EEJ: Brückentag durch Überstundenabbau - und ein Arztbesuch

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Grobi

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Servus!

Kurze Frage:
In meiner Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung habe ich die Möglichkeit, Überstunden bis max. 1 Arbeitstag (7:42h) aufzubauen und bei passender Gelegenheit wieder abzubauen.

Auf diesem Wege habe ich mir den Brückentag (letzte woche Freitag nach dem Feiertag) frei genommen.

Nun ergab es sich, das ich zum Arzt musste. Dieser diagnostizierte eine Bindehautentzündung, gab mir ein Rezept und meinte "für eine AU reicht es nicht". Mit Fahrtzeiten, Arztaufenthalt usw. kam ich auf rund 3h nur für die Gesundheit.

Meine Meinung:
Statt 7,4h Abzug von meinem Überstundenguthaben nur 4,4h Abzug. Denn erforderliche Arztbesuche sind keine Arbeitszeit und demzufolge auch nicht von den Überstunden abzuziehen. Wer im Urlaub krank wird kriegt diese Tage schliesslich auch wieder laut Urlaubsgesetz.
Deren Meinung:
"Ihr Problem. Ob Arzt oder nicht, sie waren nicht hier, also voller abzug."
(Sinngemässes Zitat). Somit würde ich denen die drei stunden doch schenken, oder?

Wer hat denn nun Recht, die oder ich? Auch wenn es "nur" um 3h geht gönne ich der Bande das natürlich nicht, zumal drei stunden Zeit mit der Familie auf jeden Fall dem rumgammeln in der Massnahme vorzuziehen sind, wie ich finde.
 
:kinn: hm also da es sich nicht um eine Versicherungspflichtige Beschäftigung handelt, sondern ja um eine Gemeinnützige mit Aufwandsentschädigung könnte man davon ausgehen, das die bestätigte zeit beim Arzt als entschuldigte zeit gilt! Solltest Du nach dem Arzt Termin Deine Tätigkeit aufgenommen haben sehe ich das so das max. die Zeit abgezogen werden darf die Du nicht anwesend warst!
Andere Seite der Medallie" Wenn Du dich strikt an die Stundenzeit hälts die die EEJ Regelung vorsieht sind " Überstunden " eh nicht zulässig in dem Augenblick ist es kein EEJ mehr sondern ein Plichtversicherungspflichtige Tatigkeit :kinn:



Dieser diagnostizierte eine Bindehautentzündung, gab mir ein Rezept und meinte "für eine AU reicht es nicht".

ich weiß ja nicht was Du dort machst nur sollte es durch die beeinträchtigung zu einem Arbeitsunfall kommen, stehst Du als Dummer da da die Ber.G. wohl sicher davon ausgeht das Du nicht arbeitsfähig warst!

aber gleich kommt bestimmt ein sehr guter Vorschlag ;) :pfeiff:
 
Re: EEJ : Brückentag durch Überstundenabbau - und ein Arztbes

Grobi meinte:
Servus!

Kurze Frage:
In meiner Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung habe ich die Möglichkeit, Überstunden bis max. 1 Arbeitstag (7:42h) aufzubauen und bei passender Gelegenheit wieder abzubauen.

Auf diesem Wege habe ich mir den Brückentag (letzte woche Freitag nach dem Feiertag) frei genommen.

Nun ergab es sich, das ich zum Arzt musste. Dieser diagnostizierte eine Bindehautentzündung, gab mir ein Rezept und meinte "für eine AU reicht es nicht". Mit Fahrtzeiten, Arztaufenthalt usw. kam ich auf rund 3h nur für die Gesundheit.

Meine Meinung:
Statt 7,4h Abzug von meinem Überstundenguthaben nur 4,4h Abzug. Denn erforderliche Arztbesuche sind keine Arbeitszeit und demzufolge auch nicht von den Überstunden abzuziehen. Wer im Urlaub krank wird kriegt diese Tage schliesslich auch wieder laut Urlaubsgesetz.
Deren Meinung:
"Ihr Problem. Ob Arzt oder nicht, sie waren nicht hier, also voller abzug."
(Sinngemässes Zitat). Somit würde ich denen die drei stunden doch schenken, oder?

Wer hat denn nun Recht, die oder ich? Auch wenn es "nur" um 3h geht gönne ich der Bande das natürlich nicht, zumal drei stunden Zeit mit der Familie auf jeden Fall dem rumgammeln in der Massnahme vorzuziehen sind, wie ich finde.
hallo grobi.
wie schon gesagt. der eej ist KEINE arbeitsstelle.es gibt für KEINEN bezahlten urlaub. auch keine lohnfortzahlung im krankheitsfall. du hast eigentlich keine verpflichtung ( ausser dem guten ton zu liebe) dier leutchen zu informieren wann & wohin du gehst.
SAG es einfach das du (zb morgen nicht kommen kannst) und schluss.
ich erinnere dich nur an mögliche (kurzfristige bewerbungstermine)
der eej job ist IMMER nachrangig.
im übbrigen stehe deine arbeitszeiten ja auf den papieren die die Jobcenter bekommt. auch in der beurteilung deines verhaltens während der eej wird die stehen
spricht aber FÜR dich.
 
Guten Morgen,

zum Thema: Als Hartz IV -Empfängerin habe ich einen EEJ , darf 110 Stunden im Monat arbeiten = 165 €. Also achte ich darauf, dass ich nie über diese Zeit komme, weil die Mehrstunden sonst vom ALG abgezogen würden. Dafür kann ich meine Anwesenheitszeit selbst bestimmen. Wenn viel zu tun ist, arbeite ich schon mal 10 Stunden am Tag. Die dann gesammelten Std. "gleite" ich z.B. donnerstags und freitags ab. Das ist ein schönes verlängertes Wochenende, mit dem ich richtig etwas anfangen kann.
Denn: Bezahlt werden EEJ nur nach der tatsächlichen Anwesenheit. Schließlich gehen die ALG II -Leistungen ja weiter !

So ist das. - pauline27
 
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