BurnItDown
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Hi
Das JC mir endlich mal eine ordentlich Frist eingeräumt, in der ich die EGV begutachten und eine Eingabe dazu anfertigen konnte, ich dachte mir schon das nicht viel bei herum kommt aber so wenig nun auch wieder nicht.
Auf meine Eingabe erfolgte bloß die Zusendung eines VA(3 Seiten) mit einer Stellungnahme(2 Seiten) zu meiner Eingabe, die auch nur in Teilen(nämlich den Teilen die noch im VA stehen) Stellung bezog. Im Endeffekt ist weder Punkt noch Komma geändert worden, nicht einmal unklare Formulierungen hat man für den VA nachgebessert.
Damit mein das JC wohl es wäre genug "verhandelt" worden und man hätte nun das Recht einen VA zu erlassen.
"Ein Aushandeln des Inhaltes ist durchaus gesetzlich vorgesehen, Vorstellungen und Wünsche des Hilfebedürftigen sind in die Entscheidung über den Inhalt einzustellen."
(LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008, L7 AS 1398/08 ER-B)
Bezugnehmend auf das obige Urteil sehe ich dass eher als schlechte Show an.
Bloß was kann und was darf ich erwarten wenn es um das "Aushandeln" zu m Inhalt einer EGV geht?
Eine gewissen Menge an Briefverkehr der zwischen dem JC und mir stattfindet?
Einen gewissen Zeitraum der zum Aushandeln genutzt wird?
Das JC mir endlich mal eine ordentlich Frist eingeräumt, in der ich die EGV begutachten und eine Eingabe dazu anfertigen konnte, ich dachte mir schon das nicht viel bei herum kommt aber so wenig nun auch wieder nicht.
Auf meine Eingabe erfolgte bloß die Zusendung eines VA(3 Seiten) mit einer Stellungnahme(2 Seiten) zu meiner Eingabe, die auch nur in Teilen(nämlich den Teilen die noch im VA stehen) Stellung bezog. Im Endeffekt ist weder Punkt noch Komma geändert worden, nicht einmal unklare Formulierungen hat man für den VA nachgebessert.
Damit mein das JC wohl es wäre genug "verhandelt" worden und man hätte nun das Recht einen VA zu erlassen.
"Ein Aushandeln des Inhaltes ist durchaus gesetzlich vorgesehen, Vorstellungen und Wünsche des Hilfebedürftigen sind in die Entscheidung über den Inhalt einzustellen."
(LSG Baden-Württemberg, 16.04.2008, L7 AS 1398/08 ER-B)
Bezugnehmend auf das obige Urteil sehe ich dass eher als schlechte Show an.
Bloß was kann und was darf ich erwarten wenn es um das "Aushandeln" zu m Inhalt einer EGV geht?
Eine gewissen Menge an Briefverkehr der zwischen dem JC und mir stattfindet?
Einen gewissen Zeitraum der zum Aushandeln genutzt wird?