DRV verweigert die Auskunft zur Abrechnung einer Reha-Maßnahme. Ist das rechtens?

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gloegg

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Im vergangenen Jahr hat mich die Krankenkasse zu einer medizinischen Reha verpflichtet. Hätte ich die Reha nicht gemacht, hätte man mir das Krankengeld gestrichen.

Die Reha würde von der DRV finanziert.

In der Reha sind einige Dinge passiert, die ich so niemals erwartet hätte.

Es sind Untersuchungen behauptet worden, die niemals stattgefunden haben. Nach wenigen Tagen offenbarte man mir, dass man plant, mich arbeitsfähig zu entlassen, obwohl ich kaum in der Lage war, überhaupt an der Reha teilzunehmen. Ich bin aus gesundheitlichen Gründen fast täglich zu spät gekommen und durfte zur Mittagszeit schon wieder gehen. Es wurden Veranstaltungen als „teilgenommen“ dokumentiert, obwohl ich nicht dort war. Der Rehabericht enthält angebliche Fakten und Unterstellungen, die in der Patientenakte nicht dokumentiert sind.

Eine Strafanzeige gegen die behandelte Ärztin blieb erfolglos, da sie behauptet, nur das dokumentiert zu haben, was sie gesehen hat. Aussage gegen Aussage.

Für mich ist das Reha-Gutachten ein reines Gefälligkeitsgutachten, die DRV spart sich Erwerbsminderungsrente, die Klinik bekommt zahlreiche neue Patienten, mit denen sie Geld verdient.

Nun habe ich mich gefragt, ob dieses Gutachten überhaupt hätte gemacht werden dürfen, wenn ich an der Hälfte der Reha-Maßnahmen überhaupt gar nicht teilgenommen habe - insbesondere, wenn die Klinik behauptet, ich hätte doch teilgenommen.

Ich habe daher bei der DRV Auskunft nach 13-15 SGB I darüber verlangt, ob die Abrechnung der Klinik überhaupt korrekt erfolgt ist, wenn die Teilnahme an Maßnahmen behauptet wird, an denen ich überhaupt nicht teilgenommen habe.

Und jetzt die grosse Überraschung: die DRV verweigert die Auskunft zur Abrechnung. Ich hätte kein Anrecht auf diese Information. Eine Rechtsgrundlage für diese Behauptung findet sich in dem Schreiben natürlich nicht, wird aber jetzt von mir eingefordert.

Da ist doch was faul, oder?
 

Tica

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AW: Abrechnung DRV REHA - wird da gemauschelt?

Das scheint nicht ungewöhnlich zu sein.

Bei meiner 3 wöchigen Reha habe ich die ersten beide Tage 3 Behandlungen absolviert und war dann außer Gefecht gesetzt. Der Klinikchef hat mir gesagt, dass alle weiteren Behandlungen abgesagt sind und ich mich die restlichen zweieinhalb Wochen erholen soll.

Ich hatte so ein Heftchen, wo die Termine drin stehen und die Behandler gegenzeichnen müssen. Keine Ahnung, ob das überall so ist. Das Heft wurde zum Ende der Reha vor Ort abgegeben.

Als knapp 3 Jahre später mein Anwalt die Akte bei der DRV angefordert hat, war ich baff. Alle Behandlungen die für die 3 Wochen angesetzt waren, wurden auch abgerechnet!

Ich rate dringend jedem Patienten, der zu einer Reha fährt, dieses Heft bzw. sämtliche Behandlungen abzufotografieren!!

Ich hatte schon Angst, das mir irgendwann bei einer Weiterbewilligung dies auf die Füße fällt. So auf die Art "ich sage, ich kann nicht und dann kommt die DRV und zeigt mir was ich alles könnte (da geleistet)".
 

gloegg

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Bei mir waren es Tagesbögen, die wir unbedingt auch gegenzeichnen sollten, wenn wir nicht teilgenommen haben. Da waren die so was von scharf drauf.

Angeblich wäre dies notwendig und es wäre keine Teilnahmebestätigung. Ansonsten bekäme der Patient Ärger mit der DRV .

Hab ich gerade Betrug gerochen?
 

Dark Vampire

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AW: Abrechnung DRV REHA - wird da gemauschelt?

Ich war schon auf mehreren Rehas, es werden noch einige folgen....also bei mir wurde auch nur das gerechnet was gemacht wurde, lasse mir immer die Gutachten senden da sind auch Blätter dabei bei was ich teilgenommen habe, einzig was bei mir nicht stimmt war das mit den Vorträgen, da bleibe ich meist weg weil ich das Zeugs schon auswendig kenne und immer die gleiche Leier ist, da kann ich die Zeit sinnvoller nutzen.
Abgerechnet wurden diese trotzdem ;)
Aber der Rest stimmte immer auch wenn ich zumeist nur halbes Programm habe aufgrund meines Zustandes oder mal was ausfallen lasse , mit Genehmigung vom Doc.
 

gloegg

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(...)einzig was bei mir nicht stimmt war das mit den Vorträgen, da bleibe ich meist weg weil ich das Zeugs schon auswendig kenne und immer die gleiche Leier ist, da kann ich die Zeit sinnvoller nutzen.
Abgerechnet wurden diese trotzdem ;)

Also wurden auch bei Dir Leistungen abgerechnet, die nicht erbracht wurden...
 

Abobo

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AW: Abrechnung DRV REHA - wird da gemauschelt?

Ich könnte nur über Dinge schreiben, die in dem Reha-Zentrum vorgingen, in dem ein Bekannter eine Weiterbildung machte. Wer von den Zuständen weiß, den wundert nicht dass informierte Arbeitgeber nichts auf die Zertifikate aus solchen Einrichtungen geben.
 
Zuletzt bearbeitet:

gloegg

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Ich könnte nur über Dinge schreiben, die in dem Reha-Zentrum vorgingen, in dem ein Bekannter eine Weiterbildung machte. Wer von den Zuständen weiß, den wundert nicht dass informierte Arbeitgeber nichts auf die Zertifikate aus solchen Einrichtungen geben.

Schlimm ist es, dass solche Einrichtungen „sozialmedizinische Gutachten“ verfassen dürfen - im Auftrag der DRV und bezahlt von der DRV - und die dann der DRV selber erhebliche Zahlungen für Erwerbsminderungsrente ersparen. Warum werden hierfür keine externen Gutachter genommen? Der Staaat muss sparen. Ich finde, das lädt zum Mauscheln geradezu ein...!
 

Doppeloma

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AW: Abrechnung DRV REHA - wird da gemauschelt?

Hallo gloegg,

Im vergangenen Jahr hat mich die Krankenkasse zu einer medizinischen Reha verpflichtet. Hätte ich die Reha nicht gemacht, hätte man mir das Krankengeld gestrichen.

Das ist doch nichts Besonderes, wenn du dich hier (besonders in diesem Forenbereich) mal intensiver umliest wirst du feststellen, dass es Methode ist bei den KK , damit zunächst mal eigene Gelder einzusparen.

Das betrifft übrigens durchweg ALLE GKV und nicht nur Einzelne, der MDK wird früher oder später (inzwischen immer früher) um eine Stellungnahme gebeten und dann wird "planmäßig" (nach "Aktenlage", welcher auch immer) festgestellt, dass eine Reha erforderlich sei wegen bereits eingeschränkter / gefährdeter / geminderter Erwerbsfähigkeit.

Dann erfolgt die schriftliche Aufforderung nach § 51 SGB V diesen Antrag zu stellen, möglichst fix und direkt über die KK obwohl man dafür (gesetzlich) 10 Wochen Zeit hat.
Natürlich mit deutlichem Hinweis auf die Rechtsfolgen (Krankengeld-Entzug) wenn man das nicht machen möchte.

Ob das für den Betroffenen (schon oder überhaupt) irgendeinen gesundheitlichen Sinn macht ist dabei völlig EGAL, denn Reha soll ja (eigentlich) den Abschluß einer "erfolgreichen" Behandlung sein. :idea:

Die hat aber oft noch nicht mal richtig angefangen oder beginnt gerade erste "zarte Früchte zu tragen", die dann in dieser Reha meist direkt wieder zunichte gemacht werden.

So habe ich das jedenfalls selbst schon 2008 erlebt, als ich nach 4 Monaten AU (wegen schwerer psychischer Probleme) zur psychosomatischen Reha "gebeten" wurde, denn ich war leider wenige Monate zuvor schon fast ein Jahr AU (mit Krankengeld) gewesen vor und nach einer Herzklappen-OP.

Die Reha würde von der DRV finanziert.

Richtig, das ist ja der Grund dafür, weil die KK in dieser Zeit NICHT zahlen muss aber der Reha-Zeitraum trotzdem vom Krankengeld-Anspruch in Abzug gebracht wird.

Stellt sich (im Einzelfall) mal heraus, dass die DRV gar nicht zuständig zu machen ist, wird auch die Reha nicht mehr als so dringend angesehen, weil die KK das ja dann selbst bezahlen müsste ... wird ja noch teurer als "nur" Krankengeld ...

Aus der DRV -Reha (bei Bewilligung) erhofft sich die KK dann eine Entlassung als Arbeits-Fähig, was die direkte Rückkehr an den vorhandenen Arbeitsplatz bedeutet oder (bei bereits Arbeitslosen) die gewünschte "Abgabe an die AfA zur Arbeitsvermittlung" ermöglicht.

In sehr seltenen Fällen kommt es auch mal zu einer "Umdeutung" in EM-Rente, was schon vorsichtshalber mit erwähnt wird, in der Aufforderung (Reha-Antrag gilt gleichzeitig als Antrag auf EM-Rente) und überwiegend unbegründete Hoffnungen bei den Antragstellern schürt.

In der Reha sind einige Dinge passiert, die ich so niemals erwartet hätte.

Dazu gibt es hier auch viele Berichte, denn das Ziel der DRV -Kliniken hast du schon voll erkannt, die sollen EM-Renten natürlich möglichst verhindern helfen, eine Reha soll ja die Erwerbsfähigkeit wieder bessern oder neu herstellen können.

Nach wenigen Tagen offenbarte man mir, dass man plant, mich arbeitsfähig zu entlassen, obwohl ich kaum in der Lage war, überhaupt an der Reha teilzunehmen.

Diese Aussichten bekommt Mancher schon bei der Aufnahme-Untersuchung mitgeteilt, zumindest wer ohne AU hin kommt hat sehr "schlechte Karten" mit AU entlassen zu werden, es gibt inzwischen (leider) auch viele ambulante Ärzte, die meinen eine AU vorher beenden zu können / müssen ...

Es wurden Veranstaltungen als „teilgenommen“ dokumentiert, obwohl ich nicht dort war. Der Rehabericht enthält angebliche Fakten und Unterstellungen, die in der Patientenakte nicht dokumentiert sind.

Deine "Patienten-Akte" kennt ja in der Reha-Klinik auch keiner, mir hat man nach 2 Wochen erklärt "man wisse überhaupt nichts von mir", weil es keine medizinischen Unterlagen geben würde ...
Es war aber auch zu mühsam sich die nötigen Informationen bei den Ärzten noch einzuholen (meine Zustimmung gab es dafür, war ja in meinem Interesse), hatte vorher selbst nichts mehr besorgen können, es war alles "so furchtbar EILIG" (und ich damals noch zu naiv oder einfach auch zu krank, um das "böse Spiel" zu durchschauen ???).

Man wusste aber zumindest GENAU, was ich alles nicht hatte und gab nicht viel auf meine Angaben ... wie es mir geht und welche Probleme ich sehe und warum.

Man "therapierte" also volle 6 Wochen ziellos an mir rum und hat mich nur deswegen dann AU entlassen, weil ich wenigstens nicht mehr an den vorhandenen Arbeitsplatz zurück sollte (CallCenter), ansonsten Voll Erwerbsfähig am "allgemeinen Arbeitsmarkt", unter "Berücksichtigung" einer langen Liste von Einschränkungen. :doh:

Eine Strafanzeige gegen die behandelte Ärztin blieb erfolglos, da sie behauptet, nur das dokumentiert zu haben, was sie gesehen hat. Aussage gegen Aussage.

Damit erreicht man auch NICHTS, ich habe eine schriftliche Beschwerde an die Klinik und die DRV gerichtet, als ich den Bericht in den Händen hatte, wirklich was gebracht hat das auch nicht.

Auf mehrfache schriftliche Nachfragen bekam ich dann mal die Antwort (von der DRV ), dass man keinen Einfluss auf die Einschätzungen der Reha-Ärzte habe (der Bericht wurde also nicht geändert/ korrigiert) aber meine Gegendarstellung zukünftig nur noch zusammen mit dem Reha-Bericht an andere Stellen weitergeben wird.

Die Anmerkungen zu abgerechneten Leistungen und Therapiegruppen, die es gar nicht gab, wurde damit "entschärft", dass die Kliniken eine "Fall-Pauschale" bekommen würden und keine konkreten Einzelpositionen bezahlt werden.

Schon merkwürdig denn bestimmte Physio-Therapien wurden sehr minimal durchgeführt, weil man es (angeblich) sonst nicht abrechnen könne bei der DRV ... die lügen sich generell "von einer Tasche in die Andere" und das nicht erst seit du das bemerkt hast ...

Für mich ist das Reha-Gutachten ein reines Gefälligkeitsgutachten, die DRV spart sich Erwerbsminderungsrente, die Klinik bekommt zahlreiche neue Patienten, mit denen sie Geld verdient.

Sehr gut erkannt und diese "Langzeit-Gutachten" haben auch kein "Verfallsdatum", die werden immer wieder zur Entscheidung beigezogen, auch wenn sie schon viel Staub angesetzt haben, sollte man mal eine EM-Rente später beantragen (z.B. weil die AfA das nach der Aussteuerung verlangt).

In meinem Falle wurde dann von den 2 DRV -Gutachtern noch fleißig daraus abgeschrieben, um den Antrag auf EM-Rente ablehnen zu können, da hat man zumindest keine (Schlecht-Achter) - Kosten gescheut um das zu bekräftigen, was man schon in der Reha meinte festgestellt zu haben ...

Aktuelle Arztberichte brauchte man dafür offenbar nicht (fast 1 Jahr NACH der Reha), denn meine behandelnden Ärzte (Hausarzt / Psychiater / Kardiologe / HNO wegen Tinnitus) wurden nie angeschrieben von der DRV dazu ...

Erst später am Gericht bekam dann auch dieser Bericht eine andere Bedeutung, die gerichtlichen Gutachter (Internist und Psychiater) stellten fest, dass man an meinen Problemen komplett vorbei therapiert hatte (wie wahr, aber mir hat das ja dort Keiner geglaubt).

Meine Gegendarstellung zum Reha-Verlauf fehlte übrigens bei der Übersendung von der DRV an das Sozialgericht ... aber ich konnte da weiterhelfen, hatte natürlich eine Kopie davon UND auch vom Schreiben der DRV , dass es immer überall mit hin soll, wo der Reha-Bericht hin geht ...

Die wollten sogar das Gericht "für doof verkaufen", aber das ist ihnen nicht gelungen, die DRV musste dann einlenken und einen Vorschlag zur Berentung machen, damit sie kein Urteil kassiert. :peace:

Nun habe ich mich gefragt, ob dieses Gutachten überhaupt hätte gemacht werden dürfen, ...

Du darfst das nicht so "überbewerten", es ist ein zusammenfassender Bericht über deinen Reha-Aufenthalt, eine ärztliche Stellungnahme, zum (vermeintlich) "unantastbaren Gutachten" wird es nur von der DRV gemacht, aber das kann natürlich langfristig auch verheerende Auswirkungen haben.

Ich habe daher bei der DRV Auskunft nach 13-15 SGB I darüber verlangt, ob die Abrechnung der Klinik überhaupt korrekt erfolgt ist, wenn die Teilnahme an Maßnahmen behauptet wird, an denen ich überhaupt nicht teilgenommen habe.

Das sehen die nicht so "verbissen", es ist doch soweiso völlig egal, ob dir so eine Reha was bringt oder nicht ... wichtig ist nur, dass die KK Krankengeld spart und du vorerst keine EM-Rente bekommen wirst ...

Da ist doch was faul, oder?

Na klar ist da was "faul" in den "sozialen" Systemen ist überall jede Menge "faul", aber das wirst auch du mit deiner Aufregung nicht ändern können ... :icon_evil:

Also was ist nun deine konkrete Frage dazu ?

MfG Doppeloma
 

Muzel

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Man sollte ein Reha-Tagebuch führen in dem alles aufgezeichnet wurde, was tatsächlich stattgefunden hat und was so gesagt worden ist und dann eine Gegenvorstellung gegenüber der DRV geltend machen. Sollte man das nicht machen, hat man alles akzeptiert.
 

Fairina

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Meine Reha, die im Anschluss einer Krankenhausbehandlung erfolgte und über die DRV bezahlt wurde, wurde korrekt abgerechnet. Bei Ankunft in der Klinik und Anfangsuntersuchung wurde ein Behandlungsplan aufgestellt, der immer sofort bei Änderungen aktualisiert wurde. Und ich habe an allen dort verzeichneten Maßnahmen teilgenommen oder es wurde geändert. Dafür musste man auch jeden Tag mehrfach in sein Postfach schauen. Auch der Endbericht entspricht komplett korrekt der Behandlungen und Anwendungen. Vielleicht ist das von Klinik zu Klinik unterschiedlich. In der Reha-Klinik in der ich war, ist alles transparent und offen. Unaufgefordert erhielt ich sowohl den vorläufigen wie auch endgültigen Entlassungsbericht mit allem was dazu gehört, sprich Laboruntersuchungen, Beurteilungen, Empfehlungen sowohl für weiterbehandelnde Ärzte/Kliniken und DRV usw. Ich würde jederzeit wieder dort hin gehen.

Ganz das Gegenteil dazu in einem anderen Bereich. Da wird gelogen das sich die Balken biegen. Und interessiert es die KK ? Nicht den Hauch. Auch der Entlassungsbericht ist schlichtweg eine Katastrophe und ein übles Märchen. Hier ist mein Fazit: Wegrennen so weit es nur geht.
 

Tica

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@Fairina

Wenn Du an allen Behandlungen teilgenommen hast, ist das ja auch normal, das alle abgerechnet werden.

Wie Du aber hier lesen kannst, werden oft Behandlungen abgerechnet, die geplant waren, aber nicht besucht/genutzt wurden.
Meist weil Patienten gesundheitlich nicht in der Lage waren, diese Behandlungen zu absolvieren.

Ich verstehe ja, dass die Kliniken unter finanziellen Druck stehen. Aber man weiß nie, ob die falsche Abrechnung einem irgendwann zum Nachteil gereichen.

Deswegen abfotografieren bzw.kopieren, bevor man den Wisch am Ende der Reha abgibt!
 

Fairina

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Tica,
bei mir gab es nichts ab zu geben in der Reha-Klinik. Die Zettel mit den Anwendungen usw. gehörten uns Patienten und blieben in unserem Besitz. Daher weiß ich nicht, was du meinst. Ich hatte stets Kontrolle über das was passierte. Ich musste da auch nichts unterschreiben. Ich nehme an, das die Klinik in der ich war, ein gänzlich anderes Konzept hat. Wie gesagt, kann man eine Behandlung nicht durchführen, gibt es einen neuen Zettel, wird ein Medikament geändert, weg gelassen, neu dazu genommen: neuer Zettel; verschiebt sich ein Termin: neuer Zettel, findet eine Behandlung oder ein Vortrag nicht statt oder statt: neuer Zettel. Und all diese Zettel sind und bleiben stets im Besitz des Patienten und soweit ich weiß, geht eine Kopie auch jedes mal an die DRV /KK und eine in die Patientenakte.
 

gloegg

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Ich danke herzlich für Eure Erfahrungsberichte! Insbesondere der Beitrag von Doppeloma enthält für mich wertvolle Informationen, die mir helfen werden, mit einer Gegendarstellung gegen den Reha-Bericht vorzugehen.

Bleibt noch die Frage, warum die DRV sich so wehrt, mir Informationen über die Abrechnung zwischen DRV und Reha-Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Die hätten doch sagen können, dass die Abrechnung über Tagespauschalen erfolgt. Oder kann es sein, dass der DRV aufgefallen ist, dass die wenigen Veranstaltungen, die ich bei der Reha besucht habe, für ein sozialmedizinisches Gutachten kaum ausreichend sein dürften...?
 

Tica

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@Fairina

Es ging um die Patienten, die einen Behandlungsplan/Heftchen bekommen, wo sie die absolvierten Behandlungen abzeichnen lassen müssen. Am Ende der Reha muss das dann vor Ort abgegeben werden. Es gibt Reha-Kliniken die sowas haben.
Da ist nichts falsch zu verstehen.

Daher mein Hinweis, dass diese Patienten vor dem Abgeben diesen Plan/Heft abkopieren, damit sie später bei Bedarf einen Nachweis haben.
 
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