Ich habe ein großes Problem, vielleicht könnt ihr mir helfen.
Ich habe eine Wohnung bewohnt und untervermietet seit 2015. Es gab immer unterscheidliche Untermieter mit denen ich auch mündliche Mietverträge hatte. Im Oktober letzten Jahres kam es mit meinem Untermeiter zu einem Streit und ich habe ihn rausgeschmissen. Zeitgleich ist ein Ersatz für ihn eingezogen. Da er nicht zum vereinbarten Datum ausgezogen ist, haben wir zu dritt in der Wohnung leben müssen(er ist dann in der Mitte des Monats gegangen). Ich habe daraufhin für diesen Monat einen Bescheid bekommen und mir wurde keine Miete gezahlt vom Jobcenter da diese von 2x Mieteinnahmen ausgegangen ist.
Ich habe daraufhin eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, da mein Untermeiter aus Rache irgendwelche Dinge über mich erzählt hat. Ich habe geantwortet und warte seit Oktober 2015 nun auf eine Neuberechnung. Ich habe leider keinen Widerspruch eingelegt, da ich dachte, die Neuberechnung wird auch so erfolgen.
Seit Monaten reagierte niemand auf meine Schreiben/anfragen und ich habe seither keine Miete erhalten. Ich habe dann im Februar einen Überprüfungsantrag gestellt für den Zeitraum.
Jetzt hatte ich endlich einen Termin bei der Leistungsstelle, die mir mitteilte, das sie die Wohnverhältnisse des letzten Jahres erstmal kontrollieren müssen und auf Antwort des Meldeamtes warten(dies aber schon seit Monaten).
Nun meine Frage: Darf das Jobcenter mir zustehende Leistungen einfach so einbehalten und mich in dieser existentiellen Notlage lassen(Schulden/Kontokündigung etc)?
Die Sachbearbeiterin meinte, das sie den gesamten Zeitraum berechnet - also das ganze Jahr. Und erst neuberechnet, wenn sie für alle Bewilligungszeiträume die Wohnverhältnisse geklärt hat. Darf sie das? Wenn das Meldeamt nicht reagiert, was dann?
Mir geht es um die Miete von Oktober-Januar die ich gerne nachgezahlt haben möchte, doch Sie meint, das sie nur berechnet wenn das ganze Jahr geklärt ist.
Ich habe eine Wohnung bewohnt und untervermietet seit 2015. Es gab immer unterscheidliche Untermieter mit denen ich auch mündliche Mietverträge hatte. Im Oktober letzten Jahres kam es mit meinem Untermeiter zu einem Streit und ich habe ihn rausgeschmissen. Zeitgleich ist ein Ersatz für ihn eingezogen. Da er nicht zum vereinbarten Datum ausgezogen ist, haben wir zu dritt in der Wohnung leben müssen(er ist dann in der Mitte des Monats gegangen). Ich habe daraufhin für diesen Monat einen Bescheid bekommen und mir wurde keine Miete gezahlt vom Jobcenter da diese von 2x Mieteinnahmen ausgegangen ist.
Ich habe daraufhin eine Aufforderung zur Mitwirkung bekommen, da mein Untermeiter aus Rache irgendwelche Dinge über mich erzählt hat. Ich habe geantwortet und warte seit Oktober 2015 nun auf eine Neuberechnung. Ich habe leider keinen Widerspruch eingelegt, da ich dachte, die Neuberechnung wird auch so erfolgen.
Seit Monaten reagierte niemand auf meine Schreiben/anfragen und ich habe seither keine Miete erhalten. Ich habe dann im Februar einen Überprüfungsantrag gestellt für den Zeitraum.
Jetzt hatte ich endlich einen Termin bei der Leistungsstelle, die mir mitteilte, das sie die Wohnverhältnisse des letzten Jahres erstmal kontrollieren müssen und auf Antwort des Meldeamtes warten(dies aber schon seit Monaten).
Nun meine Frage: Darf das Jobcenter mir zustehende Leistungen einfach so einbehalten und mich in dieser existentiellen Notlage lassen(Schulden/Kontokündigung etc)?
Die Sachbearbeiterin meinte, das sie den gesamten Zeitraum berechnet - also das ganze Jahr. Und erst neuberechnet, wenn sie für alle Bewilligungszeiträume die Wohnverhältnisse geklärt hat. Darf sie das? Wenn das Meldeamt nicht reagiert, was dann?
Mir geht es um die Miete von Oktober-Januar die ich gerne nachgezahlt haben möchte, doch Sie meint, das sie nur berechnet wenn das ganze Jahr geklärt ist.