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Rounddancer
Gast
Dürfen AA/Arge den gesetzlichen Mindestlohn unterlaufen?
Ein aktuelles Beispiel:
In Hamburg werden gerade insgesamt rund 25 Bauhelfer gesucht.
Ein PAV wendet sich an AA und Argen dort, die schicken ihm allein diese Woche 49 Bewerber. AA und Argen ist dabei bekannt, daß diese Bauhelfer 8 EUR/Stunde erhalten werden.
Nur: Das Baugewerbe unterliegt ja dem Entsendegesetz und damit einem der bisher leider seltenen gesetzlichen Mindestlöhne in Deutschland, und Bauhelfer ist da Tarifgruppe 1 mit einem Lohn von 10,70 EUR im Westen.
Ok, bei normalen, frei zu vereinbarenden, oder regulär tarifierten Löhnen könnte man ja sagen, acht Euro sind über der Sittenwidrigkeitsgrenze, die ja bei 33% unter den 10,70 EUR läge.
Aber ist das bei einem gesetzlichen Mindestlohn auch so?
Ein aktuelles Beispiel:
In Hamburg werden gerade insgesamt rund 25 Bauhelfer gesucht.
Ein PAV wendet sich an AA und Argen dort, die schicken ihm allein diese Woche 49 Bewerber. AA und Argen ist dabei bekannt, daß diese Bauhelfer 8 EUR/Stunde erhalten werden.
Nur: Das Baugewerbe unterliegt ja dem Entsendegesetz und damit einem der bisher leider seltenen gesetzlichen Mindestlöhne in Deutschland, und Bauhelfer ist da Tarifgruppe 1 mit einem Lohn von 10,70 EUR im Westen.
Ok, bei normalen, frei zu vereinbarenden, oder regulär tarifierten Löhnen könnte man ja sagen, acht Euro sind über der Sittenwidrigkeitsgrenze, die ja bei 33% unter den 10,70 EUR läge.
Aber ist das bei einem gesetzlichen Mindestlohn auch so?