Hallo,
ich habe gerade folgendes Problem. Ich bin derzeit in Bezug von ALG I und erhalte aufstockend ALG II. Mir wurde eine EGV aufgedrängt mit der Verpflichtung monatlich 5 Bewerbungen zu verfassen. Da ich nun letzten Monat mehr Krank als Gesund war und inzwischen auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestelt habe, bin ich diesen 5 Bewerbungen nicht nachgekommen.
Prompt erhielt ich ein Schreiben wo mir die Leistungskürzung oder gar Einbehaltung angedroht wurde. Ich solle dazu Stellung nehmen, warum ich der EGV nicht nachgekommen sei.
Für mich ist natürlich erst einmal die Frage ob für mich als ALG II Aufstocker überhaupt eine EGV verpflichtend ist, schliesslich beziehe ich die Hauptleistung als ALG I. Und wenn ja, darf nur der aufzustockende Betrag oder beide Leistungen gekürzt bzw. komplett verweigert werden.
Wie kann ich mich am besten gegen diese Drohung wehren. Ich muss zugeben, dass ich es versäumt habe mir während der Zeit im Krankenhaus eine AU zu besorgen. Werde dennoch diese Zeit nachweisen können.
Mit für jeden Hinweis dankbar.
ich habe gerade folgendes Problem. Ich bin derzeit in Bezug von ALG I und erhalte aufstockend ALG II. Mir wurde eine EGV aufgedrängt mit der Verpflichtung monatlich 5 Bewerbungen zu verfassen. Da ich nun letzten Monat mehr Krank als Gesund war und inzwischen auch einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestelt habe, bin ich diesen 5 Bewerbungen nicht nachgekommen.
Prompt erhielt ich ein Schreiben wo mir die Leistungskürzung oder gar Einbehaltung angedroht wurde. Ich solle dazu Stellung nehmen, warum ich der EGV nicht nachgekommen sei.
Für mich ist natürlich erst einmal die Frage ob für mich als ALG II Aufstocker überhaupt eine EGV verpflichtend ist, schliesslich beziehe ich die Hauptleistung als ALG I. Und wenn ja, darf nur der aufzustockende Betrag oder beide Leistungen gekürzt bzw. komplett verweigert werden.
Wie kann ich mich am besten gegen diese Drohung wehren. Ich muss zugeben, dass ich es versäumt habe mir während der Zeit im Krankenhaus eine AU zu besorgen. Werde dennoch diese Zeit nachweisen können.
Mit für jeden Hinweis dankbar.