu unterschreiben.
vielen dank!
die sb,bei der ich zum ersten mal war meinte, ich hätte sie
doch sonst unterschrieben
und ich könne sie ruhig unterschreiben.
(dadurch hatte ich schon einige 1-euro-jobs oder maßnahmen)
ich habe diese egv mit nach hause genommen,
um sie in ruhe durchlesen zu können.
jetzt bin ich mir unsicher,
ob diese egv in ordnung ist. die berufsbezeichnungen, die
die sa eingetragen hat, stimmen auch nicht oder ist das egal?
es steht da, ich hätte eine liste mit zeitarbeitsfirmen erhalten
(die ich nicht von ihr erhalten habe) um mich in einem bewerberpool
aufzunehmen zu lassen. das jobcenter erwartet meine bewerbungsmappe
per e-mail, diese möchte sie dann ebenfalls in einen "bewerberpool"
zu irgendjemandem weiter schicken. weitere auskünfte darüber
habe ich nicht. auf meine frage, ob ich denn meine fahrtkosten (4.-€)
zu diesen einladungsterminen erstattet bekomme, meinte sie,
die liegen unter der erstattungsgrenze, da gibt es nichts.
ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen, da ich am dienstag wieder
einen termin habe und die unterlagen mitbringen muss laut einladung.
vielen vielen dank!
Anhang anzeigen 2013-02-EGV-X1.pdf
Anhang anzeigen 2013-02-EGV-X2.pdf