Systemkritiker
Elo-User*in
Startbeitrag
- Mitglied seit
- 18 Oktober 2012
- Beiträge
- 59
- Bewertungen
- 9
Hallo Ihr Lieben,
ich bräuchte wieder etwas Unterstützung von Euch. Ich versuche mal meinen Fall kurz zu erklären:
Ich ziehe zum 01.01.2015 in eine neue Stadt. Der neue ALG II Antrag beim neuen JC wurde am 01.12.2014 (natürlich nur per Einschreiben Rückschein^^) eingereicht. Nun hat man mich gebeten am persönlich vorzusprechen, was ich am 12.12.14 auch tat. Man ist mit mir die Antragsunterlagen durchgegangen und hat mir einen neuen Termin (08.01.2015) zur Antragsabgabe gegeben (man hat mir auch mal direkt eine BG unterstellt aber dazu später mehr). Danach musst ich direkt zu einer Jobvermittlerin des JC, wo man mir auch direkt eine EGV vorgelegt hat. Diese habe ich zur Prüfung mit nach Hause genommen. Jetzt zu den Punkten die mir bitter aufstoßen:
Soviel zur EGV, sollten Euch noch andere rechtswidrige Passagen auffallen, bitte ich um Meldung. Ich werde diese EGV so auf jeden Fall nicht unterschreiben.
Nun zur unterstellten Bedarfsgemeinschaft:
Ich werde zusammen mit einem Mann in die neue Wohnung ziehen und es handelt sich dabei um eine WG, nicht eine BG. Dies habe ich auch auf einem extra Blatt samt meinem Antrag so per Einschreiben eingereicht. Wir sind weder verwandt noch verschwägert miteinander und wohnen auch nicht seit einem Jahr zusammen. Dies müsste eigentlich schon deutlich genug machen, dass wir keine BG sind. Nichtsdestotrotz hat man mir einen Schrieb mitgegeben, auf welchem Dokumente vermerkt sind, die ich zur Antragsabgabe noch mitbringen soll. Unter anderem steht da:
„Die gesetzliche Vermutung des Vorliegens einer Einstehensgemeinschaft kann widerlegt werden. Der HILFEBEDÜRFTIGE hat dann darzulegen und durch geeignete Nachweise zu BEWEISEN, dass die Vermutung der Lebenswirklichkeit nicht entspricht. Die bloße Behauptung, dass eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist nicht ausreichend.“
So einen Schwachsinn hab ich ja noch nie gelesen, wie soll ich denn Beweisen, dass wir keine BG sind
? Ich habe da etwas recherchiert und weiß nun das die Beweislast nicht bei mir, sondern beim JC liegt, da ich niemals bei denen angegeben habe, dass wir sowas wie ein Paar wären oder zusammen wirtschaften und so´n Käse. Wie schon erwähnt, über die grundlegenden Dinge bzgl. BG habe ich mich schon informiert. Ich wollte folgendermaßen vorgehen:
Antrag zur Widerlegung der Vermutung einer BG ausdrucken und ausfüllen (hab ich hier gefunden). Dazu vllt. noch ein paar Zeilen, was es so mit dem Recht auf sich hat.
Meine Frage wäre jetzt: Wann soll ich reagieren? Ich stehe etwas unter Zeitdruck, da ich eigentlich ab 01.01.15 Geld benötige und schon erst zum 08.01.15 eine Termin gekriegt habe. Soll ich diesen Antrag vorab an das neue JC schicken, um bei einer negativen Antwort gleich zu Schritt 2 übergehen zu können (Zeit sparen) → Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung + vorläufiger Rechtsschutz?
So, mit „kurz erklären“ war´s wohl nix
. Ich danke Euch schon mal vorab für Eure Zeit und Kraft.
Liebe Grüße
Systemkritiker
ich bräuchte wieder etwas Unterstützung von Euch. Ich versuche mal meinen Fall kurz zu erklären:
Ich ziehe zum 01.01.2015 in eine neue Stadt. Der neue ALG II Antrag beim neuen JC wurde am 01.12.2014 (natürlich nur per Einschreiben Rückschein^^) eingereicht. Nun hat man mich gebeten am persönlich vorzusprechen, was ich am 12.12.14 auch tat. Man ist mit mir die Antragsunterlagen durchgegangen und hat mir einen neuen Termin (08.01.2015) zur Antragsabgabe gegeben (man hat mir auch mal direkt eine BG unterstellt aber dazu später mehr). Danach musst ich direkt zu einer Jobvermittlerin des JC, wo man mir auch direkt eine EGV vorgelegt hat. Diese habe ich zur Prüfung mit nach Hause genommen. Jetzt zu den Punkten die mir bitter aufstoßen:
- In der EGV steht nichts über die genauen Kosten die für Bewerbungen gezahlt werden, soweit ich das noch in Erinnerung habe, müssen diese aber vermerkt sein.
- Zu einer Bewerbermaßnahme hat man mich auch direkt verdonnert, allerdings bin ich noch bereit diese zu machen, da sie nur 2,5 Tage geht. Nun steht da, dass der Maßnahmenträger die Fahrtkosten übernimmt. Das kann doch so auch nicht stimmen, oder?
- Weiter unten dann der Hammer: Man möchte mich quasi pauschal dazu verdonnern alle 4 Wochen eine Maßnahme zu machen, wenn meine Bewerbungsbemühungen nicht zum gewünschten Erfolg führen. Auf Blatt 1 ist noch die Rede von „anbieten“ auf Blatt 2 ist davon schon keine Rede mehr, da wird schon klar wo die Reise hingeht.
Soviel zur EGV, sollten Euch noch andere rechtswidrige Passagen auffallen, bitte ich um Meldung. Ich werde diese EGV so auf jeden Fall nicht unterschreiben.
Nun zur unterstellten Bedarfsgemeinschaft:
Ich werde zusammen mit einem Mann in die neue Wohnung ziehen und es handelt sich dabei um eine WG, nicht eine BG. Dies habe ich auch auf einem extra Blatt samt meinem Antrag so per Einschreiben eingereicht. Wir sind weder verwandt noch verschwägert miteinander und wohnen auch nicht seit einem Jahr zusammen. Dies müsste eigentlich schon deutlich genug machen, dass wir keine BG sind. Nichtsdestotrotz hat man mir einen Schrieb mitgegeben, auf welchem Dokumente vermerkt sind, die ich zur Antragsabgabe noch mitbringen soll. Unter anderem steht da:
- Fragebogen zur Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft (den hat man mir übrigens gar nicht ausgehändigt). Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das Teil nicht ausfüllen muss, weil wir keine BG sind!
- Nachweis Wohngemeinschaft / Direkt darunter steht der Passus:
„Die gesetzliche Vermutung des Vorliegens einer Einstehensgemeinschaft kann widerlegt werden. Der HILFEBEDÜRFTIGE hat dann darzulegen und durch geeignete Nachweise zu BEWEISEN, dass die Vermutung der Lebenswirklichkeit nicht entspricht. Die bloße Behauptung, dass eine Einstehensgemeinschaft nicht vorliegt, ist nicht ausreichend.“
So einen Schwachsinn hab ich ja noch nie gelesen, wie soll ich denn Beweisen, dass wir keine BG sind
Antrag zur Widerlegung der Vermutung einer BG ausdrucken und ausfüllen (hab ich hier gefunden). Dazu vllt. noch ein paar Zeilen, was es so mit dem Recht auf sich hat.
Meine Frage wäre jetzt: Wann soll ich reagieren? Ich stehe etwas unter Zeitdruck, da ich eigentlich ab 01.01.15 Geld benötige und schon erst zum 08.01.15 eine Termin gekriegt habe. Soll ich diesen Antrag vorab an das neue JC schicken, um bei einer negativen Antwort gleich zu Schritt 2 übergehen zu können (Zeit sparen) → Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung + vorläufiger Rechtsschutz?
So, mit „kurz erklären“ war´s wohl nix
Liebe Grüße
Systemkritiker