EGV als Verwaltungsakt nach Unterschriftsverweigerung

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Ceekay

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Hallo!
Erstmal Hut ab, dieses Forum ist echt Klasse.

Und jetzt wird es etwas länger, ich hoffe jemand hat einen Rat für mich.

Vorgeschichte:

Verheiratet, 4 Kinder (5,12,14,17) , keine weitere Familie in Bremen und seit einiger Zeit im Leistungsbezug .

Anfang 2012 wurde bei meiner Frau Unterleibskrebs diagnostiziert, Chemo & Radio leider ohne Erfolg. Nach einer guten Phase bin ich mit meiner Frau zu einem JC Termin im Mai erschienen (da ging es ihr schon schlecht, aber sie konnte durchaus noch am "öffentlichen Leben" teilnehmen, meist aber nur in meiner Begleitung.
Dort haben wir zwei EGV abgeschlossen.

Meine Frau zwecks Beantragung Erwerbsminderungsrente (Ziele Antragsstellung , Einreichung Unterlagen) und Übergang in die Sozialhilfe, da nicht mehr Erwerbsfähig.
Ich (da mich die ganze Sache recht mitgenommen hat) Beratung in einem "Behandlungszentrum" ...Lebenshilfe und so, aber eigentlich nur Bla, keine wirkliche Hilfe .

Im Laufe der Zeit hatte sich der Gesundheitszustand meiner Frau aber rapide verschlechter :
- Bauchdeckenkatheter
- Tumor drückt auf Darm, Verdauungsprobleme, Teils unkontrollierter Stuhlgang, Erbrechen....
- abgemagert auf 35 KG
- kann kaum noch laufen usw....

Daher musste ich, nach einem ersten Termin, folgende Termine absagen, da ich ständig für meine Frau da sein muss.
Daraufhin Androhung einer Sanktion nach Ablauf der EGV , Widerspruch eingereicht, noch keine Rückmeldung diesbezüglich.

HEUTE:
Letzte Woche dann mal wieder eine Einladung für Heute erhalten und da gewesen.
Dort sollte ich dann die jetzige Situation darlegen, was ich auch getan habe.
Ich soll für meine Frau eine Pflegestufe der Pflegeversicherunge beantragen. Die gute Frau SB ist der Meinung, Gelder würden dann verrechnet. Da hat sie sich wohl verrechnet. Da hab' ich dann mal nichts zu gesagt.
Und ich solle diese Unterlagen dann bei ihr einreichen, um zu sehen ob ich wirklich den ganzen Tag gebraucht werde und aus dem Fallmanagement rausfalle, sprich: ob ich zur Zeit arbeiten könnte oder nicht.
Und ich sollte eine EGV unterschreiben.

Ohne mich.

Habe sie dann auf §10, 4 hingewiesen und auf die entsprechende "Arbeitsanweisung". Auch bin ich der Meinung, diese Ziele haben in einer EVG nichts zu suchen:

1. benötige ich keine stabilisierung der gesundheitlichen Situation, bin ja nicht krank oder so.
2. "Pflege der Ehefrau" als Ziel??? Ernsthaft?

Desweiteren die "Unterstützung durch JC ". Was soll ich mit damit? Das brauche ich nicht. Und bringt auch nichts, da ich da eh nicht hin kann.

Ich habe ihr dann direkt gesagt:"Werde ich so nicht Unterschreiben"
Daraufhin hat sie sofort einen Verwaltungsakt erlassen...ohne mir eine Frist oder die EGV zu geben.

Jetzt die große Frage an die Experten hier:
Wie formuliere ich am besten den Widerspruch ? Ich denke, dieser Schrieb von ihr hat weder Hand noch Fuß, oder?


DANKE SCHÖN!!!
 

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gelibeh

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Ich denke, dieser Schrieb von ihr hat weder Hand noch Fuß, oder?
Das denke ich auch. Es gibt ein Urteil, dass solche Dinge nichts in einer EGV zu suchen haben. Das Urteil reicht Dir bestimmt noch jemand nach. Eventuell mal hier im Forum nach "medizinische EGV " suchen. Könnte sein, dass da was steht.
 

Regensburg

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Hu Hu Gemeinde :)

eines ist mir schon klar - das so was nicht in EGV - EGV -VA nicht gehört.

Aber - meine Meinung nach ist doch diese EGV -VA eigentlich traumhaft. Du sollst deine kranke Frau pflegen - und hast kein weiteren Stress mit Jobcenter.....

Oder bin ich nur zu Blöd es zu richtig verstehen ????

LG aus der Ostfront
 

Couchhartzer

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Oder bin ich nur zu Blöd es zu richtig verstehen ????
Nein, das nicht.


Du übersiehst nur einen ganz gravierenden Aspekt.
Nämlich:
Sollte der SB - oder ein anderer SB dieses Jobcenters - einfach mal der Ansicht sein, er möchte, um seine eigene Erfolgsstatistik für das Erreichen der Sparvorgaben ein wenig voranzubringen, sich selber in seiner Personalakte ein paar Fleißpunkte zu sammeln, dann kann er mit der frei zusammenfantasierten willkürlichen Behauptung - "du würdest angeblich nicht ausreichend etwas für die Stabilisierung von Gesundheit und Pflege der Ehefrau machen", schnell einfach erstmal eine Sanktion in Höhe von 30% des Regelsatzes gegen dich einleiten.
Und dann hast du selber nachher um so mehr Schreiberei und Zeitdruck für den notwendigen Widerspruch und ein SG -Eilverfahren um diese Rechtswidrigkeit schnellsten wieder beseitigen zu lassen.


Von daher macht es also Sinn schon jetzt diesem SB / JC eine Reinzudrücken und gegen diesen VA per Widerspruch gegenan zu gehen und auch mit einem ER -Verfahren am SG wegen erhöhter und vorsätzlich rechtswidrig konstruierter erheblicher Sanktiongefahr und daraus resultierender zusätzlich wilkürlich amtsmißbräuchlich geschaffener Belastungslage den VA einkassieren zu lassen.
 

Ceekay

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Von daher macht es also Sinn schon jetzt diesem SB / JC eine Reinzudrücken und gegen diesen VA per Widerspruch gegenan zu gehen und auch mit einem ER -Verfahren am SG wegen erhöhter und vorsätzlich rechtswidrig konstruierter erheblicher Sanktiongefahr und daraus resultierender zusätzlich wilkürlich amtsmißbräuchlich geschaffener Belastungslage den VA einkassieren zu lassen.

Was könnte ich da am besten in den Widerspruch schreiben? Das er Rechtswidrig ist?
Bin irgendwie ein wenig hilflos hier,....
 

Couchhartzer

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Was könnte ich da am besten in den Widerspruch schreiben? Das er Rechtswidrig ist?
Als Begründung des Widerspruch kannst du schreiben:
"Der am xx.xx.xxxx erlassene Verwaltungsakt als Ersatz einer Eingliederungsvereinbarung enthält rechtswidrige Regelungstatbestände, denn Stabilisierung von Gesundheit, Pflege der Ehefrau, als auch Nachweise über Pflegebedürftigkeiten sind gem. ständigen Rechtssprechungen der Sozialgerichte keine rechtlich zulässigen Regelungstatbestände."
 

verweigerer

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https://www.jurion.de/Urteile/LSG-Hessen/2008-10-17/L-7-AS-251_08-B-ER

Tacheles EV - Entscheidungsdatenbank

Widerspruch gegen die EGV per ersetzenden VA zur Feststelung der Erwerbstätigkeit

Tacheles Forum: Re: Eingliederungsvereinbarung nach § 15 Abs. 1 Satz 6 Zweites Buch Sozialgesetz


Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen

sozialrechtsexperte: Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwa


Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom xxx.xxxx.2013 ohne vorheriges aushandeln einer Zielgerichteten EGV


Absender
Name
BGNr. Datum

Adresse Jobcenter


Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom xxx.xxxx.2013 ohne vorheriges aushandeln einer Zielgerichteten EGV

Hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den Verwaltungsakt vom xxxx.xxxx.2013 ein.

Mir wurde verweigert die EGV auf Rechtsfehler zu prüfen und eine ersetzende EGV per VA erlassen.

Ohne prüfen der EGV und aushandeln einer Sinnvollen EGV darf aber auch nicht sofort ein ersetzender VA erlassen werden.

Es erfolgte weder eine Potentialanalyse, noch wurde mir eine Integrationsstrategie unterbreitet. Dieses ist aber zwingend notwendig, um eine zielgerichtete Integration möglich zu machen. Verweis: SH Hamburg vom 8.5.2007 – S 12 AS 820/07 ER .

Ich habe ein Anrecht auf eine EGV , die auf meine derzeitige Situation abgestimmt ist. Dazu verweise ich auf das 4 Phasen Modell, das durch die Bundesagentur für Arbeit vorgegeben wurde.


Es hat keine Verhandlung mit mir über den Inhalt der EGV stattgefunden .

Dieses ist rechtswidrig.
Verweis: SG Koblenz (S 16 AS 833/11 ER vom 28.07.11 )
Verweis: SG Braunschweig( S 74 AS 428/11 ER vom 22.08.2011)


Die „vorab“ aufgegebene Verpflichtung, zur Feststellung der Erwerbstätigkeit gehören nicht in eine EGV

§ 15 Abs. 1 Satz 6 SGB II

Da bei mir die Erwerbsfähigkeit noch nicht geklärt ist , ist dieser Verwaltungsakt rechtswidrig.

Verweis: LSG Rheinland-Pfalz Az.: L 3 ER 175/07 AS


Der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung mit einem Hilfebedürftigen mit fraglicher Erwerbsfähigkeit verstößt gegen den elementaren Leistungsgrundsatz des § 7Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II und ist daher gem. § 58 SGB X i.V.m. § 134 BGB nichtig.

„Die Prüfung der Erwerbsfähigkeit ist nicht tauglicher Regelungsgegenstand einer Eingliederungsvereinbarung. Eine mit einem Hilfebedürftigen, dessen Erwerbsfähigkeit zweifelhaft ist, geschlossene Eingliederungsvereinbarung ist nichtig.

Verweis: Hessischen Landessozialgerichtes L 7 AS 251/08 B ER und L 7 AS 252/08 B ER 17.10.2008.



Die Pflege der Frau Angehöriger nach § 10 Abs. 4 SGB II darf nicht Bestand einer EGV /VA sein.



Dieser Verwaltungsakt besteht ausschließlich aus Textbausteinen. Dieses ist rechtswidrig.

Verweis: LSG BaWü vom 22.1.2007 – L 13 AS 4160/06 ER -B;
LSG Berlin-Brandenburg vom 23.2.2007 – L 28 B 166/07 AS ER ;
LSG NRW vom 7.2.2008 – L 7 B 201/07 AS ER .


Der Verwaltungsakt wurde mir nicht begründet. Dazu verpflichtet Sie aber der Gesetzgeber.


Verweis: § 35 SGB X


Aufgrund dieser schwerwiegenden Fehler ist der Verwaltungsakt im Gesamten nichtig.

Verweis: § 48 SGB X

Hinweis:

Widerspruch gegen Ersatz der EGV per Verwaltungsakt vom xxx.xxxx.2013 Urteil ohne vorheriges aushandeln einer Zielgerichteten EGV und der Prüfung des Rechtsinhalt dieser EGV

Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwaltungsakt dürfen die Sachbearbeiter nur erlassen, wenn sie zuvor den Versuch unternommen haben, mit dem Arbeitsuchenden eine Vereinbarung zu schließen


sozialrechtsexperte: Update: BSG v. 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R zur Rechtswidrigkeit einer Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt- Jobcentermitarbeiter dürfen nicht mehr Gott spielen, denn ein die Eingliederungsvereinbarung ersetzenden Verwa

Mir freundlichen Grüßen
 

deepsleeper

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Nein, das nicht.


Du übersiehst nur einen ganz gravierenden Aspekt.
Nämlich:
Sollte der SB - oder ein anderer SB dieses Jobcenters - einfach mal der Ansicht sein, er möchte, um seine eigene Erfolgsstatistik für das Erreichen der Sparvorgaben ein wenig voranzubringen, sich selber in seiner Personalakte ein paar Fleißpunkte zu sammeln, dann kann er mit der frei zusammenfantasierten willkürlichen Behauptung - "du würdest angeblich nicht ausreichend etwas für die Stabilisierung von Gesundheit und Pflege der Ehefrau machen", schnell einfach erstmal eine Sanktion in Höhe von 30% des Regelsatzes gegen dich einleiten.
Und dann hast du selber nachher um so mehr Schreiberei und Zeitdruck für den notwendigen Widerspruch und ein SG -Eilverfahren um diese Rechtswidrigkeit schnellsten wieder beseitigen zu lassen.


Von daher macht es also Sinn schon jetzt diesem SB / JC eine Reinzudrücken und gegen diesen VA per Widerspruch gegenan zu gehen und auch mit einem ER -Verfahren am SG wegen erhöhter und vorsätzlich rechtswidrig konstruierter erheblicher Sanktiongefahr und daraus resultierender zusätzlich wilkürlich amtsmißbräuchlich geschaffener Belastungslage den VA einkassieren zu lassen.

".....vorsätzlich rechtswidrig konstruierter erheblicher Sanktionsgefahr und daraus resultierender,willkürlich und amtsmißbräuchlich geschaffene Belastungslage durch VA "

Die Formulierung muß man sich auf der Zunge zergehen lassen und normalerweise grundsätzlich in jedem Widerspruch einbringen....:icon_hug:
 

Ceekay

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So, kurzes Update meinerseits:


Die Ärztin meiner Frau hat vor Weihnachten bei unserer SB angerufen und ihr mal den Marsch geblasen. Die nötigen Unterlagen hat die SB jetzt.

Heute hat eine nette Dame vom JC angerufen und gefragt, ob ich den Widerspruch nicht zurücknehmen möchte, da ja der Schrieb der Ärztin vorliegt und der Widerspruch eh unbegründet ist und abgewiesen wird.

Angeblich sind die von mir angeführten Punkte zwar sachlich richtig, aber auf meine Situation nicht anwendbar.

Arschlecken! ...hätte ich gerne gesagt, bin aber freundlich geblieben und gesagt, ich würde das jetzt durchziehen.

Also warte ich jetzt das schriftliche Statement ab.

Gruß,
Ceekay.
 

Ceekay

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Abgewehrt!

Na, sowas habe ich gerne. Erst bluffen...und dann den Schwanz einziehen.
War heute in der Post. Danke für eure Hilfe .
 

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