Eine EGV an sich kannst du nicht "anfechten".
* Du kannst sie unterschreiben - und mit den Konsequenzen leben.
* Du kannst sie nicht unterschreiben - und abwarten, dass sehr wahrscheinlich der SB sauer ist (weil er sich meist an der Nase herum geführt vorkommt, wenn der Bürger nicht folgsam unterschreibt) und einen VA erlässt. Gegen den kannst du dann vorgehen. Widerspruch schreiben, dich mit der Begründung befassen, beim Sozialgericht einen Antrag auf aufschiebende Wirkung stellen, auf den Widerspruchsbescheid warten ... ggf. Klage einreichen.
* oder eben "ooooder"

. Dem SB kurz mitteilen, dass du die EGV leider nicht unterschreiben kannst, weil ...
dann hat SB die Möglichkeit, zu überlegen, ob es überhaupt SINN macht, dich weiter zu zwiebeln. Es KÖNNTE also durchaus sein, dass du dann eher Ruhe hast.
Es MÜSSTE ihm anhand des Hinweises, dass der Inhalt (eben die gesundheitlichen Belange als EGV festzulegen) eben NICHT durch eine EGV zu regeln ist,
ein Lämpchen aufgehen, dass er sich das Weitere nun genau überlegen sollte und er es nicht mit Frau Doofmann zu tun hat.
Als "freundliches Entgegenkommen" kann man unter den Brief noch schreiben "Ich erwarte die Übermittlung eines Termines zur Vorsprache beim ärztlichen Dienst".
Denn eigentlich MUSS das genügen. Die Unterlagen haben nichts auf dem Schreibtisch des SB verloren - auch nicht in dem so oft erwähnten "verschlossenen Umschlag"!
Ich kenne bereits 2 Stories, wo diese einfach geöffnet wurden.
Bei dir geht es doch wohl um die Feststellung der Erwerbsfähigkeit, oder?
Wenn du also derzeit NICHT voll erwerbsfähig bist, muss er dir einen Termin geben für den ÄD. Gesundheitsfragebogen kann/muss aber nicht. Dient meist nur der
Bequemlichkeit des ÄD, weil sich der Vorsprachetermin verkürzt, wenn sie schon vorher alles mögliche von dir wissen.
Natürlich kannst du den ausfüllen und direkt beim ÄD einreichen.
Schweigepflichtsentbindung ist ebenso freiwillig.
Diese Info SOLLTEST du eigentlich bekommen haben!??
Die kannst du aber auch beim Termin mit dem Arzt des ÄD abgeben, sollte er hier eine Nachfrage bei deinem behandelnden Arzt für notwendig erachten.
Ansonsten kannst du aktuelle Befunde auch zum Gespräch mitbringen.
Wie gesagt: ich habe dies schon mehrmals so praktiziert, wenn rechtswidrige Inhalte waren oder eben wie hier, gesundheitliche Belange per EGV geregelt wurden.
Jedesmal mit dem Erfolg, dass eben kein VA kam und es kein Gelaufe gab.
Letztlich ist eine EGV ein VERTRAG und du hast das Recht, eine Unterschrift unter zweifelhafte Inhalte zu verweigern.