EGV bei Erstberatung und versch. Fragen

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MitVerlaub29

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Hallo Liebe Gemeinde :peace:

Ich lese nun schon eine geraume Zeit im Forum mit da ich seit Dezember mit meiner Schule fertig bin und nun auch erstmal Alg2 beziehen muss. Ich fange mal mit dem Antrags Problem an, ich schickte am 02.01.2018 meinen Antrag an das Jobcenter und wunderte mich das keine Antwort kam. Die hatten noch eine alte Adresse von mir im PC und schickten dort den Einladungsbrief zu Erstberatung hin, darauf hin rief ich an und bekam sofort ein Termin zur Erstberatung am selben Tag (das war am 22.01.2018). Eine EGV hab ich trotz fehlender Unterlagen meines Antrages und derzeitigem Nichtbezug von Leistungen in die Hand gedrückt bekommen! (im Anhang zu sehen), nicht unterschrieben und eingepackt. Er meinte ich solle sie dann unterschrieben zum Beruflichen Gespräch mitbringen obwohl dann sowieso eine neue gemacht wird, oder?
Wie ich jetzt rauslesen konnte soll man EGVS grundsätzlich nicht unterschreiben und erstmal mit nach Hause nehmen. Soll ich die im Anhang also einfach Daheim liegen lassen wenn sowieso eine neue gemacht wird? Wie verhält sich das mit den EGV 's denn überhaupt: Gibt es Fälle wo man diese unterschreiben kann wenn man abgeklärt hat das man in keine Sinnlos Maßnahmen gesteckt werden will? Die andere Frage wäre wenn man eine VA -EGV bekommt und den Widerspruch einlegt, wieviel Nerven dieser Weg kosten würde im Vergleich zu Brav unterschreiben und wochenlang krankschreiben sobald man in eine Maßnahme kommt, also was ist Stress freier?
Widerspruch an Jobcenter und Erbittung auf Aufschiebung an das SG , was passiert dann? Drohen denn dann reale Sanktionen usw? Denn ich bin mir nicht sicher ob ich
für so einen Weg Nervenstark genug bin (falls der Weg der Widerspruches denn so schlimm ist), andererseits in keine Sinnlosmaßnahmen gesteckt werden will.
Ebenso hab ich bei der Erstberatung ein Schreiben mitbekommen wegen nicht wahrgenommener Erstberatung, da der Brief von denen eben an die falsche Adresse ging, bekomme ich dann trotzdem ab dem 03.01.2018 Geld? Ich habs auch mal in den Anhang gepackt. Achso und bei dem Erstgespräch hab ich die Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, war das ein Fehler?

Ps: Erst nächste woche hab ich den Termin zur Abgabe von fehlenden Unterlagen
und direkt ein Tag drauf ein Beruf. Gespräch. Also besteht wiegesagt momentan gar keine Förderung.

Sorry langer Text deswegen die Fragen nochmal im Überblick:

- Die ohnehin rechtswidrige EGV zum Beruf. Gespräch mitbringen?
- Gibt es EGVS die ok sind oder grundsätzlich stift liegen lassen?
- Stress Vergleich: Unterschreiben oder Widerspruch , was denkt ihr ist behaglicher, kostet der Widerspruch viele Nerven?
- Falls Widerspruch : Drohen Sanktionen?
- Was passiert nach dem Widerspruch in den meisten Fällen? Muss man vor Gericht?
- Bekomme ich trotz (es war nicht meine Schuld) verpasster Erstberatung am Antragseingang also ab dem 03.01.2018 Geld?
- Checkliste zum ALG2 Antrag unterschrieben, schlimm?

Viiielen lieben Dank für alle Antworten!
 

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erwerbsuchend

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Ich lese nun schon eine geraume Zeit im Forum mit

Hallo MitVerlaub29,

diese Vorlage musste ich einfach annehmen. Wenn du bereits einige Zeit hier im Forum mitliest, dann müsstest du bereits einiges an Wissen für deine Fragen gewonnen haben :wink:

ich schickte am 02.01.2018 meinen Antrag an das Jobcenter und wunderte mich das keine Antwort kam.

Wie hast du den Antrag verschickt? Welchen Eingangsbeweis hast du dafür?

Wie ich jetzt rauslesen konnte soll man EGVS grundsätzlich nicht unterschreiben und erstmal mit nach Hause nehmen. Soll ich die im Anhang also einfach Daheim liegen lassen wenn sowieso eine neue gemacht wird?

Dir müsste beim Lesen aufgefallen sein, dass man nicht die Unterschrift grundsätzlich verweigert, sondern die EGV erst prüfen möchte und dazu Veränderungsvorschläge einreichen sollte. Eine EGV soll schließlich einvernehmlich zwischen dem JC und dir verhandelt werden.

Wie verhält sich das mit den EGV 's denn überhaupt: Gibt es Fälle wo man diese unterschreiben kann wenn man abgeklärt hat das man in keine Sinnlos Maßnahmen gesteckt werden will?

Man unterschreibt nur die Verträge, mit denen man auch einverstanden ist.

Die andere Frage wäre wenn man eine VA -EGV bekommt und den Widerspruch einlegt, wieviel Nerven dieser Weg kosten würde im Vergleich zu Brav unterschreiben

Dies ist vom Einzelfall abhängig.

und wochenlang krankschreiben sobald man in eine Maßnahme kommt

Dies setzt voraus, dass die AU auch medizinisch notwendig ist. Ansonsten kann dich das JC jederzeit einer neuen Maßnahme zuweisen. Eine Zuweisung ist nicht an eine EGV gebunden. Sie kann auch einzeln erfolgen.
 

MitVerlaub29

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Danke erwerbsuchend für deine Antwort.
Achso ich dachte man unterschreibt EGVS grundsätzlich nicht.. :sorry: Den Antrag hab ich per Post geschickt, leider habe ich aber keine Eingangsbestätigung! :doh: Aber durch das Schreiben von denen ist der Eingang doch bewiesen denke ich. Wie verbleibe ich denn nun mit der EGV , einfach zum Gespräch nicht mitnehmen?
 

erwerbsuchend

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Achso ich dachte man unterschreibt EGVS grundsätzlich nicht.

Dann hast du nur sehr selektiv gelesen.

Wie verbleibe ich denn nun mit der EGV , einfach zum Gespräch nicht mitnehmen?

Wenn du mit der EGV einverstanden bist, dann unterschreibe sie. Wenn nicht, dann kannst du konstruktive Veränderungsvorschläge dem JC unterbreiten. Lass dir aber den Eingang bestätigen.

Sollst du dich um eine Ausbildung oder um eine Arbeit bemühen? Die RFB spricht von einer Arbeit. Eigentlich müssten die Ziele und die RFB einer EGV hier übereinstimmen.

Vorteil dieser EGV ist, dass es keine genaue Anzahl an Bewerbungsvorgaben gibt.

Die Nachteile sind die üblichen Punkte. Die Kostenübernahme ist nicht verbindlich geklärt. Die Wahrnehmung von Terminen hat nichts in der EGV zu suchen.
Werden in Einladungen zu Meldeterminen tatsächlich Unterlagen angefordert oder wird eher darum gebeten? Eine Bitte ist kein Befehl.
Die RFB ist fehlerhaft. Die 60%-Sanktion gibt es erst bei einer Wiederholung.
 

Fabiola

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Wenn du mit der EGV einverstanden bist, dann unterschreibe sie. Wenn nicht, dann kannst du konstruktive Veränderungsvorschläge dem JC unterbreiten. Lass dir aber den Eingang bestätigen.
Noch ist @MitVerlaub29 kein Leistungsempfänger (und somit auch noch kein möglicher Vertragspartner) - sondern erst dann, wenn er einen Leistungsbescheid in den Händen hält. Der Abschluss einer EVG zum jetzigen Zeitpunkt ist von daher rechtswidrig.

Wenn er dann mal durch Bescheid Leistungsempfänger ist, sollte dem Abschluss einer EGV eine Potentialanalyse vorausgehen - heißt: eine EGV müßte individuell auf @MitVerlaub29 zugeschnitten und mit @MitVerlaub29 abgestimmt sein. Das wäre die korrekte Vorgehensweise.

EGV also nicht untrschreiben, da Du ja derzeit noch kein Vertragspartner bist/sein kannst.
 

MitVerlaub29

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Danke für die Antworten, das hat Licht ins Dunkle gebracht :cheer2: @Fabiola dachte ich mir, dann unterschreib ich natürlich nichts. @erwerbsuchend um eine Ausbilding.
Noch eine Frage wegen dem verpassten Termin, ich erhalte dann doch trotzdem ab Antragseingang Geld richtig?
 

erwerbsuchend

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Noch ist @MitVerlaub29 kein Leistungsempfänger (und somit auch noch kein möglicher Vertragspartner) - sondern erst dann, wenn er einen Leistungsbescheid in den Händen hält. Der Abschluss einer EVG zum jetzigen Zeitpunkt ist von daher rechtswidrig.

Wenn TE Verhandlungsbereitschaft zeigen möchte, dann kann er einen Veränderungsvorschlag machen, dass ein Absatz in die EGV aufgenommen wird, dass diese erst dann gilt, wenn er Leistungen bezieht. Ob sich das JC darauf einlässt, ist eine andere Frage, aber man kann es versuchen.

dann unterschreib ich natürlich nichts.

Das solltest du aber diplomatisch lösen. Du verweigerst nicht grundsätzlich die Unterschrift, sondern du möchtest die EGV vorher prüfen. Als Prüfzeit gelten 2 Wochen als angemessen.

Noch eine Frage wegen dem verpassten Termin, ich erhalte dann doch trotzdem ab Antragseingang Geld richtig?

Der Termin wurde doch zwischenzeitlich nachgeholt, oder? Liegen dem JC nachweislich nun alle Unterlagen vor?
 

MitVerlaub29

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Ja diplomatisch, klar. Bei dem Gespräch über die Beruf. Situation wird man sowieso eine neue EGV mit mir vereinbaren wollen.
Ja der Termin wurde nachgeholt, am Dienstag habe ich den Termin um die fehlenden Unterlagen abzugeben. Da habe ich auch noch eine Frage: Die wollen eine Mietbescheinigung von mir, als würde Mietvertrag und Wohnortnachweis nicht reichen.. Ich habe jetzt gelesen das man das nicht abgeben muss da es dem Vermieter offenbaren würde das man ALG2 bekommt.. stimmt das?
 

MitVerlaub29

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Ich melde mich nochmal zu Wort mit einer Frage :icon_smile:
Da ich Morgen den Termin habe um die Berufliche Situation zu besprechen weiß ich momentan leider immer noch nicht was
ich machen soll wegen der EGV .
EGV also nicht untrschreiben, da Du ja derzeit noch kein Vertragspartner bist/sein kannst.
Wäre ich aber vielleicht u.U nicht erstmal aus dem Schneider mit dieser EGV ? Denn da steht ja nur Ausbildungsplatzsuche und wer weiß was ansonsten SB mit mir vereinbaren will wenn er eine neue macht weil ich
diese nicht unterschrieben mitbringe oder passiert das sowieso?.. Sind die negativ genannten Punkte von erwerbsuchend zu gravierend bei dieser EGV ? Es ist wiegesagt der erste Termin zur BS.
Und ich habe gelesen das manche gar nicht unterschreiben und auch kein VA kriegen (Glück?) und dann ihre Ruhe haben,
könnte man das probieren?

Nehmt es mir nicht übel ich bin neu in Sachen Jobcenter - Fast neu. Vor 2 jahren erhielt ich 1 jahr Alg2 und hab immer brav
unterschrieben.

Für Hilfe wäre ich daher sehr dankbar!
 
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