nervenbuendel
Elo-User*in
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Hallo, ich hatte meinen ersten Termin beim Jobcenter. Der Sachbearbeiter hat einen vernünftigen Eindruck gemacht. (Ich hatte aber auch einen Beistand dabei!)
Er ist eine Fragenliste durchgegangen und ich habe geantwortet.
Beim Überfliegen der anschließend vorgelegten EGV ist mir zunächst nichts Negatives aufgefallen. Als ich es mir zuhause gründlich durchgelesen habe, sind aber doch ein paar Fragen aufgekommen. (Scan unten im Anhang)
Seite 2 und 3 (oben):
Generell habe ich bei dieser EGV nicht den Eindruck, dass hier ein Gleichgewicht der Pflichten beider Parteien vorliegt. Es scheint mir eher als ginge es darum die möglichen Leistungen des Jobcenters einzuschränken durch kleine Klauseln wie "berufsüblich", "im vereinbarten Umfang", "vorher zu beantragen" etc.
Was denkt ihr, sollte ich unterschreiben? Danke.
Er ist eine Fragenliste durchgegangen und ich habe geantwortet.
Beim Überfliegen der anschließend vorgelegten EGV ist mir zunächst nichts Negatives aufgefallen. Als ich es mir zuhause gründlich durchgelesen habe, sind aber doch ein paar Fragen aufgekommen. (Scan unten im Anhang)
Seite 2 und 3 (oben):
- was ist berufsüblicher Standard?
- Ist die Übermittlung von Daten an Stellenanbieter nötig?
- Ich verpflichte mich Vorstellungsgespräche wahrzunehmen, hier ohne Einschränkungen. Später bei der Übernahme der Kosten gibt es aber Einschränkungen. Sollte ich auf einen Zusatz wie "Vorstellungsgespräche deren volle Kostenübernahme vom JC stattgegeben wurde" bestehen?
- Ausschluss von Kostenübernahme für Email- und Onlinebewerbungen. Ist das ok?
- Übernahme von Kosten für Bewerbungen "im vereinbarten Umfang" heißt nicht mehr als 4 pro Monat. Freiwillige weitere Bewerbungen sind damit ausgeschlossen.
- Übernahme von Kosten für Bewerbungen muss vorher beantragt werden. Klingt unsinnig. Würde ich gerne ändern.
- Einschränkung der Übernahme von Kosten für Bewerbungsgespräche auf reine Reisekosten? Kein Hinweis auf tatsächliche Kosten?
- Die Leistungsminderungen bei Pflichtverletzung entsprechen soweit ich sehen kann §§ 31, 31a SGBII. Und sollte ok sein oder?
- Ich habe nicht vor gegen meine Pflichten zu verstoßen, aber ich finde die Sanktionen schon heftig. Ich denke nicht, dass die Höhe der Sanktionen in der EGV verhandelbar ist, oder?
Generell habe ich bei dieser EGV nicht den Eindruck, dass hier ein Gleichgewicht der Pflichten beider Parteien vorliegt. Es scheint mir eher als ginge es darum die möglichen Leistungen des Jobcenters einzuschränken durch kleine Klauseln wie "berufsüblich", "im vereinbarten Umfang", "vorher zu beantragen" etc.
Was denkt ihr, sollte ich unterschreiben? Danke.
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