Mint
Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 29 Dez 2013
- Beiträge
- 52
- Bewertungen
- 7
Hallo liebes ELO-Forum,
ich habe heute eine neue EGV erhalten (trotz gültiger EGV die ich letzten Monat "abgeschlossen" habe).
Zu dieser kam noch ein Bonus hinzu: Antritt einer Maßnahme am 16.2.2015.
Träger dieser Maßnahme ist TERTIA - dauer beträgt 9 Monate, täglich (Mo-Fr) von 8°° - 16°° Uhr.
Begründung war/ist: das nichts "passiert" in Sachen Job - da ich gelernt habe wie ich mich zu bewerben habe, dank der 8 Wochen Maßnahme im letztem Jahr, sowie der 15-22 Bewerbungen Monatlich, wird wohl davon ausgegangen, dass ich die alleinige Schuld am Arbeitsmarkt trage und mich niemand einstellen mag
So jedenfalls meine Auffassung der gequirlten Sch***e aus dem Munde des Sachbearbeiters.
Jedenfalls ist der SB von dieser Maßnahme überzeugt.
Man hat, so habe ich vom SB in Erfahrung bringen können, letzten Monat dank der Maßnahme ganze ZWEI von zwanzig Teilnehmern vermitteln können.
Das ist in etwa so, als wenn ich in einem Wettbewerb den 17. Platz von 18 Teilnehmern erreiche und mir einen Ast deswegen abfreue ....
SB meint, er sei gezwungen mir die Maßnahme aufzudrücken...
-
Letzten Monat wurde mir noch eine Umschulung angeboten, da ich aber nicht direkt sagen konnte, als was ich mich gerne Umschulen/Weiterbilden würde, wurde mir gleich noch Termin zum Berufspsychologischen Service postalisch zugestellt.
-
Jetzt stehe ich also da mit der sinnlosen Maßnahme ... weitere 9 Monate verschwendung kostbarer Zeit.
Nun meine Fragen:
- Ist es üblich, dass wenn man Krankgeschrieben ist, das diese Fehlzeiten zusätzlich angerechnet werden ? Bin ich also angenommen 2 Monate Arbeitsunfähig, heißt das dann, das ich durch diese Anrechnung sogar erst im nächstem Jahr dort raus bin ? Man wird also bestraft wenn man Krank wird !
- Angenommen ich finde in der Zeit der Maßnahme einen geringfügigen Job, bin ich immernoch verpflichtet an dieser Maßnahme teilzunehmen ?
- Gibt es eine Möglichkeit zumindest auf Teilzeit zu wechseln (im Flyer steht: "Eine Zuweisung in Teilzeit ist ebenfalls möglich".)
- Gibt es überhaupt eine Möglichkeit aus dieser Maßnahme rauszukommen (ausgenommen dort nichts zu unterschreiben) ?
Im Anhang hinterlasse ich die EGV (nicht unterschrieben) und die Zuweisung zur Maßnahme.
Die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung habe ich ebenfalls nicht unterschrieben - deswegen nicht eingescannt.
Falls wer den Flyer oder meine letzte (noch gültige?) EGV sehen möchte, bitte bescheid sagen, Scanne diese dann auch noch ein.
Vielen Dank und Grüße
-Mint
ich habe heute eine neue EGV erhalten (trotz gültiger EGV die ich letzten Monat "abgeschlossen" habe).
Zu dieser kam noch ein Bonus hinzu: Antritt einer Maßnahme am 16.2.2015.
Träger dieser Maßnahme ist TERTIA - dauer beträgt 9 Monate, täglich (Mo-Fr) von 8°° - 16°° Uhr.
Begründung war/ist: das nichts "passiert" in Sachen Job - da ich gelernt habe wie ich mich zu bewerben habe, dank der 8 Wochen Maßnahme im letztem Jahr, sowie der 15-22 Bewerbungen Monatlich, wird wohl davon ausgegangen, dass ich die alleinige Schuld am Arbeitsmarkt trage und mich niemand einstellen mag
Jedenfalls ist der SB von dieser Maßnahme überzeugt.
Man hat, so habe ich vom SB in Erfahrung bringen können, letzten Monat dank der Maßnahme ganze ZWEI von zwanzig Teilnehmern vermitteln können.
Das ist in etwa so, als wenn ich in einem Wettbewerb den 17. Platz von 18 Teilnehmern erreiche und mir einen Ast deswegen abfreue ....
SB meint, er sei gezwungen mir die Maßnahme aufzudrücken...
-
Letzten Monat wurde mir noch eine Umschulung angeboten, da ich aber nicht direkt sagen konnte, als was ich mich gerne Umschulen/Weiterbilden würde, wurde mir gleich noch Termin zum Berufspsychologischen Service postalisch zugestellt.
-
Jetzt stehe ich also da mit der sinnlosen Maßnahme ... weitere 9 Monate verschwendung kostbarer Zeit.
Nun meine Fragen:
- Ist es üblich, dass wenn man Krankgeschrieben ist, das diese Fehlzeiten zusätzlich angerechnet werden ? Bin ich also angenommen 2 Monate Arbeitsunfähig, heißt das dann, das ich durch diese Anrechnung sogar erst im nächstem Jahr dort raus bin ? Man wird also bestraft wenn man Krank wird !
- Angenommen ich finde in der Zeit der Maßnahme einen geringfügigen Job, bin ich immernoch verpflichtet an dieser Maßnahme teilzunehmen ?
- Gibt es eine Möglichkeit zumindest auf Teilzeit zu wechseln (im Flyer steht: "Eine Zuweisung in Teilzeit ist ebenfalls möglich".)
- Gibt es überhaupt eine Möglichkeit aus dieser Maßnahme rauszukommen (ausgenommen dort nichts zu unterschreiben) ?
Im Anhang hinterlasse ich die EGV (nicht unterschrieben) und die Zuweisung zur Maßnahme.
Die Einverständniserklärung zur Datenübermittlung habe ich ebenfalls nicht unterschrieben - deswegen nicht eingescannt.
Falls wer den Flyer oder meine letzte (noch gültige?) EGV sehen möchte, bitte bescheid sagen, Scanne diese dann auch noch ein.
Vielen Dank und Grüße
-Mint