Hallo zusammen,
ich habe von meinem SB nach einem 1 stündigen Gespräch eine EGV bekommen, die ich erst mal mit bitte um eine 14 tägige Bedenkzeit, ohne Unterschrift eingesteckt habe.
Nachdem ich sie mir in aller Ruhe zuhause durchgelesen habe, sehe ich einige Punkte die ich so nicht unterschreiben würde.
Ich habe ein Problem damit, das mich der SB unbedingt in 16i unterbringen, und mich deshalb als so was wie "Arbeitsmarktfern" abstempeln will.
Das sehe ich ganz anders, hieß es doch noch in der vorangegangenen EGV wörtlich: "Diese Potentialanalyse hat gezeigt, dass Name dem arbeitsmarktnahen Personenkreis zugeordnet werden kann."
Ja, ich bin zwar schon mehr als 10 Jahre arbeitslos, aber ich weis noch wie man aufsteht und einen geregelten Tagesablauf hinbekommt.
Ist ein Aktualisierter Lebenslauf unbedingt notwendig? Der SB hat von mir einen Lebenslauf von 2017 und der hat sich bis dato auch nicht geändert.
Gleichzeitig soll ich an einer AGH teilnehmen, die laut SB wohl zur Vorbereitung auf 16i nötig ist.
Welches Vorgehen wäre jetzt das Richtige?
Änderungsvorschläge einreichen oder VA abwarten und dann widersprechen?
Denn in 16i fühle ich mich vollkommen fehl am Platze.
Ganz alleine dagegen vorzugehen traue ich mir nicht so richtig zu, deshalb wäre ich für jedwede Anregung oder Hilfe dankbar.
Anbei habe ich die EGV zur Ansicht beigefügt, ich würde mich freuen, wenn ihr euch das mal anschauen könntet und mir eure Meinung dazu sagt.
Gehört das Thema überhaupt hierhin oder eher nach WIEDERPRÜCHE / KLAGEN?
Habe ich noch Infos vergessen?
ich habe von meinem SB nach einem 1 stündigen Gespräch eine EGV bekommen, die ich erst mal mit bitte um eine 14 tägige Bedenkzeit, ohne Unterschrift eingesteckt habe.
Nachdem ich sie mir in aller Ruhe zuhause durchgelesen habe, sehe ich einige Punkte die ich so nicht unterschreiben würde.
Ich habe ein Problem damit, das mich der SB unbedingt in 16i unterbringen, und mich deshalb als so was wie "Arbeitsmarktfern" abstempeln will.
Das sehe ich ganz anders, hieß es doch noch in der vorangegangenen EGV wörtlich: "Diese Potentialanalyse hat gezeigt, dass Name dem arbeitsmarktnahen Personenkreis zugeordnet werden kann."
Ja, ich bin zwar schon mehr als 10 Jahre arbeitslos, aber ich weis noch wie man aufsteht und einen geregelten Tagesablauf hinbekommt.
Ist ein Aktualisierter Lebenslauf unbedingt notwendig? Der SB hat von mir einen Lebenslauf von 2017 und der hat sich bis dato auch nicht geändert.
Gleichzeitig soll ich an einer AGH teilnehmen, die laut SB wohl zur Vorbereitung auf 16i nötig ist.
Welches Vorgehen wäre jetzt das Richtige?
Änderungsvorschläge einreichen oder VA abwarten und dann widersprechen?
Denn in 16i fühle ich mich vollkommen fehl am Platze.
Ganz alleine dagegen vorzugehen traue ich mir nicht so richtig zu, deshalb wäre ich für jedwede Anregung oder Hilfe dankbar.
Anbei habe ich die EGV zur Ansicht beigefügt, ich würde mich freuen, wenn ihr euch das mal anschauen könntet und mir eure Meinung dazu sagt.
Gehört das Thema überhaupt hierhin oder eher nach WIEDERPRÜCHE / KLAGEN?
Habe ich noch Infos vergessen?