Hallo zusammen,
ich meine hier in einem Beitrag zwischen den Zeilen gelesen zu haben, dass man die Vermieterdaten bei Einreichen des Mietvorschlages für eine angemessene Wohnung, bzw. wenn man einen Mietvertrag (muss dann ja eine Kopie sein) abgibt, schwärzen darf, so dass das JC nicht die Vermieterdaten bekommt.
Ist das richtig so?
Habe jetzt lange danach gesucht, finde aber nichts Konkrektes...
Und wie ist das, sollte eine Mietbescheinigung verlangt werden? Mietbescheinigung ohne Vermieterdaten geht ja wohl schlecht, oder?
LG Andrea
ich meine hier in einem Beitrag zwischen den Zeilen gelesen zu haben, dass man die Vermieterdaten bei Einreichen des Mietvorschlages für eine angemessene Wohnung, bzw. wenn man einen Mietvertrag (muss dann ja eine Kopie sein) abgibt, schwärzen darf, so dass das JC nicht die Vermieterdaten bekommt.
Ist das richtig so?
Habe jetzt lange danach gesucht, finde aber nichts Konkrektes...
Und wie ist das, sollte eine Mietbescheinigung verlangt werden? Mietbescheinigung ohne Vermieterdaten geht ja wohl schlecht, oder?
LG Andrea