Bundesverfassungsgericht: Posteo muss Kunden überwachen können - SPIEGEL ONLINE - Netzwelt
Im Elo-Forum wird in zahlreichen, verschiedenen Fällen ähnlich argumentiert, wie es die Mail Anbieter vor Gericht taten.
Ermittler wollten von Posteo die IP-Adressen eines Verdächtigen haben. Doch der E-Mail-Anbieter speichert diese Daten gar nicht. Muss er aber können, hat nun das Verfassungsgericht entschieden.
Im Elo-Forum wird in zahlreichen, verschiedenen Fällen ähnlich argumentiert, wie es die Mail Anbieter vor Gericht taten.