Hallo zusammen,
habe vor kurzem per VA eine EGV ALG II erhalten und wollte fragen ob das alles so richtig ist was da steht oder ob ein Widerspruch sinnvoll wäre.
Kurz zu mir. Ich bin seit dem letztem Jahr arbeitsunfähig geschrieben mit einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt Ende letzten Jahres. Ich stehe auf einer Warteliste für eine Therapie mit Beginn im August. Die Arbeitsunfähigkeit lasse ich aus therapeutischen Gründen auf die ich hier nicht näher eingehen will monatlich von meinem Hausarzt verlängern.
Das alles und eine grobe Beschreibung meines Krankheitsbildes ist dem JC bekannt. Da meine Krankheit psychischer Natur ist und von Ärzten in der Regel verschieden bewertet wird habe ich ein wenig Angst vor einem Besuch bei einem Amtsarzt.
Im Anhang die vier Seiten der besagten Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.
Ich vergaß zu erwähnen dass ich beim letztem Termin eine ähnliche EGV zur Unterschrift vorgelegt bekommen habe und ich um Bedenkzeit gebeten habe. Meine Bitte um Ausdruck der EGV wurde wohl nicht verstanden und so ging ich ohne EGV nach Hause.
habe vor kurzem per VA eine EGV ALG II erhalten und wollte fragen ob das alles so richtig ist was da steht oder ob ein Widerspruch sinnvoll wäre.
Kurz zu mir. Ich bin seit dem letztem Jahr arbeitsunfähig geschrieben mit einem mehrwöchigen stationären Aufenthalt Ende letzten Jahres. Ich stehe auf einer Warteliste für eine Therapie mit Beginn im August. Die Arbeitsunfähigkeit lasse ich aus therapeutischen Gründen auf die ich hier nicht näher eingehen will monatlich von meinem Hausarzt verlängern.
Das alles und eine grobe Beschreibung meines Krankheitsbildes ist dem JC bekannt. Da meine Krankheit psychischer Natur ist und von Ärzten in der Regel verschieden bewertet wird habe ich ein wenig Angst vor einem Besuch bei einem Amtsarzt.
Im Anhang die vier Seiten der besagten Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt.
Ich vergaß zu erwähnen dass ich beim letztem Termin eine ähnliche EGV zur Unterschrift vorgelegt bekommen habe und ich um Bedenkzeit gebeten habe. Meine Bitte um Ausdruck der EGV wurde wohl nicht verstanden und so ging ich ohne EGV nach Hause.
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