Dürfen Schadensersatzsansprüche und Schmerzensgeld auf ALG II umgerechnet werden?

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E

ExitUser

Gast
Falls ich hier nicht im richtigen Forum bin, bitte verschieben.

Ich würde gerne mal wissen, wenn einem jetzt konkret Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, darf mir das Amt bei ALG II das noch mit verrechnen oder darf ich das aufgrund der Umstände, wenn mir ein Schaden entstanden ist, das dann wirklich ausnahmslos behalten? Ich würde das gerne im Voraus wissen, da ich dem konkreten Fall eh schon meinen Anwalt dran habe. Vielleicht wäre auch die Höhe noch angebracht, aber das ist ja dann auch in den Fällen unterschiedlich oder gibt es dort auch eine Obergrenze, wo man sagt, das Amt darf das nicht behalten? Finde da leider nix brauchbares was zu meinen Fall passen würde. Ist da auch denn die Höhe ausschlaggebend?

Gruss Schmetterling
 
E

ExitUser

Gast
zu dem Anwalt gehe ich morgen ja hin, aber ich wollte das gerne schon mal ungefähr wissen, nicht jeder Anwalt kennt sich leider in den ganzen Rechtsgebieten gut aus

Mal sehen inwiefern ich morgen da näheres dann bekomme, da die Sache sowieso wohl dann länger dauern wird, wenn die Gegenseite nicht wirklich mitzieht.
 
C

ckl1969

Gast
@TazD
Ich hatte einen Tippfehler in Post 3, meinte Absatz 2.

Und Einzelfallbetrachtung = Es kommt halt darauf an, was genau in einem etwaigen Vertrag zwischen Geschädigtem (Opfer) und Schädiger (Täter) bzw. einem Gerichtsurteil im Wortlaut steht.

Sofern das Schmerzensgeld dort tatsächlich als Schmerzensgeld steht, dürfte keine Anrechnung erfolgen.

Bei dem/einem Schadenersatz (Sach-/Vermögensschaden) wäre evtl. zu überlegen, ob man eine Anrechnung nicht (legal) umgehen kann, wenn dieser in Sachleistungen (Übernahme Reparaturkosten, Neuanschaffung gleichwertiger Gegenstände durch Schädiger) erfolgt. Dafür habe ich vom SGB aber insgesamt zu wenig Ahnung.
 

TazD

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Es kommt immer auf den Einzelfall an. :wink:

Mir ging es auch eher um deine Aussage mit "Schmerzensgeld eher nein", weil ich eben ein Schmerzensgeld aufgrund vorsätzlicher Handlung (Körperverletzung) bejahen würde und das auch mMn genau die Fälle sind, die von § 11a Abs 2 SGB II erfasst werden.
 

TazD

Super-Moderation
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Ich würde gerne mal wissen, wenn einem jetzt konkret Schadensersatz und Schmerzensgeld zustehen, darf mir das Amt bei ALG II das noch mit verrechnen oder darf ich das aufgrund der Umstände, wenn mir ein Schaden entstanden ist, das dann wirklich ausnahmslos behalten?
Eine Oder-Frage mit "ja" oder "nein" zu beantworten ist immer etwas problematisch.

"Kommst du mit oder bleibst du hier?" "Nein." :biggrin:
 
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