Kann mir jemand helfen? Ich hatte mit
Hilfe folgenden Brief als Antwort auf meine
EGV geschrieben.
An das
JC xxx
Eingliederungsvereinbarung gem. § 15 Abs. 2
SGB II vom 26.03.2018
Sehr geehrte Damen und Herren,
die oben näher bezeichnete Eingliederungsvereinbarung ist für den Leistungsberechtigten deutlich einseitig belastend und kann deshalb in dieser Form nicht unterschrieben werden.
Begründungen
Die Leistung des Leistungsträgers besteht in bloßen formelhaften Absichtserklärungen, denen konkrete Eigenbemühungen des Leistungsberechtigten gegenüberstehen. In einem solchen Fall ist die Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung nicht gegeben.
Die schwammige Aussage „Unterstützung der Bewerbungsaktivitäten durch Übernahme von angemessenen nachgewiesenen Kosten für Bewerbungen nach Maßgabe des § 16 Abs. 1
SGB II i. V. m. § 44
SGB III" reicht nicht aus. Zumal Angemessenheit ein unbestimmter Rechtsbegriff ist und deshalb offen bleibt, welche Kosten tatsächlich vom Leistungsträger übernommen werden.
Diese Eingliederungsvereinbarung in dieser Form ist insgesamt nichtig i. S. d. § 58 Abs. 3
SGB X, weil sich der Leistungsträger entgegen dem sog. Koppelungsverbot nach § 58 Abs. 2 Nr. 4
SGB X vom Leistungsberechtigten eine unzulässige Gegenleistung i. S. d. § 55
SGB X versprechen lässt. Die sanktionsbewehrte Obliegenheit des Leistungsberechtigten zu den in der Eingliederungsvereinbarung bestimmten Bewerbungsbemühungen ist i. S. d. § 55 Abs. 1 S. 2
SGB X unangemessen im Verhältnis zu den vom Leistungsträger insoweit übernommenen Leistungsverpflichtungen. Die Eingliederungsvereinbarung sieht keine Regelung zu individuellen, konkreten und verbindlichen Unterstützungsleistungen für die in ihr bestimmten individuellen, konkreten und verbindlichen Bewerbungsbemühungen des Leistungsberechtigten vor. Insbesondere zur Übernahme von Bewerbungskosten enthält diese Eingliederungsvereinbarung keine ausdrückliche Regelung.
vgl.
BSG , Urteil vom 23.06.2016 – B 14 AS 30/15 R
Der Leistungsberechtigte erwartet unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang dieses Schreibens.
Mit freundlichen Grüßen
Nächsten Montag habe ich Termin und weiß nicht, wie ich reagieren soll, wenn ich auf den Brief angesprochen werde. Mir wäre am liebsten, wenn die
AV mir eine neue
EGV ohne große Diskussion ausdruckt und ich stecke sie zur Prüfung wieder ein. Wie kriege ich das am besten hin? Bin da etwas ängstlich.