Droht bei dieser vermeintlich falsch ausgefüllten Arbeitsbescheinigung eine Sperre von ALG 1?

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LuckyClover

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Hallo zusammen,

Ich hoffe sehr, dass mir jemand kurz helfen kann:
Ich war bis 31.7. mit einen befristeten Standard NV-Bühne-Vertrag an einem Theater beschäftigt, der Vertrag wurde nicht verlängert und ich hatte mich auch rechtzeitig beim Arbeitsamt gemeldet.

Nun habe ich gestern endlich die Arbeitsbescheinigung meines alten Arbeitgebers bekommen. Dort ist unter 5.1.3 korrekt angegeben, dass das Vertragsverhältnis "durch Vertragsablauf" beendet wurde.
Allerdings haben sie 5.2.1 angegeben: "Das Arbeitsverhältnis war befristet: Nein"

Das ist einfach falsch. Es ist ja auch schon ein Widerspruch in sich mit der oberen Angabe "Durch Vertragsablauf"

Als ich daraufhin die Sachbearbeiteren meines alten Arbeitgebers anrief, wurde sie pampig und sagte, dass sei egal. Wichtig sei nur, dass unter 5.1.3 "durch Vertragsablauf" beendet stehen würde.

Ich finde das seltsam. Eigentlich sollte ich doch einfach eine korrekte Arbeitsbescheinigung bekommen können. Aber soll ich deswegen zum Anwalt gehen?

Wenn die Angabe unter 5.2.1 "Befristet: Nein" tatsächlich keine negativen Auswirkungen für mich haben sollte, ich also dadurch keine Sperre befürchten müsste, wäre das ja ok. Aber irgendwie traue ich dem Braten nicht.

Hat da jemand von Euch Erfahrung? Gucken die von der Agentur auf genau diesen Punkt und sperren mich dann evtl oder gucken die nur unter 5.1 und wenn da alles ok ist, bekomme ich das ALG1 ?

Ich weiß nicht, ob es sich da lohnt zum Anwalt zu gehen, ob ich es einfach so einreichen soll oder was ich machen soll. Über kompetenten Rat und Hilfe wäre ich daher extremst dankbar!

Habe betreffende Stelle mal abfotografiert und angehängt.
_20200826_141335.JPG
 
Danke für die schnelle Antwort. Klar hab ich den Vertrag noch. Nur ist für mich relevant, wie das Arbeitsamt die Arbeitsbescheinigung bewertet, daher wollte ich hier vorab nach Erfahrungen fragen.
Der Aussage von der Frau von der Personalabteilung traue ich nicht. Schließlich hat sie es einfach falsch ausgefüllt, daher bezweifle ich, dass sie da Ahnung hat.
Bist du denn sicher, dass es egal ist, was in der Arbeitsbescheinigung steht unter dem Punkt? Auch wenn das widersprüchlich zu dem genannten oberen Punkt ist?
Ich möchte nicht das Risiko einer unnötigen Sperre eingehen.
 
Die Bescheinigung bei der AfA einreichen und abwarten, was die draus machen.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, legst du dem Alg-Antrag eine Kopie von dem Arbeitsvertrag bei.

Einen Anwalt halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für nötig.
 
Das Arbeitsamt wird es zu Deinem Ungunsten mißverstehen.

Hatte da auch mal vor Jahren, eine Befristung endete. Es wurde so vom Arbeitgeber bescheinigt. Und trotzdem wurde erst einmal gesperrt.
Gelang natürlich nicht.
 
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