Morpheus28
Neu hier...
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 16 März 2013
- Beiträge
- 6
- Bewertungen
- 0
Hallo,
beziehe H4 und habe ein Schreiben von der Kommunalen Arbeitsförderung bekommen in der ich dazu stellung nehmen soll weshalb ich mich nicht an die EGV gehalten habe und die letzen zwei Monate die Bewerbungsnachweise nicht eingereicht habe.
Jetzt stellt sich mir die Frage welche Möglichkeiten ich habe - da ich mich ausreichend Beworben habe und nur den Nachweiß versäumt habe abzugeben von zwei Monaten eben.
hier der Hauptteil des Schreibens:
... falls nicht droht die KOA so wird eine Sanktion von 30% innerhalb 3 Monaten verhängt:
kann das legitim sein so viel zu kürzen nur wegen versäumnis der Bewerbungsnachweise - wenn ich nun nachträglich alle Bewerbungen nachweisen kann, z.B. mit den Antwortschreiben der Firmen ?
schonmal danke für Antworten
mfg
Morpheus 28
beziehe H4 und habe ein Schreiben von der Kommunalen Arbeitsförderung bekommen in der ich dazu stellung nehmen soll weshalb ich mich nicht an die EGV gehalten habe und die letzen zwei Monate die Bewerbungsnachweise nicht eingereicht habe.
Jetzt stellt sich mir die Frage welche Möglichkeiten ich habe - da ich mich ausreichend Beworben habe und nur den Nachweiß versäumt habe abzugeben von zwei Monaten eben.
hier der Hauptteil des Schreibens:
entgegen der EGV vom XX.01.2013 wurden zum XX.02.2013 und auch nicht zum XX.03.2013 die geforderten Nachweise eingereicht. Vereinbart war der Eingang folgender Unterlagen:
- konkret belegte Bewerbungsnachweise für Beschäftigungen
Die aufgeführten Pflichten waren ihnen zumutbar....
Ihre "Teilnahme" (laut Rückmeldung des Trägers zeigten sie sich nicht kooperativ) stellt keinen wichtigen Grund für die Nichterfüllung der Pflichten dar.
Wichtige Gründe die Ihr Verhalten rechtfertigen, wurden bislang nicht nachgewiesen. Sie
erhalten hiermit die Möglichkeit unter Belegung Ihrer Angaben Stellung zu beziehen...
... falls nicht droht die KOA so wird eine Sanktion von 30% innerhalb 3 Monaten verhängt:
kann das legitim sein so viel zu kürzen nur wegen versäumnis der Bewerbungsnachweise - wenn ich nun nachträglich alle Bewerbungen nachweisen kann, z.B. mit den Antwortschreiben der Firmen ?
schonmal danke für Antworten
mfg
Morpheus 28