Hallo. Ich bin Neu und unerfahren in diesen Dingen.
Habe nach meinem Umzug von BY nach RLP sofort Arbeit in einer Kanzlei gefunden. Wurde am Ende der Probezeit zusammen mit 3 weiteren Angestellten wegen Auflösung der Bürogemeinschaft gekündigt. Erhielt dann ab Sept. 2017 ALG 2 weil mir 2 Tage zum ALG 1 fehlten. Erhielt nur ca. 550 € im Monat wegen Wohneigentum. Lebe in Scheidung habe sonst keine Einnahmen oder Vermögen. Habe mich fleissig beworben und im März 2018 Praktikum bei Pflegeeinrichtung gemacht. Zusätzlich Massnahme zur Pflegehilfskraft 2 Monate und wieder Praktikum. Gesamt 120 h unbezahlte Praktikumsstunden. Egal. Festeinstellung folgte von 01.07.- 31.7. Dann Kündigung in der Probezeit...weil man war ja nur auf die kostenfreien Praktikumsstd. Scharf um eine Urlaubsvertretung zu haben....egal...weiter...ab 01.08.18 wieder arbeitslos....statt den alten Leistungsbescheid 1:1 zu übernehmen neuer Leistungsbescheid ohne Heizkosten etc nur mit 416 € pro Monat erhalten. Widerspruch gegen Bescheid fristgerecht eingereicht. Noch keine Rückmeldung vom JC.
Nun der Hammer. Gespräch vorgestern bei meinem sehr jungen AV. Es wird mit mir keine neue EGV gemacht. Die alte wird fortgeschrieben. Beinhaltet Zuweisung zu einer Bewerbungsmassnahme die unsinnig ist. Kann mich bewerben hatte ja auch Stelle und habe kein mangelndes Selbstbewusstsein oder Angst zu Vorstellungsgesprächen zu gehen das Inhalt der Massnahme sein soll. Ebenso sieht die Massnahme wieder einwöchiges Praktikum in Unternehmen vor......
Kurz und gut ich sehe keinen Sinn schon wieder eine Massnahme zu machen...möchte lieber wieder Bewerbungen schreiben....meinem AV ist das egal...Druck und Zwang....auf meine Frage wie ich von 416 Euro monatlich die Fahrtkosten zweimal pro Woche bezahlen soll schlug er mir frech vor mir ein Fahrrad zu leihen und die 12 km einfach jeden Tag zu fahren.....wäre ja nicht seine Aufgabe das soll ich mit der Leistungsabteilung klären....hab die EGV erst mal zum Durchlesen mitgenommen und nicht unterschrieben
Soll diese am 5.10 unterschrieben abgeben. Am 8.10. Ist das Erstfespräch zu der Massnahme....was kann/ soll ich tun.
Ich werde im Laufe des nächsten Jahres zu meinem Freund 50 km entfernt ziehen und möchte mich dort dann selbständig machen bzw. hätte dann Mieteinnahmen von meinem Wohneigentum von denen ich leben könnte. Wir richten derzeit dort ein altes Haus her.....ich muss nur noch einige Monate ohne unsinnige Massnahmen und Druck überstehen.....also EGV nicht unterschreiben oder nur unter Vorbehalt?
Beim Massnahmeanbieter nix unterschreiben? Beistand mitnehmen? Was ist wenn ich keinen habe? Fragen über Fragen.....Ich weiss gar nicht was mir finanziell zusteht ausser ALG 2? Da ich ja Wohneigentum habe. Lebe aber derzeit sehr spärlich...habe wirklich wenig und wenn mein Freund nicht wäre nix zum Essen. 26 Jahre alte Heizung ist auch defekt. Antrag auf Brennholzbeihilfe habe ich gestellt.
Ich bitte um Rückantworten....bitte
LG Daisi66
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Habe nach meinem Umzug von BY nach RLP sofort Arbeit in einer Kanzlei gefunden. Wurde am Ende der Probezeit zusammen mit 3 weiteren Angestellten wegen Auflösung der Bürogemeinschaft gekündigt. Erhielt dann ab Sept. 2017 ALG 2 weil mir 2 Tage zum ALG 1 fehlten. Erhielt nur ca. 550 € im Monat wegen Wohneigentum. Lebe in Scheidung habe sonst keine Einnahmen oder Vermögen. Habe mich fleissig beworben und im März 2018 Praktikum bei Pflegeeinrichtung gemacht. Zusätzlich Massnahme zur Pflegehilfskraft 2 Monate und wieder Praktikum. Gesamt 120 h unbezahlte Praktikumsstunden. Egal. Festeinstellung folgte von 01.07.- 31.7. Dann Kündigung in der Probezeit...weil man war ja nur auf die kostenfreien Praktikumsstd. Scharf um eine Urlaubsvertretung zu haben....egal...weiter...ab 01.08.18 wieder arbeitslos....statt den alten Leistungsbescheid 1:1 zu übernehmen neuer Leistungsbescheid ohne Heizkosten etc nur mit 416 € pro Monat erhalten. Widerspruch gegen Bescheid fristgerecht eingereicht. Noch keine Rückmeldung vom JC.
Nun der Hammer. Gespräch vorgestern bei meinem sehr jungen AV. Es wird mit mir keine neue EGV gemacht. Die alte wird fortgeschrieben. Beinhaltet Zuweisung zu einer Bewerbungsmassnahme die unsinnig ist. Kann mich bewerben hatte ja auch Stelle und habe kein mangelndes Selbstbewusstsein oder Angst zu Vorstellungsgesprächen zu gehen das Inhalt der Massnahme sein soll. Ebenso sieht die Massnahme wieder einwöchiges Praktikum in Unternehmen vor......
Kurz und gut ich sehe keinen Sinn schon wieder eine Massnahme zu machen...möchte lieber wieder Bewerbungen schreiben....meinem AV ist das egal...Druck und Zwang....auf meine Frage wie ich von 416 Euro monatlich die Fahrtkosten zweimal pro Woche bezahlen soll schlug er mir frech vor mir ein Fahrrad zu leihen und die 12 km einfach jeden Tag zu fahren.....wäre ja nicht seine Aufgabe das soll ich mit der Leistungsabteilung klären....hab die EGV erst mal zum Durchlesen mitgenommen und nicht unterschrieben
Soll diese am 5.10 unterschrieben abgeben. Am 8.10. Ist das Erstfespräch zu der Massnahme....was kann/ soll ich tun.
Ich werde im Laufe des nächsten Jahres zu meinem Freund 50 km entfernt ziehen und möchte mich dort dann selbständig machen bzw. hätte dann Mieteinnahmen von meinem Wohneigentum von denen ich leben könnte. Wir richten derzeit dort ein altes Haus her.....ich muss nur noch einige Monate ohne unsinnige Massnahmen und Druck überstehen.....also EGV nicht unterschreiben oder nur unter Vorbehalt?
Beim Massnahmeanbieter nix unterschreiben? Beistand mitnehmen? Was ist wenn ich keinen habe? Fragen über Fragen.....Ich weiss gar nicht was mir finanziell zusteht ausser ALG 2? Da ich ja Wohneigentum habe. Lebe aber derzeit sehr spärlich...habe wirklich wenig und wenn mein Freund nicht wäre nix zum Essen. 26 Jahre alte Heizung ist auch defekt. Antrag auf Brennholzbeihilfe habe ich gestellt.
Ich bitte um Rückantworten....bitte
LG Daisi66
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