Hallo Leute,
habe eine EGV, die mir eine Maßnahme aufbrummen will, mit "Unter Vorbehalt" unterschrieben. 2 Tage später (23.05.12)flatterte die gleiche EGV als Verwaltungsakt rein, mit der Begründung ich hätte Sie "Unter Vorbehalt" unterschrieben, ohne näher darauf einzugehen.
Der Punkt ist: Dieser Verwaltungsakt enthält diesen Satz als Rechtsbehelfbelehrung :
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen.
Das sagt das Gesetz zur Rechtsbehelfsbelehrung:
§ 36 Rechtsbehelfsbelehrung
Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren.
Mein Frage:
Könnte ich die EG-VA wegen Formfehlers durch das Sozialgericht kippen ???
habe eine EGV, die mir eine Maßnahme aufbrummen will, mit "Unter Vorbehalt" unterschrieben. 2 Tage später (23.05.12)flatterte die gleiche EGV als Verwaltungsakt rein, mit der Begründung ich hätte Sie "Unter Vorbehalt" unterschrieben, ohne näher darauf einzugehen.
Der Punkt ist: Dieser Verwaltungsakt enthält diesen Satz als Rechtsbehelfbelehrung :
Die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften können Sie bei der im Briefkopf genannten Stelle einsehen.
Das sagt das Gesetz zur Rechtsbehelfsbelehrung:
§ 36 Rechtsbehelfsbelehrung
Erlässt die Behörde einen schriftlichen Verwaltungsakt oder bestätigt sie schriftlich einen Verwaltungsakt, ist der durch ihn beschwerte Beteiligte über den Rechtsbehelf und die Behörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, deren Sitz, die einzuhaltende Frist und die Form schriftlich zu belehren.
Mein Frage:
Könnte ich die EG-VA wegen Formfehlers durch das Sozialgericht kippen ???