EGV als Verwaltungsakt - Ungereimtheiten - rechtswidrig? Erbitte Hilfe

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juergen1958

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Hallo,
ich habe vor kurzem anhängende EGV erhalten.

Zwei Unstimmigkeiten habe ich bereits festgestellt:
- Gültigkeitsdauer: Sie ist gültig, bevor ich sie erhalten habe und das Ende ist unbestimmt (bis auf weiteres)
- es gibt inhaltlich kleine Abweichungen zu dem Entwurf, der mir vorgelegt wurde

Meine Fragen:
- Was findet ihr noch?
- reicht dies aus, damit er rechtswidrig ist?

Falls ja, und ich eine Sanktion OK finde, brauche ich mich auch nicht dran zu halten, oder? Bei Rechtswidrigkeit bekomme ich die Sanktion ja irgendwann wieder.
 

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Holler2008

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- Als erstes würde mich die Maßnahme an sich stören.

- Fahrtkosten zur Maßnahme und zu Vorstellungsgesprächen sind nicht konkret geregelt. Wie viel erstattet wird muss rein.
In einemEingliederungsverwaltungsakt muss genau bestimmt sein, welche Leistungen dieerwerbsfähige, leistungsberechtigte Person zur Eingliederung in Arbeit erhält.Die Leistungen sind danach individuell und eindeutig unter Benennung der fürdie Gewährung maßgeblichen Gründe festzulegen, wobei gefordert wird, dass diesin der Eingliederungsvereinbarung bzw. dem Eingliederungsverwaltungsakt genaubestimmt sein muss.
- Die wollen einen riesigen Stapel an Nachweisen, ohne dass die Kostenerstattung dafür geregelt ist. Die muss rein.
"Die Leistungen, dieder Hilfebedürftige nach § 16 SGBII zur Eingliederung in Arbeit vom Träger erhalten soll, sindnach § 15Abs. 2 Nr. 1 SGB II verbindlich und konkret zu bezeichnen."(vgl. SG Aachen, Beschluss vom 05.08.2015, Az.: S 14 AS 702/15 ER –, Rn. 31).

"Werden in einerEingliederungsvereinbarung von dem erwerbsfähigen LeistungsberechtigtenNachweise von Eigenbemühungen verlangt, muss auch eine Regelung über dieÜbernahme der Kosten für den Nachweis der Eigenbemühungen erfolgen."
(vgl. Sozialgericht Saarbrücken, 29.01.2016, S 16 AS 41/15)

"Ohne die Angabe vonkonkreten individuellen Unterstützungsleistungen ist die Eingliederungsvereinbarungbzw. der diese ersetzende Eingliederungsverwaltungsakt nichtig." (vgl.BSG , Urteil vom 23.06.2016, Az.: B 14 AS 30/15 R).

"Die Rechtswidrigkeitder gänzlich fehlenden Kostenregelung führt zur Gesamtrechtswidrigkeit desVerwaltungsaktes, da dieser nicht teilbar ist." (vgl. LSG Hessen,Beschluss vom 10.01.2014, Az.: L 9 AS 846/13 B ER ).
- Nachweise zu einem Stichtag sind unzulässig und ein Versäumnis rechtfertigen keine Sanktionen.


- Die schreiben ganz schön genau vor auf was für Berufe du dich bewerben musst. Was passiert, wenn es dafür keine 8 Ausschreibungen im Monat gibt?


Total überzogen das Teil.


Achte bei den Zitaten auf fehlende Leerzeichen, beim Kopieren löscht es mir oft Leestellen raus.
 

Couchhartzer

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- Was findet ihr noch?
Die Tatsache, dass du laut diesem Beitrag #10 in deinem Thema hier ~> https://www.elo-forum.org/eingliede...-uberpruefung-eingliederungsvereinbarung.html einen VA v. 08.05.2017 hast, der auch noch bis zum 07.11.2017 laufzeitgültig und offenbar bis heute trotz eingelegtem Widerspruch nicht aufgehoben ist.


Damit wäre das Erlassen dieses jetzt neuen VA komplett rechtswidrig und unzulässig und das alleine würde vollumfänglich ausreichen auch diesen neuen VA v. 06.09.2017 per Widerspruch anzugreifen und aufheben zu lassen, denn noch mehr Begründung braucht es hierfür nicht.


Mehr als diesen Grund würde ich im Widerspruch erstmal nicht angeben und mir alle sonstigen Dinge / Auffälligkeiten für den nächsten Versuch eines möglichen weiteren rechtswidrigen VA aufsparen, damit du auch da noch was in der Hand hast um da anzugreifen.
 
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Vidya

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Meine Fragen:
- Was findet ihr noch? - reicht dies aus, damit er rechtswidrig ist?

Hallo juergen1958,

Die Maßnahme darin ist ja der Hammer -um Gottes Willen, eine solche EinV schon deshalb nicht unterschreiben und gegen einen VA nunmehr per Widerspruch und mit aW bei SG vorgehen. Die Maßnahme Wegbereiter ist wie eine Strafaktion zu verstehen -indem Du mit Deiner Unterschrfit die Zuweisungskritierien bestätigen würdest. Diese Maßnahmen werden bundesweit mit gleichem Inhalt ausgeschrieben. Zitat daraus:

Teilnehmer sind insbesondere erwerbsfähige Leistungsberechtigte,
• die vielfältige und schwerwiegende Hemmnisse und Merkmale, insbesondere im Bereich Mitwirkungs-
fähigkeit/ Mitwirkungsbereitschaft aufweisen, wie z. B.:
 mangelnde Schlüsselqualifikationen und gering ausgeprägte soziale Kompetenzen
 fehlende Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Träger der Grundsicherung
 fehlende oder unzureichende Anbindung an soziale Sicherungssysteme (z. B. Jobcenter) bzw.
das soziale Umfeld
• die eine besondere individuelle Unterstützung bei der Klärung ihrer Rahmenbedingungen (z. B. Woh-
nungslosigkeit) benötigen,
• bei denen der persönliche Ansprechpartner psychische Probleme vermutet (soziale Isolation)

Quelle BA -Standard Ausschreibung zu der Maßnahme Wegbereiter

Würde Dir gerne die weitere Beschreibung zum Inhalt anhängen -Geht aber nicht mehr -weil der Speicher hier im Forum für mich erschöpft ist.

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juergen1958

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Hallo,

danke euch für eure Antworten. Ich überlege, ob ich neben dem Widerspruch noch einen Antrag auf aufschiebende Wirkung beim Sozialgericht stelle. Damit habe ich noch keine Erfahrung und daher einige Fragen dazu:

- ich nehme an, das JC bekommt relativ schnell meinen Antrag beim SG mit?
- ist dann zu erwarten, dass das Jobcenter abwartet, seine Entscheidung, dem Widerspruch stattzugeben oder nicht, bis bzw. wie die Entscheidung des SG ausfällt?
- wie hoch schätzt ihr die Chance ein, dass das SG meinem Antrag stattgibt?
- falls hoch, was sollte noch rein, außer der Unbestimmtheit der Maßnahme? Beginn der EGV vor Erhalt? Termine der Bewerbungsnachweise? VA wird nicht nach 6 Monaten geprüft, um fortgeschrieben zu werden?

Viele Grüße
Jürgen
 
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Holler2008

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- ich nehme an, das JC bekommt relativ schnell meinen Antrag beim SG mit?
Das ist so vorgesehen. Du musst dem Gericht sogar alles in zweifacher Ausfertigung schicken, damit die eines deinem JC schicken.
- ist dann zu erwarten, dass das Jobcenter abwartet, seine Entscheidung, dem Widerspruch stattzugeben oder nicht, bis bzw. wie die Entscheidung des SG ausfällt?
Da müssten wir raten. Habe schon gesehen, dass das SG bevor sich eine Seite entscheidet durchblicken lässt, dass das JC dem Widerspruch besser zustimmten sollte.
 
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