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Hallo zusammen,
vorab ein paar Infos zu mir:
~ seit über einem Jahr durchgehend arbeitsunfähig geschrieben vom Hausarzt
~ in Therapie bei einer Psychotherapeutin
~ eine Besserung liegt schon vor, jedoch kann man bei psychischen Problemen nie genau sagen wann man wieder ''gesund'' ist, denn das ist ja schließlich kein Armbruch.
Zum Thema:
Anfang Februar 2018 bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter mit Vorlagen für die Entbindung der Schweigepflicht meiner Hausärztin, dies hatte ich ausgefüllt und dem Ärztlichen Dienst des Jobcenters zu kommen lassen. Dann war erst mal Ruhe - bis vor ca. drei Wochen, es kam ein Termin ( typischer Meldetermin ) und ein neuer SB . Dieses Schreiben enthielt keine Rechtsfolgenbelehrung - den Termin hatte ich auch nicht wahrgenommen.
Nun kam vor wenigen Tagen ein erneuter Brief ( hatte schon mit einer Anhörung gerechnet, doch es war keine, seht gleich selbst ) und nun wurde der Ton strenger, es wird gleich mit Sanktionen und einer Eingliederungsvereinbarung mittels Verwaltungsaktes gedroht, sofern ich beim nächsten nicht erscheinen werde. Dazu kam auch der Hinweis, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alleine nicht ausreichen würde, im Falle eines Fernbleibens ohne ''wichtigen Grund'', es muss eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( zusammen ) eingereicht werden.
Die Wegeunfähigkeitsbescheinigung macht mir keine Sorgen, da meine Hausärztin mir diese ausstellen würde ohne wenn und aber. Dass es für diese Bescheinigung auch keine gesetzliche Grundlage gibt und ich sie nach wie vor für rechtswidrig halte, ist leider egal, denn ändern kann ich nichts, auch wenn ich Ende 2016 deswegen sanktioniert wurde, weil ich nur eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte damals wegen einer Maßnahme.
Jetzt erst mal der komplette Brief.
Ist es denn rechtens mit einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu drohen? Vor allem da meine Situation ja bekannt sein sollte, es ist ja nicht so dass ich urplötzlich zu jedem Termin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe, ich bin ja - wie schon oben erwähnt - seit über einem Jahr durchgehend ohne Pause arbeitsunfähig geschrieben. Welchen Sinn würde es denn für die SB machen? Was genau möchte sie regeln? Angenommen es wären Themen wie ''So und so viele Bewerbungen,... '' etc. drinnen, das würde doch derzeit keinen Sinn machen bei mir, da ich spätestens bei einem möglichen Vorstellungsgespräch mitteilen müsste, dass ich seit über einem Jahr arbeitsunfähig bin.
Wie seht ihr das alles?
vorab ein paar Infos zu mir:
~ seit über einem Jahr durchgehend arbeitsunfähig geschrieben vom Hausarzt
~ in Therapie bei einer Psychotherapeutin
~ eine Besserung liegt schon vor, jedoch kann man bei psychischen Problemen nie genau sagen wann man wieder ''gesund'' ist, denn das ist ja schließlich kein Armbruch.
Zum Thema:
Anfang Februar 2018 bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter mit Vorlagen für die Entbindung der Schweigepflicht meiner Hausärztin, dies hatte ich ausgefüllt und dem Ärztlichen Dienst des Jobcenters zu kommen lassen. Dann war erst mal Ruhe - bis vor ca. drei Wochen, es kam ein Termin ( typischer Meldetermin ) und ein neuer SB . Dieses Schreiben enthielt keine Rechtsfolgenbelehrung - den Termin hatte ich auch nicht wahrgenommen.
Nun kam vor wenigen Tagen ein erneuter Brief ( hatte schon mit einer Anhörung gerechnet, doch es war keine, seht gleich selbst ) und nun wurde der Ton strenger, es wird gleich mit Sanktionen und einer Eingliederungsvereinbarung mittels Verwaltungsaktes gedroht, sofern ich beim nächsten nicht erscheinen werde. Dazu kam auch der Hinweis, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alleine nicht ausreichen würde, im Falle eines Fernbleibens ohne ''wichtigen Grund'', es muss eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( zusammen ) eingereicht werden.
Die Wegeunfähigkeitsbescheinigung macht mir keine Sorgen, da meine Hausärztin mir diese ausstellen würde ohne wenn und aber. Dass es für diese Bescheinigung auch keine gesetzliche Grundlage gibt und ich sie nach wie vor für rechtswidrig halte, ist leider egal, denn ändern kann ich nichts, auch wenn ich Ende 2016 deswegen sanktioniert wurde, weil ich nur eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte damals wegen einer Maßnahme.
Jetzt erst mal der komplette Brief.
Ist es denn rechtens mit einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu drohen? Vor allem da meine Situation ja bekannt sein sollte, es ist ja nicht so dass ich urplötzlich zu jedem Termin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe, ich bin ja - wie schon oben erwähnt - seit über einem Jahr durchgehend ohne Pause arbeitsunfähig geschrieben. Welchen Sinn würde es denn für die SB machen? Was genau möchte sie regeln? Angenommen es wären Themen wie ''So und so viele Bewerbungen,... '' etc. drinnen, das würde doch derzeit keinen Sinn machen bei mir, da ich spätestens bei einem möglichen Vorstellungsgespräch mitteilen müsste, dass ich seit über einem Jahr arbeitsunfähig bin.
Wie seht ihr das alles?
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