EEG-Umlage und Hartz IV

Leser in diesem Thema...

Sticker

1. Priv. Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
10 Okt 2012
Beiträge
500
Bewertungen
280
Der nachfolgende Artikel soll sich, gefaßt in Kürze, mit den Folgen der Umlage aufgrund des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG-Umlage) im Hinblick auf die Regelleistung SGB II (und SGB XII) auseinandersetzen. Der neue Begriff „Regelbedarf“ wird nicht verwendet, weil er suggeriert und suggerieren soll, daß die Regelleistung dem Bedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum entspricht, während der alte Sozialhilfebegriff „Regelsatz“ den Satz in Geld, welcher als Pauschale gezahlt wird, und der Begriff „Regelleistung“ die finanzielle Leistung, die für das sozio-kulturelle Existenzminimum gewährt wird, ausdrücken, mithin sachlich korrekter sind.
Dieser Artikel soll keine ins Detail gehende Problemanalyse darstellen, wie es sich für eine Verfassungsbeschwerde geziemen würde, sondern lediglich kurz und prägnant verdeutlichen, wie sich die EEG-Umlage dennoch auf die Regelleistung auswirkt
Weiter EEG-Umlage und Hartz IV - Der Sozialticker
 
Zurück
Oben Unten