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ExitUser
Gast
Falls ich hier nicht im richtigen Forum bin, bitte verschieben.
Ich würde gerne mal wissen, wenn einem jetzt konkret Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, darf mir das Amt bei ALG II das noch mit verrechnen oder darf ich das aufgrund der Umstände, wenn mir ein Schaden entstanden ist, das dann wirklich ausnahmslos behalten? Ich würde das gerne im Voraus wissen, da ich dem konkreten Fall eh schon meinen Anwalt dran habe. Vielleicht wäre auch die Höhe noch angebracht, aber das ist ja dann auch in den Fällen unterschiedlich oder gibt es dort auch eine Obergrenze, wo man sagt, das Amt darf das nicht behalten? Finde da leider nix brauchbares was zu meinen Fall passen würde. Ist da auch denn die Höhe ausschlaggebend?
Gruss Schmetterling
Ich würde gerne mal wissen, wenn einem jetzt konkret Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, darf mir das Amt bei ALG II das noch mit verrechnen oder darf ich das aufgrund der Umstände, wenn mir ein Schaden entstanden ist, das dann wirklich ausnahmslos behalten? Ich würde das gerne im Voraus wissen, da ich dem konkreten Fall eh schon meinen Anwalt dran habe. Vielleicht wäre auch die Höhe noch angebracht, aber das ist ja dann auch in den Fällen unterschiedlich oder gibt es dort auch eine Obergrenze, wo man sagt, das Amt darf das nicht behalten? Finde da leider nix brauchbares was zu meinen Fall passen würde. Ist da auch denn die Höhe ausschlaggebend?
Gruss Schmetterling