Hallo ihr Lieben
Bin neu hier und habe auch gleich ein ziemlich großes Problem bzw. wir
Am 22.7.13 hatte mein Lebensgefährte einen Termin beim JC, an diesem Tag gab man ihm einen Flyer zur einer Maßnahme mit, die 2 Tage später losgehen sollte, so wie 2 Vermittlungsvorschläge für Jobs.
Auch wollten Sie ihm eine Eingliederungsvereinbarung hinlegen, welche er nicht sofort unterschreiben wollte, er fragte was dann passieren würde.
Daraufhin nahm man ihm die wieder weg, mit den Worten das er diese dann per Verwaltungsakt zugeschickt bekäme.
Danach gab sie ihm einen neuen Termin zum 16.08.13 und verabschiedete sich von ihm.
Nachdem ja nun nichts unterschieben war und auch nichts geklärt, meldete er sich nicht bei der MAE.
Am 24.7.13 bekam er dann einen Gelben Brief mit der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ( habe ich mal gescannt eingefügt )
Am 25.7.13 rief er bei der MAE an und man sagte ihm der Kurs hätte schon begonnen.
Somit gingen wir von aus das es somit erledigt ist.
Bis zum 16.08.13 war auch nichts mehr von der Sachbearbeiterin zuhören.
Den Termin am 16.8.2013 konnte er auch nicht wahrnehmen wegen Krankheit ( AU liegt vor )
AM 17.8.13 bekamen wir 2 Briefe ( vom 16. ) ( scann angefügt ) mit Sanktionen , er hätte an einer Gruppenveranstaltung am 31.07.13 nicht teilgenommen welche ihm ja per Vermittlungsvorschlag am 22.7 mitgegeben wurde.
Dies war nicht der Fall von der im Brief genannten Firma hatte er nichts erhalten nur von 2 anderen.
Und an einer weiteren Veranstaltung am 15.8 nicht wo er den Vermittlungsvorschlag angeblich am 06.8. 13 erhalten hätte , auch diesen Vermittlungsvorschlag haben wir nie erhalten.
Ich schrieb sofort einen Widerspruch mit der Begründung das wir DIESE Vermittlungsvorschläge nie erhalten hätten und das man uns von diesen bitte eine Kopie zusenden sollte und mit der Bitte, ab sofort alle Briefe nur mit Gegenzeichnung zukommen zulassen, um den Empfang zu gewährleisten.
Heute am 28.08.13 bekamen wir per gelben Brief wieder 2 Sanktionsanhörungen
( gescannt angefügt )
Wie gesagt für den Termin am 16.8 liegt eine AU vor.
Und zur MAE – Eingliederungsvereinbarung lag ja nun erst am 24. vor und 2. teilte man uns mit der Kurs hätte schon begonnen.
Was mich auch verunsichert bei der EGV-VA gibt es kein Widerspruchsrecht.
Was sollten wir jetzt in diesem Fall tun ?
Langsam glaube ich, die Sachbearbeiterin hat meinen Lebensgefährten seit er nicht unterschreiben wollte, ziemlich auf den Kieker.
Auf seine Wünsche werden auch nicht eingegangen, er wollte gern eine Weiterbildung machen zum Pflegeassisten , wo er danach einen Job bekommen hätte.
Wurde ihm verweigert damit das er ja eine Ausbildung in dem Beruf machen könnte und er erstmal vorlegen muss das er 3 Jahre gearbeitet hat und dann ein Praktikum machen soll...
Ein Praktikum erfolge ein paar monate ja vorher schon in einer MAE vom JC extra.
Ziemlich viel geworden aber ich weiß langsam nicht mehr weiter ....
es wären mehrere 100 % Sanktionen, und wir haben noch eine 5 Jährige Tochter zuhause.
Liebe Grüße
Bin neu hier und habe auch gleich ein ziemlich großes Problem bzw. wir
Am 22.7.13 hatte mein Lebensgefährte einen Termin beim JC, an diesem Tag gab man ihm einen Flyer zur einer Maßnahme mit, die 2 Tage später losgehen sollte, so wie 2 Vermittlungsvorschläge für Jobs.
Auch wollten Sie ihm eine Eingliederungsvereinbarung hinlegen, welche er nicht sofort unterschreiben wollte, er fragte was dann passieren würde.
Daraufhin nahm man ihm die wieder weg, mit den Worten das er diese dann per Verwaltungsakt zugeschickt bekäme.
Danach gab sie ihm einen neuen Termin zum 16.08.13 und verabschiedete sich von ihm.
Nachdem ja nun nichts unterschieben war und auch nichts geklärt, meldete er sich nicht bei der MAE.
Am 24.7.13 bekam er dann einen Gelben Brief mit der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ( habe ich mal gescannt eingefügt )
Am 25.7.13 rief er bei der MAE an und man sagte ihm der Kurs hätte schon begonnen.
Somit gingen wir von aus das es somit erledigt ist.
Bis zum 16.08.13 war auch nichts mehr von der Sachbearbeiterin zuhören.
Den Termin am 16.8.2013 konnte er auch nicht wahrnehmen wegen Krankheit ( AU liegt vor )
AM 17.8.13 bekamen wir 2 Briefe ( vom 16. ) ( scann angefügt ) mit Sanktionen , er hätte an einer Gruppenveranstaltung am 31.07.13 nicht teilgenommen welche ihm ja per Vermittlungsvorschlag am 22.7 mitgegeben wurde.
Dies war nicht der Fall von der im Brief genannten Firma hatte er nichts erhalten nur von 2 anderen.
Und an einer weiteren Veranstaltung am 15.8 nicht wo er den Vermittlungsvorschlag angeblich am 06.8. 13 erhalten hätte , auch diesen Vermittlungsvorschlag haben wir nie erhalten.
Ich schrieb sofort einen Widerspruch mit der Begründung das wir DIESE Vermittlungsvorschläge nie erhalten hätten und das man uns von diesen bitte eine Kopie zusenden sollte und mit der Bitte, ab sofort alle Briefe nur mit Gegenzeichnung zukommen zulassen, um den Empfang zu gewährleisten.
Heute am 28.08.13 bekamen wir per gelben Brief wieder 2 Sanktionsanhörungen
( gescannt angefügt )
Wie gesagt für den Termin am 16.8 liegt eine AU vor.
Und zur MAE – Eingliederungsvereinbarung lag ja nun erst am 24. vor und 2. teilte man uns mit der Kurs hätte schon begonnen.
Was mich auch verunsichert bei der EGV-VA gibt es kein Widerspruchsrecht.
Was sollten wir jetzt in diesem Fall tun ?
Langsam glaube ich, die Sachbearbeiterin hat meinen Lebensgefährten seit er nicht unterschreiben wollte, ziemlich auf den Kieker.
Auf seine Wünsche werden auch nicht eingegangen, er wollte gern eine Weiterbildung machen zum Pflegeassisten , wo er danach einen Job bekommen hätte.
Wurde ihm verweigert damit das er ja eine Ausbildung in dem Beruf machen könnte und er erstmal vorlegen muss das er 3 Jahre gearbeitet hat und dann ein Praktikum machen soll...
Ein Praktikum erfolge ein paar monate ja vorher schon in einer MAE vom JC extra.
Ziemlich viel geworden aber ich weiß langsam nicht mehr weiter ....
es wären mehrere 100 % Sanktionen, und wir haben noch eine 5 Jährige Tochter zuhause.
Liebe Grüße