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ExitUser
Gast
Der 1 Teuro ist eine Mehraufwands-
entschädigung, will meinen, keine Bezahlung sondern eine Vergütung für Deine Straßenbahn, die abgelatschten Sohlen, die verschlissene Jeans.
Ganz einfach - jeder 1EJ klagt auf Festanstellung und Lohnnachzahlung. Dadurch dürfte sich das Problem rasch lösen.wuseline meinte:Jeder hier weiss das das Lug und Betrug ist was die da machen. Kann man nicht irgendwie dagegen vorgehen. Es muss doch da ne Möglichkeit geben denen das Handwerk zu legen.
Gruss wuseline
Recht - Vereinsrecht
1-Euro-Job: Wie Sie ihn auch für Ihre Einrichtung nutzen können
Viele, auch kleinere Einrichtungen können von einem neu zu schaffenden 1-Euro-Job profitieren.
Wie funktioniert das Prinzip?
Sie haben einen Auftrag zu erfüllen, der einem öffentlichen Interesse dient.
Bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur vor Ort melden Sie den Bedarf Ihrer Einrichtung an Langzeitarbeitslosen
bzw. Arbeitslosengeld-II-Beziehern an.
Diese arbeiten dann für Ihre Einrichtung, helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihres Auftrags und werden von Ihnen
dafür mit einem Entgelt von 1 € bis 1,50 € pro Stunde bezahlt.
Die Arbeitagentur zahlt Ihnen für Ihren Aufwand, den Sie mit der Schaffung der Zusatzjobs haben,
200 € bis 500 € pro Monat und geschaffenen 1-Euro-Job.
1-Euro-Job: Diese Voraussetzungen muss Ihre Einrichtung erfüllen
Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist die Tatsache, dass die Arbeit, für die Sie den 1-€-Jobber einsetzen wollen,
einem öffentlichen Interesse dient. Wenn es sich ohnehin um eine soziale Dienstleistung / Tätigkeit handelt, ist die Sache klar.
Aber auch alle Aufträge, die Ihnen die Stadt, die Kommune oder ein öffentlich-rechtlicher Träger erteilt,
liegen automatisch im Interesse des Gemeinwohls.
Eine weitere wichtige Voraussetzung ist, dass Sie den 1-Euro-Job auch wirklich zusätzlich zu Ihren bestehenden Jobs einrichten müssen.
Denn nur so haben Sie Anspruch auf die Aufwandsentschädigung.
Außerdem sollen die zusätzlich geschaffenen Jobs keine regulären Jobs in Ihrer Einrichtung verdrängen.
Wollen Sie die Förderung beantragen, sollten Sie vorab die folgenden Fragen klären:
Wie viele Zusatzjobs können Sie in Ihrer Einrichtung anbieten?
Liegen diese im öffentlichen Interesse?
Werden die neuen Zusatzjobber im kommunalen Auftrag beschäftigt, oder handelt es sich um eine soziale Dienstleistung,
die Sie in Ihrer Einrichtung ohnehin anbieten bzw. bereits verrichten?
Handelt es sich um eine wirklich zusätzlich geschaffene Arbeitsstelle?
Wie lange können Sie den 1-Euro-Job anbieten? Er sollte mindestens für 6 Monate verrichtet werden.
Ist für die Verrichtung des zusätzlichen Jobs eine spezielle Qualifikation des Mitarbeiters notwendig?
Wenn ja, welche ist das?
Wie hoch muss die Förderung der Arbeitsagentur für den 1-Euro-Job sein, damit auch Ihre dafür zusätzlich entstehenden Kosten gedeckt sind?
Sind diese Fragen geklärt, können Sie einen Termin bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur vor Ort vereinbaren.
Die Förderungsbewilligung für den 1-Euro-Job obliegt allein der Bundesagentur für Arbeit.
Daher kann es unter Umständen auch zu regional unterschiedlichen Bewilligungskriterien und deshalb auch
zu einer unterschiedlichen Höhe der zu bewilligenden Zuschüsse kommen.
In Ihrem regionalen Arbeitsamt vor Ort können Sie die jeweils für Sie geltenden Regelungen einsehen
bzw. sich bei den einzelnen Schritten beim Ausfüllen des Förderantrags beraten und helfen lassen.
Auf diese Weise ist beiden Seiten geholfen.
Sie geben durch Schaffen der Zusatzjobs den Langzeitarbeitslosen die Chance auf eine Beschäftigung
und können so selbst alle Chancen der Förderung für sich und Ihre Einrichtung nutzen.
Gerade im Handwerk sind die 1-Euro-Jobs umstritten, befürchten doch viele Meisterbetriebe eine ruinöse Konkurrenz durch die billigen Arbeitslosen.
Aber mit etwas Geschick können Sie durchaus mit Ihrem Handwerksbetrieb von dieser arbeitsmarktpolitischen Neuerung profitieren.
wie ist hier der bereich nonprofit-sektor zu definieren und welche seite ist damit gemeint ?Als Fachverlag informieren wir Sie unabhängig und kritisch über die neuesten Entwicklungen aus den Bereichen des Nonprofit-Sektors.
insofern ist davon auszugehen, dass die angegebenen daten über die entstehenden kosten sowieFür die Qualität der Beiträge stehen unsere Chefredakteure, die Spezialisten auf ihrem Gebiet sind.
Zusätzlich durchlaufen alle unsere Ausgaben ein unabhängiges Gutachtersystem, das die Veröffentlichungen auf ihre Richtigkeit prüft.
für mein verständnis raten die experten hier zu der professionellen lösung:Wir versuchen die Interessen unserer Kunden konsequent umzusetzen:
Indem wir über neue Gesetze und deren Bedeutung berichten.
Indem wir Ihnen Expertenrat und professionelle Lösungen bieten.
Tja da ist ja eben das Problem das machen die EEJobber ja eben nicht.![]()
Aber die werden hier als Schwarze Schafe angepriesen dann muss man doch auch was machen können.
Gruss wuseline
Aus eigenem Antrieb kann man sich dort nicht einbringen, dass geht nur über eine Vermittlungsfirma und der ARGE Köln.
@egjowe und alle anderen natürlich auch:
Ich hab' mal eine Idee, natürlich noch nicht durchgerechnet - aber wenn es da so Zuschüsse etc. gibt - man muss ja nicht immer mit harten Bandagen kämpfen, man kann Gesetze ja auch ad absurdumführen:
was passiert eigentlich, wenn wir uns gegenseitig als eej einstellen - kommen wir dann finanziell besser weg als nur mit ALG II? Und wir hätten Ruhe vor denen. Und Spaß weil wir deren Mittel nutzen würden. Geht das irgendwie? Mit Vereinsgründung und so?
Das wäre doch mal wirklich lustig.
Hier noch ein Link:
https://www.no-go.de/nachrichtenueberhartziv/leitfadenhartz4.php
Versteh ich nicht!Wer soll durch das "g" begünstigt werden. Arbeitslosen helfen ist nicht gemeinnützig. Da könnte evtl. die Altersvorsorge für Überflüssige einspringen. Melde mich hierhit freiwillig zur Übernahme des Vereinsvorsitz.
Sicher gibt es ein paar Kandidaten, die im Vorfeld schon die Arbeit verweigern. Um die muss man sich auch keine Sorgen machen. Angenommen es gibt ein paar Leute, die fühlen sich fit, haben aber ein anderes Interesse. um das "Sozialverhalten" zu stärken wird dann eben in kleiner Runde Poker gespielt.Zitat debra
Nur - wie stellst Du sicher, dass die EEJ sich nicht ausgenutzt fühlen?
Natürlich heisst der Laden auch nicht "Arbeitslose in Beschäftigung gGmbH" sondern hat einen Namen wie "Soziale-Stadt gGmbH" , "Gemeinwohl gGmbH" , "bundesdeutsche Hilfe gGmbH" , "Hilfe für Jedermann gGmbH" oder ähnlich. der Kernpunkt liegt doch darin, dass EEJ beschäftigt werden, um der Allgemeinheit zu helfen. Da die kommunen überall sparen, werden auch überall EEJ benötigt.Zitat eAlex79
Da müsste man aber gucken das die ARGEn und Ämter net durchschauen dass sie "Zurückbenutzt" werden. Ansonsten finde ich das eine Klasse Idee![]()
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