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Moin Moin,
folgende Situation:
Ich (Alleinerziehender Vater eines Sohnes 11 Jahre) wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Bereits vor meinem Leistungsbezug von ALG II hatte ich einen Mitbewohner / Untermieter der ebenfalls Leistung vom Jobcenter ALG II bezieht.
Wir haben jeder für sich eine eigene BG.
Im Jahr 2011 sind durch Eigenverschulden meinerseits Mietschulden aufgelaufen die dann von der Wohnungssicherung als Darlehen übernommen wurden.
Daraufhin hat die Wohnungssicherung angeordnet das mein Mietanteil und der meines Untermieters direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird.
Die Untermiete in Höhe von 260,- € wird bei mir als Einkommen angerechnet.
Folgendes Problem:
Untermieter hat vom Jobcenter seit Februar 2013 eine 100% Sanktion.
Ich wurde bereits vom Anwalt des Vermieters angeschrieben, das nun beinahe wieder zwei volle Monatsmieten offen sind und eine erneute fristlose Kündigung droht.
Des weiteren wird im Schreiben aufgeführt, das für den Monat August 2012 der Mietanteil des Untermieters fehlt sowie für Februar und März 2013
und zusätzlich im November 2012 mein Mietanteil fehle, obwohl ich einen gültigen Leistungsbescheid ab 01.11.2013 habe.
Am 11.03.2013 war ich beim Jobcenter (Billstedter Hauptstrasse Hamburg)
und wollte zu meinem Sachbearbeiter um die Angelegenheit persönlich anzusprechen und zu klären.
Ich wurde am Empfang schroff abgewiesen, man könne mir keine Auskünfte über meinen Untermieter geben.
Ich versuchte dem "Sachbearbeiter" mehrmals zu erklären, das ich gar keine Auskünfte über meinen Untermieter haben will, sondern das aufgrund der Leistungssperre meines Untermieters mein Leistungsbescheid nicht stimmt (da mir ja die Untermiete als Einkommen fehlt) und ich nun mit meinem Sachbearbeiter sprechen will, da Wohnungsverlust durch fristlose Kündigung droht.
Nach mehreren Minuten und hin und her diskutieren wurde ich etwas lauter (der Kollege hatte dann schon den Bereichsleiter geholt) und man bat mich dann in das Back Office.
Dort konnte ich das Problem dann nochmal genau schildern.
Das Schreiben sowie der neu zugestellte Änderungsbescheid wurde kopiert und an meinen Sachbearbeiter weiter geleitet.
Während des Gesprächs habe ich mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen.
Da ich bis Ende der Woche leider nichts vom Jobcenter bekam, bin ich als am 18.03. wieder hin.
Diesmal hat man mich gleich zum Sachbearbeiter hoch geschickt bzw. zur Vertretung, da mein Sachbearbeiter nicht da ist.
Aufgrund von nun drei fehlenden Monatsmieten und dem drohendem Wohnungsverlust, habe ich dem Untermieter fristlos am 12.03.2013 gekündigt. Die Miete wird nun ab 01.04.2013 voll an den Vermieter überwiesen.
Jedoch kann oder will man nicht verstehen, das durch die 100% Sanktion mein Leistungsbescheid nicht stimmt, die Miete weiterhin offen ist und Wohnungsverlust droht.
In der Zwischenzeit, wurde die Wohnungssicherung bereits seitens des Jobcenters oder dem Anwalt meines Vermieters Kontaktiert.
Ich soll nun nach Aussage der Vertretung einen Überprüfungsantrag nach § 44 stellen und einreichen.
Auf meine Frage hin, das der Anwalt eine Frist bis 22.03.2013 gesetzt hat, sagte die Vertretung:
"Zu den Fristen kann ich nur sagen, das unsere Fristen auch sehr oft fruchtlos verstreichen"... "Wir rechnen mit einer Klage seitens des Vermieters..."
Der Untermieter kümmert sich derzeit um rein gar nichts (daher auch die fristlose Kündigung).
Nach heutigem Telefonat mit der Wohnungssicherung, soll ich am 08.04.2013 da aufschlagen.
Ich bin ja normalerweise nicht gerade auf den Mund gefallen, aber das verschlägt mir schon die Sprache.
Ergo, lange Rede kurzer Sinn:
-Untermieter hält sich nicht an EGV, bekommt dadurch mehrere Sanktionen bis zur letzten Sanktion mit 100%
-das Jobcenter bezahlt daraufhin seinen Mietanteil nicht weiter und mir droht nun Wohnungsverlust
-seh ich es nicht ein, das durch Fehlverhaltens meines Untermieters ggf. die aufgelaufenen neuen Mietschulden mir wieder als Darlehen angerechnet werden
-Ich beim gestrigen Besuch einen Zeugen mit hatte, der das Gespräch der Sachbearbeiterin (Vertretung) bezeugen kann...
für relevante Fragen bzgl. der Schreiben, füge ich die Dateien als PDF dazu...
folgende Situation:
Ich (Alleinerziehender Vater eines Sohnes 11 Jahre) wohnen in einer gemeinsamen Wohnung. Bereits vor meinem Leistungsbezug von ALG II hatte ich einen Mitbewohner / Untermieter der ebenfalls Leistung vom Jobcenter ALG II bezieht.
Wir haben jeder für sich eine eigene BG.
Im Jahr 2011 sind durch Eigenverschulden meinerseits Mietschulden aufgelaufen die dann von der Wohnungssicherung als Darlehen übernommen wurden.
Daraufhin hat die Wohnungssicherung angeordnet das mein Mietanteil und der meines Untermieters direkt vom Jobcenter an den Vermieter überwiesen wird.
Die Untermiete in Höhe von 260,- € wird bei mir als Einkommen angerechnet.
Folgendes Problem:
Untermieter hat vom Jobcenter seit Februar 2013 eine 100% Sanktion.
Ich wurde bereits vom Anwalt des Vermieters angeschrieben, das nun beinahe wieder zwei volle Monatsmieten offen sind und eine erneute fristlose Kündigung droht.
Des weiteren wird im Schreiben aufgeführt, das für den Monat August 2012 der Mietanteil des Untermieters fehlt sowie für Februar und März 2013
und zusätzlich im November 2012 mein Mietanteil fehle, obwohl ich einen gültigen Leistungsbescheid ab 01.11.2013 habe.
Am 11.03.2013 war ich beim Jobcenter (Billstedter Hauptstrasse Hamburg)
und wollte zu meinem Sachbearbeiter um die Angelegenheit persönlich anzusprechen und zu klären.
Ich wurde am Empfang schroff abgewiesen, man könne mir keine Auskünfte über meinen Untermieter geben.
Ich versuchte dem "Sachbearbeiter" mehrmals zu erklären, das ich gar keine Auskünfte über meinen Untermieter haben will, sondern das aufgrund der Leistungssperre meines Untermieters mein Leistungsbescheid nicht stimmt (da mir ja die Untermiete als Einkommen fehlt) und ich nun mit meinem Sachbearbeiter sprechen will, da Wohnungsverlust durch fristlose Kündigung droht.
Nach mehreren Minuten und hin und her diskutieren wurde ich etwas lauter (der Kollege hatte dann schon den Bereichsleiter geholt) und man bat mich dann in das Back Office.
Dort konnte ich das Problem dann nochmal genau schildern.
Das Schreiben sowie der neu zugestellte Änderungsbescheid wurde kopiert und an meinen Sachbearbeiter weiter geleitet.
Während des Gesprächs habe ich mehrmals auf die Dringlichkeit hingewiesen.
Da ich bis Ende der Woche leider nichts vom Jobcenter bekam, bin ich als am 18.03. wieder hin.
Diesmal hat man mich gleich zum Sachbearbeiter hoch geschickt bzw. zur Vertretung, da mein Sachbearbeiter nicht da ist.
Aufgrund von nun drei fehlenden Monatsmieten und dem drohendem Wohnungsverlust, habe ich dem Untermieter fristlos am 12.03.2013 gekündigt. Die Miete wird nun ab 01.04.2013 voll an den Vermieter überwiesen.
Jedoch kann oder will man nicht verstehen, das durch die 100% Sanktion mein Leistungsbescheid nicht stimmt, die Miete weiterhin offen ist und Wohnungsverlust droht.
In der Zwischenzeit, wurde die Wohnungssicherung bereits seitens des Jobcenters oder dem Anwalt meines Vermieters Kontaktiert.
Ich soll nun nach Aussage der Vertretung einen Überprüfungsantrag nach § 44 stellen und einreichen.
Auf meine Frage hin, das der Anwalt eine Frist bis 22.03.2013 gesetzt hat, sagte die Vertretung:
"Zu den Fristen kann ich nur sagen, das unsere Fristen auch sehr oft fruchtlos verstreichen"... "Wir rechnen mit einer Klage seitens des Vermieters..."
Der Untermieter kümmert sich derzeit um rein gar nichts (daher auch die fristlose Kündigung).
Nach heutigem Telefonat mit der Wohnungssicherung, soll ich am 08.04.2013 da aufschlagen.
Ich bin ja normalerweise nicht gerade auf den Mund gefallen, aber das verschlägt mir schon die Sprache.
Ergo, lange Rede kurzer Sinn:
-Untermieter hält sich nicht an EGV, bekommt dadurch mehrere Sanktionen bis zur letzten Sanktion mit 100%
-das Jobcenter bezahlt daraufhin seinen Mietanteil nicht weiter und mir droht nun Wohnungsverlust
-seh ich es nicht ein, das durch Fehlverhaltens meines Untermieters ggf. die aufgelaufenen neuen Mietschulden mir wieder als Darlehen angerechnet werden
-Ich beim gestrigen Besuch einen Zeugen mit hatte, der das Gespräch der Sachbearbeiterin (Vertretung) bezeugen kann...
für relevante Fragen bzgl. der Schreiben, füge ich die Dateien als PDF dazu...