Gegen alle Erwartungen, wurde mir gestern eine Zettelsammlung aufs Auge gedrückt.
Nachdem ich nun gut ein Jahr friedlichst mitgespielt habe, möchte ich nun einen Gegenvorschlag erarbeiten.
Ich selber habe etliche Dinge bereits aufgeschrieben, aber wir wissen ja: der Deubel sitzt nicht nur im JC, sondern auch im Detail.
Nachdem ich nun gut ein Jahr friedlichst mitgespielt habe, möchte ich nun einen Gegenvorschlag erarbeiten.
Ich selber habe etliche Dinge bereits aufgeschrieben, aber wir wissen ja: der Deubel sitzt nicht nur im JC, sondern auch im Detail.
1) Aufnahme einer Beschäftigung in den ersten Arbeitsmarkt / Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt
2) was soll das sein, das wurde nicht besprochen
3) was bisher nur unzureichend umgesetzt wurde, warum nur außerhalb von BW, was mit bundesweiter Verfügbarkeit nicht gemeint ist
4) was sind angemessene Kosten, hier haben Zahlen zu stehen
5) was sind angemessene Kosten, hier haben Zahlen zu stehen
1. es fehlen zahlreiche Positionen, die bei bundesweiter Bewerbung einen hohen Stellenwert haben und die vor Abschluß eines Arbeitsvertrages zu klären sind
1. Fahrtkostenbeihilfe im ersten Monat, wenn die Stelle um weiteren Umfeld liegt
2. Reisekostenbeihilfe für die erste Fahrt zur Abeitsstelle
3. Kosten für die doppelte Haushaltsführung, möglich bis zu 6 Monaten
4. Umzugskostenbeihilfe
5. bei Bewerbungsgesprächen bundesweit ist auch eine Übernachtungspauschale ins Auge zu fassen
6) an was soll ich teilnehmen, wie soll das ablaufen
1. die Aussage, das hat für mich ja keine Folgen, ich bin ja aktiv genug, kann hier nicht weiter akzeptiert werden
2. wie ich das ausführen soll, ist mir auch beim Gespräch vom 22.10.2015 nicht erklärt worden, es wurde einfach vom Tisch gewischt (stand auch in der aten EGV)
7) ist OK, da passiert ja eh nix
8) ist bereits gesetzlich geregelt
9) ist gesetzlich geregelt
10) wie soll ich mir etwas suchen, was mir nicht ausreichend erklärt wurde?
1. Siehe Punkt 6)
2. wer trägt die entstehenden Kosten ?
11) Ist bereits gesetzlich geregelt
12) ist bereits gesetzlich geregelt
13) ist bereits gesetzlich geregelt
1. das JC hält sich hier nicht an die zugesagten Leistungen
14) ist zu schwammig formuliert
1. was sind wesentliche Änderungen?
2. Wie soll es sich herausstellen, dass das Ziel er Intergration nicht erreicht wird
15) wie werden die Änderungen in den Verhältnissen bestimmt
1. woran erkenne ich, dass eine Anpassung der Vertragsinhalte notwendig ist ?
2. wer bestimmt in welchem Umfang über die Notwendigkeit der Anpassung?
16) RFB was kann ich gegen 16 – 21 ins Feld führen?
1. Ich habe da was gelesen, von der Genauigkeit der Minderungsbeträge, statt der prozentualen Angabe
17) RFB
18) RFB
19) RFB
20) RFB
21) RFB
22) RFB
23) RFB
24) RFB
25) RFB
26) warum muss ich mir die Gesetzestexte, die hier nachgeplappert werden, in den Unterlagen der Behörde ansehen?
27) OAW ist bereits gesetzlich geregelt
28) OAW
29) OAW
30) diese EGV ist, wie man an den fragen erkennen kann, nicht besprochen worden, weil da ja nocht Böses drinsteht, wie man mir wieder einmal versicherte
1. was stimmt, ich habe zwei Satz Zettel erhalten
Was mir besonders wichtig ist, sind kreative Vorschläge zu den Punkten 2), 6) und 10), da mir hier wesentliche Informationen fehlen, da die EGV wieder einmal zum Ende der Veranstaltung über den Tisch geschoben wurde.
Weiter geht es mir darum, eine mehr als deutliche Begründung zu finden, dass das Ende von 50plus sicher kein Grund für eine neue EGV zum aktuellen Zeitpunkt sein muss. Ab Januar soll ich ein anderes Sbchen bekommen, weiter ändert sich für mich nicht -so wurde mir das versucht zu verkaufen.
Meine Argumentation: dann kann ja im Januar auch eine neue EGV abgeschlossen werden und zwar mit dem neuen Sbchen. Die gültige EGV wurde abgeschlossen am 10.08.2015 mit einer Gültigkeit bis zum 09.02.2015. Dieser Argumentation wollte das Sbchn nicht folgen.
Ich möchte unbedingt einen Gegenvorschlag einbringen, der als Muster gelten könnte!