EGV bekommen

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Landino

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Hallöchen...

nun hab ich auch eine EGV bekommen die ich unterschreiben soll....

die Zuweisung für den Ein-Euro-Job bei der AWO hatte ich ja schon mal bekommen,
mein SB hält sie genug Bestimmt,da ich ja nun mal keinen Beruf erlernt habe,
ist Hilfsarbeiter ohne nähere Tätigkeitsbeschreibung auch ok...
Die AWO und Rebeq sind ein und dasselbe,halt 2 Träger unter der selben Adresse.

Bei den Bewerbungen-1 pro Woche-akzeptiert er nur schriftliche,
keine Serienbewerbungen mit den selben Wortlaut,dazu soll ich zu den Anschreiben an die Firmen,
jeweils eine Kopie der Stellenanzeige aus der Zeitung oder I-Net,zusammen einreichen.

Was sagt Ihr zu der EGV ...

LG Dino
 

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Hallo,es reicht wenn du dich telefonisch,per mail bewirbst.es reicht wenn du namen,ort und Firma bzw.auch den Ansprechpartner nennst.Grüsse
 
Die Bewerbung "in schriftlicher Form" ist in der EGV festgelegt, so daß andere Bewerbungsarten nicht berücksichtigt werden können. Allerdings sind auch schriftliche Kurzbewerbungen (Anschreiben plus Lebenslauf) möglich.

Trotzdem ist das unausgegoren.

Ob der SB "Serienbewerbungen mit demselben Wortlaut" akzeptieren will oder nicht, ist seine Privatauffassung. Der Wortlaut von Bewerbungen ist nicht vorgeschrieben, auch nicht in der EGV , solange sie offensichtlich ernst gemeint sind. Wie soll man im übrigen ein Bewerbungsschreiben auf vergleichbare Stellen jedesmal anders abfassen, bzw. was muß anders sein, damit es nicht "derselbe Wortlaut" ist? Reicht eine andere Anrede des Empfängers, oder was ist vom SB konkret gewünscht?

Da außerdem die Stellenanzeige oder Ausschreibung jedesmal beim Nachweis beigefügt werden soll, werden Initiativbewerbungen ohne Stellenausschreibung so automatisch ausgeschlossen. Ob das der SB bedacht hat?

Was ist, wenn nicht die gewünschte Anzahl von Stellenausschreibungen vorhanden ist? Das Arbeitsamt verpflichtet sich aus gutem Grund auch nicht zu Übermittlung einer bestimmten Anzahl von qualifizierten Stellenangeboten.

Und schließlich: hat sich das Arbeitsamt verbindlich verpflichtet, die Bewerbungskosten zu erstatten, und wenn ja, in welcher Höhe?

Das muß alles vorher geklärt werden.
 
Hallo Landino !

Das Du keinen Beruf erlernt hast ist kein Freibrief für einen SB , so einen unbestimmten Vermittlungsvorschlag zu unterbreiten.

Die genaue Bezeichnung der Tätigkeit muss immer genau beschrieben sein, egal ob Hilfsarbeiten oder andere.

Wie soll denn sonst vom HE die Zumutbarkeit überprüft werden.

Es fehlt hier noch zusätzlich der Arbeitsort, die wöchentl. Arbeitszeit und die Bezahlung !

Also schriftlich anmahnen, das diese wichtigen Infos fehlen !
 
Hier müsste 2 x reagiert werden: 1 x auf die EGV und 1 x auf die Zuweisung zum EEJ .

Die EGV ist in allen Punkten absolut unbestimmt und der darin enthaltene EEJ ist überhaupt nicht bestimmt. Die EGV ist rechtswidrig.

Auch in der Zuweisung ist der EEJ nicht ausreichend bestimmt, auch wenn die SB es anders sieht. Es gibt genügend Urteile hierüber.

Beiliegend findest zu 2 Dokumente. Das eine enthält ein schreiben wegen der EGV mit einem Gegenvorschlag. In dem Schreiben wird alles bemängelt, was in der EGV nicht rechtens ist. Der Gegenvorschlag ist die Anlage des Schreibens.

Dann ist noch eine Ablehnung zum EEJ . Den würde ich erstmal wegen fehlender Bestimmtheit mit einem Urteil ablehnen. Bitte "ablehnen", denn du hast ein "Angebot" (und kein "Bescheid") erhalten.

Am 1.2. müsstest du den EEJ antreten. Bis dahin wirst du wohl auf die Ablehnung des EEJ keine Antwort erhalten haben. Ich wette, du wirst vor lauter Angst richtig krank. Dann gehe bitte zum Doc.

Ich meine, die werden danach aber wegen der Ablehnung des EEJ sehr schnell reagieren. Wahscheinlich mit einem Anhörungsbogen. Bitte melde dich damit gleich im Forum. Da müsste das gleiche wie in die Ablehnung reingeschrieben werden.

An der EGV werden die lange kauen. Evtl. hörst du gar nichts mehr davon. Wenn man dich deswegen ruft, dann gehe nicht alleine hin. Nehme einen Beistand nach § 13 SGB X mit. Irgend jemand, Hauptsache nicht allein. Die werden versuchen, dass du doch noch deren Text sofort unterschreibst und viel Druck machen. Immer schön "zwecks Prüfung" mitnehmen. WEnn sie es nicht zulassen, kann der Beistand das bezeugen. Und dann stellst du die neue EGV wieder hier rein. Da machen wir genauso weiter.

Vermutlich schläft danach alles ein und in ca. 2 - 3 Monaten legt man dir eine ganz neue EGV ohne EEJ vor.
 

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  • EGV Schreiben + Gegenvorschlag.doc
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Und was soll in einem Gegenvorschlag § 46 SGB III, der seit 01.01.2009 nicht mehr existiert, jedenfalls keine Bewerbungskosten regelt ???

Bewerbungskosten werden seit 01.01.2009 in § 45 SGB III (Vermittlungsbudget) geregelt, als Ermessen und soll in einer EGV verbindlich festgelegt werden !

Ist diese Formulierung in diesem Gegenvorschlag :
Unterstützung der Bewerbungsbemühungen nach Maßgabe eines nicht mehr zutreffenden § 46 SGB III bis 260,00 € verbindlich ???

Bis 260,00 €, kann auch nur 1,00 € sein !

xxxxxxxxx
 
da hab ich aber damals hier ein echt schärferen gegen vorschlag von
einem formuser hier bekommen der war nicht so lasch der hatte biss.
der war so formuliert das den die tränen kamen.
 
da hab ich aber damals hier ein echt schärferen gegen vorschlag von
einem formuser hier bekommen der war nicht so lasch der hatte biss.
der war so formuliert das den die tränen kamen.

Da hatte der VA ja auch noch aufschiebende Wirkung. Außerdem ist das kein lascher Ton. Es ist ein guter Umgangston. Oder soll ich mich auf deren Niveau herabsetzen?

Selbstverständlich darfst aber auch du die Arbeit des "Gegenvorschlages schreiben" übernehmen, wenn du einen besseren Ton hast. Dann hätte ich mir ja die Mühe sparen können.
 
Da hatte der VA ja auch noch aufschiebende Wirkung. Außerdem ist das kein lascher Ton. Es ist ein guter Umgangston. Oder soll ich mich auf deren Niveau herabsetzen?

Selbstverständlich darfst aber auch du die Arbeit des "Gegenvorschlages schreiben" übernehmen, wenn du einen besseren Ton hast. Dann hätte ich mir ja die Mühe sparen können.


nee so mein ich das nun nicht die schreiberei von dir alle hochachtung das du dir das antust, man ist schon froh wenn man mal nicht mehr dem amt schreiben muss.
ein frechen ton muss man ja nicht haben man kann alles ka...
freundlich rüberbringen auch wenn in der Jobcenter der SB seine fassung verliert, wenn man weiss das er im unrrecht ist da kann er sich gebärden wie er will gegen die wahrheit ist noch kein kraut gewachsen das läst ein erst recht durchhalten.
 
Aus eigener Erfahrung weiß ich das dieser Thread, wenn wenn es weiter so geht, der Zensur zum Opfer fallen wird.

Als Begleitperson falle ich wohl auch aus, denn mir fehlt das nötige Fachwissen um jemand Beistand zu leisten.
 
§ 46 SGB III ist - was die Bewerbungskostenerstattung betrifft - zum 31.12. gestrichen worden. Trotzdem muss das so schnell gegangen sein, dass die Jobcenter das noch nicht in den Dienstanweisungen haben und die Bewerbungskosten bis jetzt noch zusagen. Bestes Beispiel: S. diese EGV .

Soll man sich so einen Fehler entgehen lassen und auf Bewerbungskosten verzichten? Ich poche noch auf alte Gesetze, wenn die Jobcenter das noch nicht kapiert haben. Schließlich bin ich keine SB . Und so wie ich das in dem EGV -Gegenvorschlag formuliert habe, ist eindeutig zu lesen, dass es um Bewerbungskostenerstattung und nicht um etwas anderes geht.

xxxxxxx
 
hier wird jetzt sofort geschlossen. Der Threadunser soll sich bitte an die Redaktion wenden, dann gibts es auch Hinweise, die gehen bzw. nicht gehen.

Es kann ja wohl nicht sein, dass es hier zwischen zwei Unserinnen nur noch um Recht haben geht. Das verstehen wir absolut nicht mehr als Hilfe . Entweder übernimmt das einer von Euch und die andere hält sich gänzlich raus oder es wird dann halt immer wieder geschlossen.

Also wer von Euch zuerst antwortet macht das Thema weiter und die andere hält sich absolut raus. Und das ganze umgekehrt.

Merkt ihr beide eigentlich nicht, dass Ihr Beide Euch eigentlich wunderbar ergänzen könntnet und darauß etwas wirklich Gutes machen könntet. Aber dafür sollte man sich vielleicht mal zusammen setzen und physisch gegenübersitzen.

Ach ja ich werde hier weder per PN noch im Forum antworten, da ich eigentlich fast nur auswärts bin. Es gibt halt sehr viele wichtige Termine, die auch wahrgenommen werden müssen.
 
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