Jeff Winger
Elo-User*in
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Hallo an alle!
Bisher war ich nur Mitleser, heute muss ich leider selbst hier schreiben. Ich bin seit längerer Zeit Ausbildungssuchend,lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, bin unter 25 und leide seit zwei Jahren an Depressionen und bin in Psychotherapie (bisher ohne Klinikaufenthalt). Ich habe im Juli 2012 meine letzte Einladung bekommen und habe mich damals AU schreiben lassen. Ich konnte mich in diesen Monaten gut erholen und eine Verbesserung meines Zustandes erzielt. Leider wurde ich zum 31.01 von einem neuen SB eingeladen. Ich bin zu dem Termin erschienen, um meine Situation zu erklären. Der SB hat mir zwar gesagt, dass meine Gesundheit im Vordergrund steht, so lange ich aber nicht von meinem Arzt AU geschrieben werde, bin ich als voll Erwerbsfähig eingestuft. Da länger nichts gelaufen ist, wollte er mich gleich in eine Maßnahme stecken, ohne gfroß auf meine Wünsche zu achten. Profiling o.Ä. ist keines erfolgt. Ich habe mich vor dem Termin etwas eingelesen und die EGV nicht unterschrieben, was dem SB natürlich gar nicht gepasst hat. Ohne große Bedenkzeit kam dann auch gleich der VA hinterher. Mir fällt es sehr schwer, vor einer bestimmten Uhrzeit aufzustehen und richtig wach zu werden, egal wie lange ich schlafe. Da die Maßnahme knapp 20 km weg ist und ich extrem früh aufstehen muss für den Bus, habe ich dann natürlich erstmal nicht unterschrieben. Es gab keinerlei entgegenkommen des SB. Ich habe Widerspruch eingelegt und mich AU schreiben lassen, weil sich dieser Stress und Druck negativ auf meine Gesundheit auswirkt. Leider ist mein Hausarzt nicht 100% auf meiner Seite und hat mich nur bis zum 04.04.2013 AU geschrieben, was mir gleich eine neue Einladung eingebracht hat.
Meine Frage wäre nun, wie ich weiter vorgehen soll. Ist ein Antrag auf AW beim SG noch nötig/sinnvoll? Wäre ein erneutes Psychologisches Gutachten sinnvoll? (Das alte ist von 2011 und dort steht, dass eine verbesserte psychische Belastbarkeit abgewartet werden soll, kann ich bei Bedarf mit anhängen)
Für eure Hilfe danke ich im voraus
Bisher war ich nur Mitleser, heute muss ich leider selbst hier schreiben. Ich bin seit längerer Zeit Ausbildungssuchend,lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, bin unter 25 und leide seit zwei Jahren an Depressionen und bin in Psychotherapie (bisher ohne Klinikaufenthalt). Ich habe im Juli 2012 meine letzte Einladung bekommen und habe mich damals AU schreiben lassen. Ich konnte mich in diesen Monaten gut erholen und eine Verbesserung meines Zustandes erzielt. Leider wurde ich zum 31.01 von einem neuen SB eingeladen. Ich bin zu dem Termin erschienen, um meine Situation zu erklären. Der SB hat mir zwar gesagt, dass meine Gesundheit im Vordergrund steht, so lange ich aber nicht von meinem Arzt AU geschrieben werde, bin ich als voll Erwerbsfähig eingestuft. Da länger nichts gelaufen ist, wollte er mich gleich in eine Maßnahme stecken, ohne gfroß auf meine Wünsche zu achten. Profiling o.Ä. ist keines erfolgt. Ich habe mich vor dem Termin etwas eingelesen und die EGV nicht unterschrieben, was dem SB natürlich gar nicht gepasst hat. Ohne große Bedenkzeit kam dann auch gleich der VA hinterher. Mir fällt es sehr schwer, vor einer bestimmten Uhrzeit aufzustehen und richtig wach zu werden, egal wie lange ich schlafe. Da die Maßnahme knapp 20 km weg ist und ich extrem früh aufstehen muss für den Bus, habe ich dann natürlich erstmal nicht unterschrieben. Es gab keinerlei entgegenkommen des SB. Ich habe Widerspruch eingelegt und mich AU schreiben lassen, weil sich dieser Stress und Druck negativ auf meine Gesundheit auswirkt. Leider ist mein Hausarzt nicht 100% auf meiner Seite und hat mich nur bis zum 04.04.2013 AU geschrieben, was mir gleich eine neue Einladung eingebracht hat.
Meine Frage wäre nun, wie ich weiter vorgehen soll. Ist ein Antrag auf AW beim SG noch nötig/sinnvoll? Wäre ein erneutes Psychologisches Gutachten sinnvoll? (Das alte ist von 2011 und dort steht, dass eine verbesserte psychische Belastbarkeit abgewartet werden soll, kann ich bei Bedarf mit anhängen)
Für eure Hilfe danke ich im voraus
