Im "Normalfall" legst du beim Antrag auf ALG II einen UNTERMIETVERTRAG vor - der die Räumlichkeiten umfasst, die du a) eigens für dich hast und b) die mitbenutzt werden. Qm sind nicht nötig.
Dann eine PAUSCHALMIETE, die sich innerhalb der Grenzen der Richtwerte bewegt und bei der auch die Nebenkosten pauschal abgedeckt sind (keine Nachkontrolle nötig).
Im JC erklärst du auf Nachfrage, dass du derzeit zur Untermiete bei jemandem wohnst - und lediglich eine WG bildest - keine BG. Auch keine "HG" = Haushaltsgemeinschaft, wo alle Kosten geteilt werden!
Eine "BG" kann auch NICHT durch einen Hausbesuch "festgestellt" werden - auch wenn noch einige Klamotten nicht geordnet sein sollten (Trennung von persönlichen Dingen und eigenem Hausrat wäre jedoch von Vorteil - allerdings muss ein Hausbesuch BEGRÜNDET sein und muss NICHT gestattet werden!)
Eine BG setzt des Weiteren voraus, dass a) eine Beziehung, Partnerschaft, eingetragene Lebensgemeinschaft - zumindest mal ein "Verhältnis" vorliegt UND b) der GEGENSEITIGE WILLE vorhanden ist, aufgrund dieser Partnerschaft FÜREINANDER EINZUSTEHEN.
Sprich: es muss eine Beziehung da sein UND auch eine "Einstehensgemeinschaft" - auf beiderseitigem Willen zum Einstehen begründet.
"Indiz" für eine BG / Einstehen füreinander könnten sein gemeinsame Konten/Zugriffe, Versicherungsverträge etc.
Das DARF auch nicht einfach mal so "angenommen" oder unterstellt werden, wenn du das bereits so erklärt hast - "maximal" nach 1 Jahr des Zusammen Wohnens und weiterer Voraussetzungen (die nun aber nicht interessieren) KANN das JC hier eine "Vermutung" aussprechen - die jedoch widerlegt werden kann!
Jetzt hier die konkreten Fragen:
- Hast du EINDEUTIG erklärt, dass
KEINE BG / EG ... nicht mal ein "Verhältnis" mit deinem Vermieter vorliegt?
- wurde eine Begründung für einen Hausbesuch erteilt und wurde dem freiwillig (Unkenntnis) zugestimmt?
- Gab es einen BERICHT über den Hausbesuch - oder schon einen ablehnenden BESCHEID des JC, dass du keine Leistungen erhältst?
Das wäre nun wichtig - denn dann muss umgehend
Widerspruch eingereicht werden!
LEIDER - durch den Hausbesuch - kennt das JC nun die tatsächlichen Wohnverhältnisse und wenn da kein eigenes Zimmer für dich möglich wäre - wird es schwierig, auch mit der
Miethöhe, die der Vermieter verlangt.
WIE sieht der Mietvertrag aus? Kannst du hier Unterlagen einstellen? (Namen, Orte etc. schwärzen!)
DENNOCH: selbst wenn du auf der Couch nächtigen würdest und man würde von dir einen finanziellen Beitrag verlangen, wäre das zu rechtfertigen - ggf. anders zu gestalten.
Zu tun: unbedingt den BERICHT anfordern über den Hausbesuch!
Gleichzeitig mit einem Widerspruch (falls ein Bescheid gekommen ist) - eine
Erklärung einreichen, dass
KEINE BG vorliegt, da auch kein "Verhältnis" oder Partnerschaft vorliegt. Es werden daher auch KEINERLEI Angaben zu persönlichen Daten des Vermieters gemacht (hat man da schon Einkommensnachweise verlangt?)
Ich würde auch so weit gehen, zu schreiben, dass nach Erkrankung und notwendigem Ortswechsel (;-) ) dies eine VORÜBERGEHENDE Unterkunft sei - und du alsbald auf WOHNUNGSSUCHE gehen würdest und hierzu schon mal verbindliche AUSKUNFT erhalten willst, in welcher Höhe die künftigen Mietkosten sich gem. der geltenden Richtlinien befinden. (Dann wissen die, dass wesentlich höhere Kosten auf sie zukommen würden, als wohl die Untermiete jetzt).
GLEICHZEITIG verbunden mit einem Antrag auf VORSCHUSS nach § 41 SGB II sowie § 42 SGB I
Hartz IV Vorschuss | Anspruch | Höhe ▷ Muster-Antrag ▷ nogo.org
Aber bitte noch die fehlenden Infos!
WICHTIG: Egal, was der Hausbesuch zu berichten hat: wird nicht anerkannt und auch nicht detailliert darauf eingegangen!
Man kann das alles als eine vorübergehende und auch aus einer Notlage heraus gestaltete Situation argumentieren.
Solltest du wegen deiner Depressionen allerdings der Meinung sein, dass du dem Arbeitsmarkt nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen kannst - muss darauf noch gesondert eingegangen werden!!!