Hallo BürgB2012,
Leider habe ich mich wohl selbst reingelegt, indem ich die alte EGV aus Juni 2017 voreilig,
(weil krank vor Nervosität) während eines Termins beim neuen PAP, unterschrieben habe.
Mal sehen, wie ich jetzt aus der Nummer wieder herauskomme.
Darüber brauchst du dich doch
JETZT gar nicht mehr ärgern, was bitte ist denn bisher "passiert" aus dieser (immer noch gültigen) EGV ???
Die alte EGV war auch "bis auf weiteres" gültig. Der Text der neuen EGV ist, bis auf den Passus "2. Gültigkeit", identisch.
Dann gibt es ja erst recht
KEINEN einzigen (in deiner Person liegenden) Grund eine "Fortschreibung" machen zu wollen, es hat sich doch
NICHTS geändert also kann auch die bisherige EGV weiterhin
GÜLTIG bleiben ... verstehst du das nicht ???
Warum willst du da jetzt "raus kommen können" und willst den (fast) genau gleichen Inhalt aber nicht wieder unterschreiben und dazu erst rumdiskutieren mit deinem SB ???
Aktuell hast du eine gültige EGV und es soll sich ja gar nichts ändern (Inhaltlich) dann brauchst du auch
KEINE "Fortschreibung" akzeptieren, schon gar nicht auf dem Postwege.
Die "Fortschreibung" soll ja erst erfolgen wenn man in einem Gespräch festgestellt haben will, dass man andere Wege beschreiten muss dich in Arbeit zu bringen,
DU bist doch bereits in Arbeit (und warst es auch schon bei Unterschrift auf die letzte EGV).
Diese Textunterschiede (in 2. Gültigkeit) haben doch überhaupt
KEINE Bedeutung für den sonstigen Inhalt, das ist doch nur das übliche "Gelaber", dass
JEDE EGV nicht mehr gilt wenn man keine Leistungen mehr beziehen muss vom Amt.
Da steht nun ein überflüssiger Satz mehr drin als vorher aber der ist auch kein Grund das mit "besonderer Post" zu schicken, das ersetzt
NICHT das notwendige Beratungs-Gespräch zur gemeinsamen Erstellung einer EGV, wie es gesetzlich (in § 15 SGB II) vorgeschrieben ist.
Soweit eine Anpassung durch Fortschreibung erforderlich ist, ersetzt die neue Eingliederungsvereinbarung diese Eingliederungsvereinbarung.
Es ist ja ganz offensichtlich
KEINE "Anpassung durch Fortschreibung" erforderlich, dann steht ja nicht (ansonsten) genau das gleiche drin, wie in der letzten EGV.
NUR mit deiner Unterschrift
KANN die bisherige EGV also "fortgeschrieben" werden, ansonsten bleibt sie weiter gültig wie bisher, es hat sich doch
NICHTS geändert also muss auch
KEIN neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Was ist daran derart wichtig, dass man die "Aktualisierung" per förmlicher Zustellung schickt????
Keine Ahnung, wahrscheinlich hat dein JC noch zu viel Geld, um das überflüssig bei der Post auszugeben, dafür möchte man bei dir ja gerne sparen können, obwohl du kaum noch Leistungen beziehst.
Der Betreff des Begleitschreibens der neuen EGV lautet:
Zusendung der aktualisierten Eingliederungsvereinbarung
Zusammen mit dem Umschlag sehr gut aufbewahren, schon die "Zusendung ist
GAR NICHT zulässig, weil das mit dir zu besprechen wäre wenn an der (noch laufenden) EGV was zu ändern (aktualisieren) ist nach Meinung deines SB, das kannst du ja schlecht mit dem Postboten klären müssen.
Ich soll sie vollständig durchlesen und ein Exemplar bei Einverständnis unterzeichnen.
Nachdem ich das unterzeichnet habe, habe ich Frist bis Anfang Januar, ein unterschriebenes Exemplar abzugeben.
Durchgelesen hast du ja nun schon und festgestellt, dass sich am (
FÜR DICH) relevanten Inhalt
NICHTS geändert hat, wegen welcher "Aktualisierungen" sollst du also das Gleiche erneut unterschreiben
WOLLEN
Die geänderten / ergänzten Textbausteine zur (allgemeinen) Gültigkeit müssen dich
NICHT interessieren.
Das hat ja mit relevanten Änderungen in deinen persönlichen / beruflichen Verhältnissen und deiner Eingliederung in Arbeit überhaupt
NICHTS zu tun.
Du machst dir Gedanken um Dinge in dieser EGV, die dir völlig
EGAL sein können, das sind eher "Verwaltungs-Hinweise", die mal so und mal so "aus den Textbausteinen zusammen gefummelt" werden.
Und wenn du
NICHT unterschreibst bleibt die aktuelle EGV weiter gültig (
bis auf Weiteres 
) und du brauchst auch keinen Termin einhalten, um beim JC was "abzuliefern" ...
Ein Faxgerät besitze ich nicht.
Das brauchst du auch gar nicht unbedingt, inzwischen kann man (auch ohne Faxgerät) sogar schon über den "Telefonriesen" Faxe schicken, es gibt (auch kostenlose) Internet-Faxdienste
UND über die "FritzBox" kann man inzwischen tatsächlich auch Faxe senden.
Möglicherweise kann meine Fritzbox Faxen machen. Das prüfe ich noch.
Schau mal nach welche Box du hast (ich habe auch Eine und nicht mal das neueste Modell) und ob die neueste Software schon drauf ist, sonst eben das Update durchführen ...
Wir haben noch ein altes Faxgerät, das da angeschlossen ist, das ist sehr praktisch, manche Kombi-Drucker können das inzwischen auch und sind gar nicht so teuer.
Aktuell würde
ICH gar nichts machen, du bist auch bei nachweislicher Zustellung
NICHT verpflichtet Verträge zu unterschreiben, die du nicht unterschreiben
WILLST, dazu musst du auch
KEINE schriftlichen Erklärungen abgeben ...
Persönlich finde ich den Inhalt ziemlich frech, wenn du schon 30 Wochenstunden am Arbeiten bist und fast
NIX mehr vom JC dazu bekommst.
Wovor bitte hast du denn solche Angst, dass dir 25 € im Monat fehlen könnten ... weil sie meint dich "bestrafen" zu müssen ???
Weil du eine neue EGV nicht unterschreibst darf sie dich gar nicht sanktionieren und für die Forderungen in der EGV deinen Arbeitsplatz / deinen AG betreffend (auch in der noch gültigen) gibt es gar keine Rechtsgrundlagen.
Also
KANN man dir auch
NICHTS tun wenn du es
NICHT machst, wie will SB das denn kontrollieren können, ist ja bisher offenbar auch nicht gelungen.
Wie es den Anschein hat, gibt es doch wieder Abgabebescheinigungen beim JC. Auch das prüfe ich vor Ort.
Was willst du denn dort aktuell "abgeben" dafür gibt es doch gar keinen Anlass, soll sie warten auf deine unterschriebene EGV, die meldet sich schon wieder mit weiterer Post wenn ihr das zu lange dauert ...
Dann meldest du dich wieder hier damit.
Gibt es eigentlich die Möglichkeit, meine Arbeitsfähigkeit (Dauer der tägl. Arbeitszeit) ärztl. prüfen und festschreiben zu lassen?
Ja gibt es, wirksam für
ALLE Behörden wäre aber
NUR ein Gutachten / Reha-Bericht der DRV ...
Was versprichst du dir davon, du arbeitest doch und ich weiß was CallCenter bedeutet, das darfst du mir glauben.
Mich hat es komplett
KRANK gemacht und das bei deutlich besserer Bezahlung und in der Kunden-Betreuung wo ich nur "angerufen" wurde und
NIX verkaufen musste.
Im Rahmen meiner Feststellung der Berufsunfähigkeit hatte damals 2008 die Arbeitsagentur mich psychologisch untersucht und
einen externen med. Gutachter beauftragt, die Arbeitsfähigkeit festzustellen. Also, welche Tätigkeiten ich nicht machen kann etc.
Das ist die Erwerbsfähigkeit und
NICHT die Arbeits-Fähigkeit, die stellt der behandelnde Arzt fest wenn man krank ist und nicht arbeiten kann schreibt er eine Bescheinigung (AU) wegen Arbeits-Unfähigkeit aus.
Das haben solche "Amtsärzte" gar nicht zu beurteilen, die sollen nur deine Leistungsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten feststellen und das (ohne Diagnosen zu nennen) dem Arbeitsvermittler mitteilen.
Damit der weiß was du arbeiten könntest wenn du nicht AU geschrieben bist ...
Das Gutachten habe ich noch als Kopie. Jedoch keine weiteren Unterlagen mehr.
Erst seit der Tätigkeitsaufnahme bin ich wohl von der Behinderten-Abteilung des JC zu den Normalos weiter gereicht worden.
Dieses "Gutachten" (von 2008) nützt dir
GAR NICHTS mehr (da warst du fast 10 Jahre jünger und vermutlich auch insgesamt noch gesünder als heute, oder ???), auch "Berufs-Unfähigkeit" (wofür konkret wurde das denn festgestellt ???) stellt in der Regel rechtsverbindlich
NUR die DRV fest.
Kann mein Hausarzt irgendwie helfen?
Wobei bitte soll der dir denn jetzt helfen können, gegen diese "bescheuerte" EGV, nur weil dein JC-SB meint mit einer besonderen Zusendung irgendwas "beweisen" und bewirken zu können, wie wichtig das ist ???
Na-Ja, bei dir hat es ja immerhin funktioniert dein Gedankenkarussell in Gang zu setzen, dein Hausarzt kann dir helfen wenn du krank bist und dir einen Krankenschein ausstellen (und das Original geht an den AG, das JC wird mit einer Kopie zufrieden sein
MÜSSEN).
Für das JC wäre erneut der med. Dienst zu beauftragen (nicht den Pschologischen, was solltest du denn dort?), ich weiß nur nicht was der dann feststellen soll, wo du 30 Wochenstunden arbeiten gehst ... die Gesetze (dass man sich trotzdem
IMMER weiter bemühen
MUSS aus dem Bezug komplett raus zu kommen) können wohl
BEIDE nicht ändern ...
Warum warst du in der Reha-Abteilung, hast du einen GdB oder einen Schwerbehinderten-Ausweis ?
Weiter oben nennst du die Gründe warum dir der weitere Bezug von ALGII so wichtig ist (trotz des winzigen Betrages), die Rundfunk-Gebühr, die Betriebskosten-Abrechnungen und die Zuzahlungen bei der KK ...
Das wäre
MIR meine Freiheit und Unabhängigkeit von der Gängelei des JC aber wert, anderen mit wenig Geld fällt es auch nicht leicht das selber zu bezahlen aber die Nerverei des JC und der SB ist das doch nicht wert.
Sogar deinen Urlaub will man dir nach
OAW vorschreiben, du bist
IN ARBEIT und da entscheidet dein AG wann du Urlaub nehmen kannst und
NICHT das JC, die haben das zu akzeptieren, wenn du dich dann in den Urlaub abmeldest ...
Da würde ich ja eher noch überlegen, ob ich nicht doch noch ein paar Stunden (
BEZAHLT) dran hänge und dann wieder mit meinem verdienten Geld machen kann was
ICH will, ohne dem JC darüber ständig Rechenschaft ablegen zu müssen.
Schaffst du das auf längere Sicht nicht, dann gehst du eben zum Arzt und lässt dich AU schreiben, dauert es länger beantragst du eben eine med. Reha, dort wird man ganz aktuell feststellen welche Tätigkeiten dir noch "zumutbar" sind und für welche tägliche Arbeitszeit ...
Um diese EGV und die ZPU deswegen würd ich mir überhaupt keine Gedanken mehr machen, das war so sinnlos wie viele andere Aktionen der JC sonst auch öfter mal ...
Deine Unterschrift ist und bleibt freiwillig,
EGAL ob die (unzulässige) Zusendung nun nachweisbar ist, du hättest doch gar keinen Grund den Zugang einer EGV abzustreiten.
Im Grunde hat sich dein SB damit ein "Ei" gelegt, denn
DU kannst jetzt beweisen, dass dir diese EGV ohne Beratungsbespräch und Abstimmung der Inhalte mit dir einfach per Post zugeschickt wurde ... das verstößt gegen § 15 SGB II
MfG Doppeloma