Hallo!
Ich bin neu in diesem Forum und auch unsicher, ob ich richtig bin. Meine Suche im Internet über die letzten Wochen haben aber keine Antworten auf meine Fragen gegeben, wohl auch, weil meine (unsere) Situation recht speziell ist.
Zu meinem Problem:
Zunächst - ich bin nicht erwerbslos. Ich bin selbständig und habe im Schnitt 800-900€ Gewinn im Monat, was mir gerade so für Miete, Nahrung, Versicherungen, Sprit und Krankenkasse reicht. Das war jedoch nicht immer so, ca 5 Jahre war ich vom ALG II abhängig, welches ich zu meinem minimalen Gewinn 'hinzu bekam' - nennt man das 'aufstockend'?
Das wurde immer weniger, die bewilligten Beiträge wurden stets via EKS angeglichen, so daß ich nach zwei misslungenen Versuchen, ohne ALG II auszukommen, jetzt seit Januar unterstützungsfrei gut lebe (Hurra!). Darüber bin ich sehr froh, weil mir der bürokratische Aufwand und die Umgangsformen des JC mir eine ständige Last waren. Ich möchte nie wieder etwas mit diesen Leuten zu tun haben und wenn es nur nach mir ginge, müßte ich das nicht.
Nur leider wohne ich mit meiner Freundin (und meiner Tochter - 7J) zusammen, und diese hat im April ihr Studium beendet und sofort ALG II beantragt. Als Teil der Bedarfgemeinschaft hänge ich nun wieder mit drin und auf das fröhliche Ausfüllen der EKS freue ich mich schon. Nun gut, das ist wohl so, selbst wenn ich nichts davon habe, für meine Freundin tue ich es halt auch gern.
Das Problem ist ein anderes - ich bekam nun wieder eine Eingliederungsvereinbarung zum Unterschreiben, nebst Gesprächstermin zum Besprechen meiner Arbeitssituation. Ich habe natürlich die EGV nicht unterschrieben und bin auch nicht zum Termin, sondern ich habe der Berarbeiterin schriftlich mittgeteilt, daß ich kein Interesse an Ihrer Unterstützung habe und daß ich gut für mich selbst aufkommen kann.
Meine Frage ist, bin ich damit im Recht? Ich meine, ich bin doch nur Mitglied der BG wie der Antragsteller - da muß ich doch nicht in das gleiche Programm, oder doch?
Mir scheint es auch so, daß ich immer noch als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft geführt werden, obwohl ganz konkret meine Freundin den Antrag gestellt hat. Meine Briefe enthalten zumindest immer noch die Anfangsfloskel "Sie haben Leistungen nach XYZ beantragt..." oder "Sie beziehen Leistungen nach ... etc." - stimmt ja eigentlich gar nicht. Kann das daran liegen, daß ich jahrelang Vertreter der BG war und die nur zu d..f oder zu faul sind, das zu ändern?
Es ist aufgrund meiner Arbeit schwierig, für diese Dinge Zeit aufzubringen, allein schon dieses Posting bedeutet für mich Zeit- und damit Geld-Verlust (genau wie die zwei Tage, die ich jedesmal für die EKS benötige). Für mich sind das AA und das JC prinzipiell nur noch 'Stöcke zw. die Beine-Werfer' und ich halte mich nur noch zurück, weil ich im Prinzip auch dankbar für die Unterstützung in den ersten Jahren bin.
Hinzu kommt, daß ich eine Rückforderung von 2800€ vom AA erwarte, weil ich im letzten Jahr zu viel verdient habe. Das Geld habe ich leider nicht, mehr, weil ich quasi das Studium meiner Freundin 'zuende' finanziert habe (komplette Miete und Nahrung für drei Personen). Das kann ich natürlich auch nicht geltend machen - ich erwarte nicht, daß das AA jemanden das Studium finanziert - ich nehme halt ein Darlehen bei Freunden auf oder zahle es in Raten ab.
Wie auch immer, im Prinzip möchte ich jetzt nur noch so wenig wie möglich mit dem AA und dem JC zu tun haben, d.h. mein Einkommen anzugeben, damit meiner Freundin der Bescheid berechnet werden kann - und ansonsten in Ruhe meiner Arbeit nachgehen zu können.
Erwarte ich da zu viel?
Erklärungen und Tipps sind sehr willkommen!
Vielen Dank im Voraus!
CaspCic
Ich bin neu in diesem Forum und auch unsicher, ob ich richtig bin. Meine Suche im Internet über die letzten Wochen haben aber keine Antworten auf meine Fragen gegeben, wohl auch, weil meine (unsere) Situation recht speziell ist.
Zu meinem Problem:
Zunächst - ich bin nicht erwerbslos. Ich bin selbständig und habe im Schnitt 800-900€ Gewinn im Monat, was mir gerade so für Miete, Nahrung, Versicherungen, Sprit und Krankenkasse reicht. Das war jedoch nicht immer so, ca 5 Jahre war ich vom ALG II abhängig, welches ich zu meinem minimalen Gewinn 'hinzu bekam' - nennt man das 'aufstockend'?
Das wurde immer weniger, die bewilligten Beiträge wurden stets via EKS angeglichen, so daß ich nach zwei misslungenen Versuchen, ohne ALG II auszukommen, jetzt seit Januar unterstützungsfrei gut lebe (Hurra!). Darüber bin ich sehr froh, weil mir der bürokratische Aufwand und die Umgangsformen des JC mir eine ständige Last waren. Ich möchte nie wieder etwas mit diesen Leuten zu tun haben und wenn es nur nach mir ginge, müßte ich das nicht.
Nur leider wohne ich mit meiner Freundin (und meiner Tochter - 7J) zusammen, und diese hat im April ihr Studium beendet und sofort ALG II beantragt. Als Teil der Bedarfgemeinschaft hänge ich nun wieder mit drin und auf das fröhliche Ausfüllen der EKS freue ich mich schon. Nun gut, das ist wohl so, selbst wenn ich nichts davon habe, für meine Freundin tue ich es halt auch gern.
Das Problem ist ein anderes - ich bekam nun wieder eine Eingliederungsvereinbarung zum Unterschreiben, nebst Gesprächstermin zum Besprechen meiner Arbeitssituation. Ich habe natürlich die EGV nicht unterschrieben und bin auch nicht zum Termin, sondern ich habe der Berarbeiterin schriftlich mittgeteilt, daß ich kein Interesse an Ihrer Unterstützung habe und daß ich gut für mich selbst aufkommen kann.
Meine Frage ist, bin ich damit im Recht? Ich meine, ich bin doch nur Mitglied der BG wie der Antragsteller - da muß ich doch nicht in das gleiche Programm, oder doch?
Mir scheint es auch so, daß ich immer noch als Vertreter der Bedarfsgemeinschaft geführt werden, obwohl ganz konkret meine Freundin den Antrag gestellt hat. Meine Briefe enthalten zumindest immer noch die Anfangsfloskel "Sie haben Leistungen nach XYZ beantragt..." oder "Sie beziehen Leistungen nach ... etc." - stimmt ja eigentlich gar nicht. Kann das daran liegen, daß ich jahrelang Vertreter der BG war und die nur zu d..f oder zu faul sind, das zu ändern?
Es ist aufgrund meiner Arbeit schwierig, für diese Dinge Zeit aufzubringen, allein schon dieses Posting bedeutet für mich Zeit- und damit Geld-Verlust (genau wie die zwei Tage, die ich jedesmal für die EKS benötige). Für mich sind das AA und das JC prinzipiell nur noch 'Stöcke zw. die Beine-Werfer' und ich halte mich nur noch zurück, weil ich im Prinzip auch dankbar für die Unterstützung in den ersten Jahren bin.
Hinzu kommt, daß ich eine Rückforderung von 2800€ vom AA erwarte, weil ich im letzten Jahr zu viel verdient habe. Das Geld habe ich leider nicht, mehr, weil ich quasi das Studium meiner Freundin 'zuende' finanziert habe (komplette Miete und Nahrung für drei Personen). Das kann ich natürlich auch nicht geltend machen - ich erwarte nicht, daß das AA jemanden das Studium finanziert - ich nehme halt ein Darlehen bei Freunden auf oder zahle es in Raten ab.
Wie auch immer, im Prinzip möchte ich jetzt nur noch so wenig wie möglich mit dem AA und dem JC zu tun haben, d.h. mein Einkommen anzugeben, damit meiner Freundin der Bescheid berechnet werden kann - und ansonsten in Ruhe meiner Arbeit nachgehen zu können.

Erwarte ich da zu viel?
Erklärungen und Tipps sind sehr willkommen!
Vielen Dank im Voraus!
CaspCic