Erst einmal Hallo euch allen,
ich bin IT-Kaufmann und wurde zu der Teilnahme an einer Maßnahme aufgefordert, welche meinen Bewerbungsbemühungen helfen sollen. Jedoch war ich bereits vor weniger als einem Jahr in deiner solchen Maßnamhe und anschließend hatte ich 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. (durch eine Bewerbung die ich nicht dort ausgefüllt habe neben bei)
Meine gesamten Bewerbungsunterlagen sind Aktuell und nach DIN-Norm verfasst. Natürlich bereits zuvor!
Jetzt hatte ich den Fallmanager gebeten das wenn ich schon an dieser (Sinnlosen in meinem Fall) maßnahme teilnehmen soll das ich doch bitte die Termin auf 2 statt 4 in der Woche ändere, mit folgender Begründung:
- Arbeitsmarkt momentan schlechte aussichten (Belegbar mit eingefügten Stellen im Zeitraum der letzen 3 Monate bei der Jobbörse)
- Meine Unterlagen sind komplett, ich habe einen IT-Beruf gelernt und bereits mehrere Bewerbungen verfasst.
- Die gebotenen Leistungen sind in folgenden Bereichen für mich Überflüssig da ich diese bereits besitze:
- besserer Drucker
- bessere Hardware
- Fertige Bewerbungsunterlagen (sprich erstellung nicht Notwendig)
- EDV Kenntnisse vermitteln ( Ich bin IT-Kaufmann die können mir nichts mehr vermitteln)
- Bewerbungsmaterial bereits erworben vor der besagten Maßnahme.
Desweiteren wenn ich die Vereinbaarung richtig lese, ist dort keine Angabe die Aussagt wie viele Bewerbungen ich zu schreiben habe.
Auch nicht wieviel ich an Fahrtkosten erstattet bekomme (Muss das nicht da rein?)
Dann gefallen mir die wagen Formulierungen nicht und zu guter letzt wurde keine Ordentliche Potenzialsanalyse erstellt, sprich in einem Telefont mit dem Fallmanager ging dieser von Aussagen auch die ich vor meiner letzeten Arbeitsstelle getroffen habe (war verzweifelt hab gesagt würde auch am Band arbeiten aber nur wenn ich nichts finde).
Das würde doch bedeuten das er nicht mal auf meine Vorhandenen persönlichen fähigkeiten eingeht.
Meinen Vorschlag trotz begründung hat er abgeleht mit der Begründung, bezüglich meiner Aussagen vom letzen mal. Jetzt kommt der Hammer! Letztes mal hat er es erlaubt und es ist in Arbeit resultiert.
SO, meine Frage sind meine Annahmen richtig? Und ist diese EGV in irgend einer weise nicht korrekt. Nebenbei habe ich diese beim Maßnahmenträger erhalten nicht von dem Jobcenter direkt.
Danke für die Hilfe!
ich bin IT-Kaufmann und wurde zu der Teilnahme an einer Maßnahme aufgefordert, welche meinen Bewerbungsbemühungen helfen sollen. Jedoch war ich bereits vor weniger als einem Jahr in deiner solchen Maßnamhe und anschließend hatte ich 6 Monate befristeten Arbeitsvertrag. (durch eine Bewerbung die ich nicht dort ausgefüllt habe neben bei)
Meine gesamten Bewerbungsunterlagen sind Aktuell und nach DIN-Norm verfasst. Natürlich bereits zuvor!
Jetzt hatte ich den Fallmanager gebeten das wenn ich schon an dieser (Sinnlosen in meinem Fall) maßnahme teilnehmen soll das ich doch bitte die Termin auf 2 statt 4 in der Woche ändere, mit folgender Begründung:
- Arbeitsmarkt momentan schlechte aussichten (Belegbar mit eingefügten Stellen im Zeitraum der letzen 3 Monate bei der Jobbörse)
- Meine Unterlagen sind komplett, ich habe einen IT-Beruf gelernt und bereits mehrere Bewerbungen verfasst.
- Die gebotenen Leistungen sind in folgenden Bereichen für mich Überflüssig da ich diese bereits besitze:
- besserer Drucker
- bessere Hardware
- Fertige Bewerbungsunterlagen (sprich erstellung nicht Notwendig)
- EDV Kenntnisse vermitteln ( Ich bin IT-Kaufmann die können mir nichts mehr vermitteln)
- Bewerbungsmaterial bereits erworben vor der besagten Maßnahme.
Desweiteren wenn ich die Vereinbaarung richtig lese, ist dort keine Angabe die Aussagt wie viele Bewerbungen ich zu schreiben habe.
Auch nicht wieviel ich an Fahrtkosten erstattet bekomme (Muss das nicht da rein?)
Dann gefallen mir die wagen Formulierungen nicht und zu guter letzt wurde keine Ordentliche Potenzialsanalyse erstellt, sprich in einem Telefont mit dem Fallmanager ging dieser von Aussagen auch die ich vor meiner letzeten Arbeitsstelle getroffen habe (war verzweifelt hab gesagt würde auch am Band arbeiten aber nur wenn ich nichts finde).
Das würde doch bedeuten das er nicht mal auf meine Vorhandenen persönlichen fähigkeiten eingeht.
Meinen Vorschlag trotz begründung hat er abgeleht mit der Begründung, bezüglich meiner Aussagen vom letzen mal. Jetzt kommt der Hammer! Letztes mal hat er es erlaubt und es ist in Arbeit resultiert.
SO, meine Frage sind meine Annahmen richtig? Und ist diese EGV in irgend einer weise nicht korrekt. Nebenbei habe ich diese beim Maßnahmenträger erhalten nicht von dem Jobcenter direkt.
Danke für die Hilfe!