Hallo an Alle!
Ich habe 2007 die sogenannte 58ér Regelung unterschrieben.
Ich war durchgehend von 11/06 bis 11/08 krank.
Der eingeschaltete amtsärztliche Dienst hat in der Vergangenheit immer nach Aktenlage beurteilt und in seinen Gutachten immer wieder bestätigt, dass ich nicht arbeitsfähig war
.
Bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag 11/08 habe ich mein Kreuzchen bei arbeitsfähig 3 Std. gemacht.
1. hatte ich es satt ständig als krank bezeichnet zu werden, nur weil ich nicht mehr voll arbeitsfähig bin.
2. fühle ich mich tatsächlich mit Einschränkungen arbeitsfähig
Allerdings und das weiß die Arge bin ich 60% schwerbehindert.
Nun kam vor 4 Wochen ein Schreiben, dass man auf Grund meiner langen Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, dass ich erwerbsfähig bin, mit den üblichen Unterlagen betreffs der Entbindung der Schweigepflicht meines behandelnden Arztes.
Hab ich alles ausgefüllt, zurückgeschickt und heute kam die Einladung zur Abklärung meiner Erwerbsfähigkeit zum ärztlichen Dienst.
Eine Bekannte die bei einer Arge in Hessen arbeitet, meinte dass man wohl beabsichtige mich in die Sozialhilfe abzuschieben, stellt der ärztliche Dienst eine Erwerbsunfähigkeit fest, da man nur als erwerbsfähiger Mensch Anrecht auf ALG2 habe auch wenn man die 58ér-Regelung seinerzeit unterschrieben hat.
Schreck lass nach!!!
Fällt das ärztliche Gutachten tatsächlich negativ aus, was dann??!!!!
Gruß Lilli
Ich habe 2007 die sogenannte 58ér Regelung unterschrieben.
Ich war durchgehend von 11/06 bis 11/08 krank.
Der eingeschaltete amtsärztliche Dienst hat in der Vergangenheit immer nach Aktenlage beurteilt und in seinen Gutachten immer wieder bestätigt, dass ich nicht arbeitsfähig war
.
Bei meinem letzten Weiterbewilligungsantrag 11/08 habe ich mein Kreuzchen bei arbeitsfähig 3 Std. gemacht.
1. hatte ich es satt ständig als krank bezeichnet zu werden, nur weil ich nicht mehr voll arbeitsfähig bin.
2. fühle ich mich tatsächlich mit Einschränkungen arbeitsfähig
Allerdings und das weiß die Arge bin ich 60% schwerbehindert.
Nun kam vor 4 Wochen ein Schreiben, dass man auf Grund meiner langen Arbeitsunfähigkeit anzweifelt, dass ich erwerbsfähig bin, mit den üblichen Unterlagen betreffs der Entbindung der Schweigepflicht meines behandelnden Arztes.
Hab ich alles ausgefüllt, zurückgeschickt und heute kam die Einladung zur Abklärung meiner Erwerbsfähigkeit zum ärztlichen Dienst.
Eine Bekannte die bei einer Arge in Hessen arbeitet, meinte dass man wohl beabsichtige mich in die Sozialhilfe abzuschieben, stellt der ärztliche Dienst eine Erwerbsunfähigkeit fest, da man nur als erwerbsfähiger Mensch Anrecht auf ALG2 habe auch wenn man die 58ér-Regelung seinerzeit unterschrieben hat.
Schreck lass nach!!!
Fällt das ärztliche Gutachten tatsächlich negativ aus, was dann??!!!!

Gruß Lilli