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Nachdem mein SB wegen Nervenzusammenbruch länger krank ist, habe ich mitten in den EGV -Verhandlungen einen neuen bekommen.
EGV siehe unten.
Der läd mich auch jede verdammte Woche ein und gibt mir für die nächste irgendeine komische Aufgabe, die aber dann nicht in der Einladung steht.
Das ist dann so etwas wie: ich soll mir überlegen ein Ehrenamt zu machen oder meine Bewerbungsmappe mitbringen usw.
Das Problem meines JC ist auch, die haben keine Mittel mehr mit denen sie mich unter Druck setzen können.
Es gibt hier nur 2 Maßnahmen und die habe ich beide 1. schon gemacht und 2. außerdem sind die vom ESF gefördert, also freiwillig.
Ich hätte auch die Pflicht Mitzuwirken alles zu tun, um meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, also solle ich auch mal eine Maßnahme freiwillig machen ohne mich zu wehren und EGVs unterschreiben.
Man würde mich keiner Firma mehr vorschlagen, weil man die nur verärgere mit einem wie mir, der keine Telefonnummer angibt - sprach er und gab mir vier VVs.
Der jetzt vorliegende EGV Vorschlag ist mir nun aber komplett neu.
Punkt 6 ist klar, es fehlt dass gemeinsam und spätestens nach 6 Monaten geprüft wird.
Punkt 4 ist aber das, womit ich nicht einverstanden bin.
a) Erstsichtung von Bewerbungsunterlagen habe ich mir erklären lassen heißt:
Ich soll mit jedem Stellenangebot zum SB kommen und er formuliert dann die Bewerbung.
(Ich war in 2 Maßnahmen, beide mit Bewerbungstraining, zusammen waren das 19 Monate, die letzte letztes Jahr.)
Abgesehen davon, dass er es dann auch bitte so in die EGV reinschreiben soll, habe ich erwidert, dass ist viel zu umständlich und dauert zu lange.
Die Zeit würde er sich gerne nehmen. WTF!? Das ändert doch nichts am Aufwand FÜR MICH und verzögert meine Bewerbungen.
b) Erstsichtung von Bewerbungsrückläufern heißt:
Ich soll wöchentlich, mit Glück monatlich, alle Absagen vorbei bringen, er ruft die AGs in meinem Beisein an und fragt warum abgesagt wurde.
Ist das rechtskonform? Das muss doch irgendwie gegen den Datenschutz laufen. Außerdem steht ja in den absagen meist irgendein Grund, auch wenn es nur ein belangloser Textbaustein ist.
Abgesehen davon wird er dann von den ZAF als Antwort bekommen, weil ich keine Email, kein Telefon und kein Bewerbungsfoto mitschicke.
Was soll ich darauf entgegnen? Nur, dass ich immer per Briefpost erreichbar bin und Fotos nach dem Gleichstellungsgesetz weggelassen werden dürfen? Der wird toben und mich sanktionieren wollen.
c) Vermittlungsvorschläge auswerten heißt angeblich nur die übliche Rückmeldung abgeben.
d) "Realistische berufliche Alternative entwickeln" hat er mir nicht ausreichend erklärt, was ich Ihm auch gesagt habe. Er meinte nur, es soll was anderes sein, als einfach sich zu bewerben.
Nächste Woche ist wieder ein Termin. Meldegrund:
"Ich möchte mit Ihnen das Ergebnis des VVs .... besprechen.
(der Termin ist übrigens so bald, bis dahin wird es noch kein Ergebnis geben)
Dies ist eine Einladung nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 Abs. 1 SGB III..."
Ist der Meldegrund zulässig?
Kennt jemand schon die Formulierungen in Punkt 4?
Wie wehre ich mich dagegen, dass ich mit jeder Bewerbung zum SB soll und der die formuliert?
Wie wehre ich mich dagegen, dass ich alle Absagen mitbringen soll und der SB in meinem Beisein jeden AG anruft und nach dem Grund der Absage fragt? (außer die Absagen beim ersten mal zu vergessen)
Und was entgegne ich, wenn der mich sanktionieren will, weil ich keine Email/Telefon/Foto angebe?
EGV siehe unten.
Der läd mich auch jede verdammte Woche ein und gibt mir für die nächste irgendeine komische Aufgabe, die aber dann nicht in der Einladung steht.
Das ist dann so etwas wie: ich soll mir überlegen ein Ehrenamt zu machen oder meine Bewerbungsmappe mitbringen usw.
Das Problem meines JC ist auch, die haben keine Mittel mehr mit denen sie mich unter Druck setzen können.
Es gibt hier nur 2 Maßnahmen und die habe ich beide 1. schon gemacht und 2. außerdem sind die vom ESF gefördert, also freiwillig.
Ich hätte auch die Pflicht Mitzuwirken alles zu tun, um meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern, also solle ich auch mal eine Maßnahme freiwillig machen ohne mich zu wehren und EGVs unterschreiben.
Man würde mich keiner Firma mehr vorschlagen, weil man die nur verärgere mit einem wie mir, der keine Telefonnummer angibt - sprach er und gab mir vier VVs.
Der jetzt vorliegende EGV Vorschlag ist mir nun aber komplett neu.
Punkt 6 ist klar, es fehlt dass gemeinsam und spätestens nach 6 Monaten geprüft wird.
Punkt 4 ist aber das, womit ich nicht einverstanden bin.
a) Erstsichtung von Bewerbungsunterlagen habe ich mir erklären lassen heißt:
Ich soll mit jedem Stellenangebot zum SB kommen und er formuliert dann die Bewerbung.
(Ich war in 2 Maßnahmen, beide mit Bewerbungstraining, zusammen waren das 19 Monate, die letzte letztes Jahr.)
Abgesehen davon, dass er es dann auch bitte so in die EGV reinschreiben soll, habe ich erwidert, dass ist viel zu umständlich und dauert zu lange.
Die Zeit würde er sich gerne nehmen. WTF!? Das ändert doch nichts am Aufwand FÜR MICH und verzögert meine Bewerbungen.
b) Erstsichtung von Bewerbungsrückläufern heißt:
Ich soll wöchentlich, mit Glück monatlich, alle Absagen vorbei bringen, er ruft die AGs in meinem Beisein an und fragt warum abgesagt wurde.
Ist das rechtskonform? Das muss doch irgendwie gegen den Datenschutz laufen. Außerdem steht ja in den absagen meist irgendein Grund, auch wenn es nur ein belangloser Textbaustein ist.
Abgesehen davon wird er dann von den ZAF als Antwort bekommen, weil ich keine Email, kein Telefon und kein Bewerbungsfoto mitschicke.
Was soll ich darauf entgegnen? Nur, dass ich immer per Briefpost erreichbar bin und Fotos nach dem Gleichstellungsgesetz weggelassen werden dürfen? Der wird toben und mich sanktionieren wollen.
c) Vermittlungsvorschläge auswerten heißt angeblich nur die übliche Rückmeldung abgeben.
d) "Realistische berufliche Alternative entwickeln" hat er mir nicht ausreichend erklärt, was ich Ihm auch gesagt habe. Er meinte nur, es soll was anderes sein, als einfach sich zu bewerben.
Nächste Woche ist wieder ein Termin. Meldegrund:
"Ich möchte mit Ihnen das Ergebnis des VVs .... besprechen.
(der Termin ist übrigens so bald, bis dahin wird es noch kein Ergebnis geben)
Dies ist eine Einladung nach §59 SGB II in Verbindung mit §309 Abs. 1 SGB III..."
Ist der Meldegrund zulässig?
Kennt jemand schon die Formulierungen in Punkt 4?
Wie wehre ich mich dagegen, dass ich mit jeder Bewerbung zum SB soll und der die formuliert?
Wie wehre ich mich dagegen, dass ich alle Absagen mitbringen soll und der SB in meinem Beisein jeden AG anruft und nach dem Grund der Absage fragt? (außer die Absagen beim ersten mal zu vergessen)
Und was entgegne ich, wenn der mich sanktionieren will, weil ich keine Email/Telefon/Foto angebe?