Der nachfolgende Artikel soll sich, gefaßt in Kürze, mit den Folgen der Umlage aufgrund des Erneuerbare Energien Gesetzes (EEG-Umlage) im Hinblick auf die Regelleistung
SGB II (und
SGB XII) auseinandersetzen. Der neue Begriff „Regelbedarf“ wird nicht verwendet, weil er suggeriert und suggerieren soll, daß die Regelleistung dem Bedarf für das sozio-kulturelle Existenzminimum entspricht, während der alte Sozialhilfebegriff „Regelsatz“ den Satz in Geld, welcher als Pauschale gezahlt wird, und der Begriff „Regelleistung“ die finanzielle Leistung, die für das sozio-kulturelle Existenzminimum gewährt wird, ausdrücken, mithin sachlich korrekter sind.
Dieser Artikel soll keine ins Detail gehende Problemanalyse darstellen, wie es sich für eine Verfassungsbeschwerde geziemen würde, sondern lediglich kurz und prägnant verdeutlichen, wie sich die EEG-Umlage dennoch auf die Regelleistung auswirkt