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Hallo Liebe Gemeinde 
Ich lese nun schon eine geraume Zeit im Forum mit da ich seit Dezember mit meiner Schule fertig bin und nun auch erstmal Alg2 beziehen muss. Ich fange mal mit dem Antrags Problem an, ich schickte am 02.01.2018 meinen Antrag an das Jobcenter und wunderte mich das keine Antwort kam. Die hatten noch eine alte Adresse von mir im PC und schickten dort den Einladungsbrief zu Erstberatung hin, darauf hin rief ich an und bekam sofort ein Termin zur Erstberatung am selben Tag (das war am 22.01.2018). Eine EGV hab ich trotz fehlender Unterlagen meines Antrages und derzeitigem Nichtbezug von Leistungen in die Hand gedrückt bekommen! (im Anhang zu sehen), nicht unterschrieben und eingepackt. Er meinte ich solle sie dann unterschrieben zum Beruflichen Gespräch mitbringen obwohl dann sowieso eine neue gemacht wird, oder?
Wie ich jetzt rauslesen konnte soll man EGVS grundsätzlich nicht unterschreiben und erstmal mit nach Hause nehmen. Soll ich die im Anhang also einfach Daheim liegen lassen wenn sowieso eine neue gemacht wird? Wie verhält sich das mit den EGV 's denn überhaupt: Gibt es Fälle wo man diese unterschreiben kann wenn man abgeklärt hat das man in keine Sinnlos Maßnahmen gesteckt werden will? Die andere Frage wäre wenn man eine VA -EGV bekommt und den Widerspruch einlegt, wieviel Nerven dieser Weg kosten würde im Vergleich zu Brav unterschreiben und wochenlang krankschreiben sobald man in eine Maßnahme kommt, also was ist Stress freier?
Widerspruch an Jobcenter und Erbittung auf Aufschiebung an das SG , was passiert dann? Drohen denn dann reale Sanktionen usw? Denn ich bin mir nicht sicher ob ich
für so einen Weg Nervenstark genug bin (falls der Weg der Widerspruches denn so schlimm ist), andererseits in keine Sinnlosmaßnahmen gesteckt werden will.
Ebenso hab ich bei der Erstberatung ein Schreiben mitbekommen wegen nicht wahrgenommener Erstberatung, da der Brief von denen eben an die falsche Adresse ging, bekomme ich dann trotzdem ab dem 03.01.2018 Geld? Ich habs auch mal in den Anhang gepackt. Achso und bei dem Erstgespräch hab ich die Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, war das ein Fehler?
Ps: Erst nächste woche hab ich den Termin zur Abgabe von fehlenden Unterlagen
und direkt ein Tag drauf ein Beruf. Gespräch. Also besteht wiegesagt momentan gar keine Förderung.
Sorry langer Text deswegen die Fragen nochmal im Überblick:
- Die ohnehin rechtswidrige EGV zum Beruf. Gespräch mitbringen?
- Gibt es EGVS die ok sind oder grundsätzlich stift liegen lassen?
- Stress Vergleich: Unterschreiben oder Widerspruch , was denkt ihr ist behaglicher, kostet der Widerspruch viele Nerven?
- Falls Widerspruch : Drohen Sanktionen?
- Was passiert nach dem Widerspruch in den meisten Fällen? Muss man vor Gericht?
- Bekomme ich trotz (es war nicht meine Schuld) verpasster Erstberatung am Antragseingang also ab dem 03.01.2018 Geld?
- Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, schlimm?
Viiielen lieben Dank für alle Antworten!

Ich lese nun schon eine geraume Zeit im Forum mit da ich seit Dezember mit meiner Schule fertig bin und nun auch erstmal Alg2 beziehen muss. Ich fange mal mit dem Antrags Problem an, ich schickte am 02.01.2018 meinen Antrag an das Jobcenter und wunderte mich das keine Antwort kam. Die hatten noch eine alte Adresse von mir im PC und schickten dort den Einladungsbrief zu Erstberatung hin, darauf hin rief ich an und bekam sofort ein Termin zur Erstberatung am selben Tag (das war am 22.01.2018). Eine EGV hab ich trotz fehlender Unterlagen meines Antrages und derzeitigem Nichtbezug von Leistungen in die Hand gedrückt bekommen! (im Anhang zu sehen), nicht unterschrieben und eingepackt. Er meinte ich solle sie dann unterschrieben zum Beruflichen Gespräch mitbringen obwohl dann sowieso eine neue gemacht wird, oder?
Wie ich jetzt rauslesen konnte soll man EGVS grundsätzlich nicht unterschreiben und erstmal mit nach Hause nehmen. Soll ich die im Anhang also einfach Daheim liegen lassen wenn sowieso eine neue gemacht wird? Wie verhält sich das mit den EGV 's denn überhaupt: Gibt es Fälle wo man diese unterschreiben kann wenn man abgeklärt hat das man in keine Sinnlos Maßnahmen gesteckt werden will? Die andere Frage wäre wenn man eine VA -EGV bekommt und den Widerspruch einlegt, wieviel Nerven dieser Weg kosten würde im Vergleich zu Brav unterschreiben und wochenlang krankschreiben sobald man in eine Maßnahme kommt, also was ist Stress freier?
Widerspruch an Jobcenter und Erbittung auf Aufschiebung an das SG , was passiert dann? Drohen denn dann reale Sanktionen usw? Denn ich bin mir nicht sicher ob ich
für so einen Weg Nervenstark genug bin (falls der Weg der Widerspruches denn so schlimm ist), andererseits in keine Sinnlosmaßnahmen gesteckt werden will.
Ebenso hab ich bei der Erstberatung ein Schreiben mitbekommen wegen nicht wahrgenommener Erstberatung, da der Brief von denen eben an die falsche Adresse ging, bekomme ich dann trotzdem ab dem 03.01.2018 Geld? Ich habs auch mal in den Anhang gepackt. Achso und bei dem Erstgespräch hab ich die Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, war das ein Fehler?
Ps: Erst nächste woche hab ich den Termin zur Abgabe von fehlenden Unterlagen
und direkt ein Tag drauf ein Beruf. Gespräch. Also besteht wiegesagt momentan gar keine Förderung.
Sorry langer Text deswegen die Fragen nochmal im Überblick:
- Die ohnehin rechtswidrige EGV zum Beruf. Gespräch mitbringen?
- Gibt es EGVS die ok sind oder grundsätzlich stift liegen lassen?
- Stress Vergleich: Unterschreiben oder Widerspruch , was denkt ihr ist behaglicher, kostet der Widerspruch viele Nerven?
- Falls Widerspruch : Drohen Sanktionen?
- Was passiert nach dem Widerspruch in den meisten Fällen? Muss man vor Gericht?
- Bekomme ich trotz (es war nicht meine Schuld) verpasster Erstberatung am Antragseingang also ab dem 03.01.2018 Geld?
- Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, schlimm?
Viiielen lieben Dank für alle Antworten!