Drohende Eingliederungsvereinbarung mittels Verwaltungsakt

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swamp89

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Hallo zusammen,

vorab ein paar Infos zu mir:

~ seit über einem Jahr durchgehend arbeitsunfähig geschrieben vom Hausarzt

~ in Therapie bei einer Psychotherapeutin

~ eine Besserung liegt schon vor, jedoch kann man bei psychischen Problemen nie genau sagen wann man wieder ''gesund'' ist, denn das ist ja schließlich kein Armbruch.

Zum Thema:

Anfang Februar 2018 bekam ich ein Schreiben vom Jobcenter mit Vorlagen für die Entbindung der Schweigepflicht meiner Hausärztin, dies hatte ich ausgefüllt und dem Ärztlichen Dienst des Jobcenters zu kommen lassen. Dann war erst mal Ruhe - bis vor ca. drei Wochen, es kam ein Termin ( typischer Meldetermin ) und ein neuer SB . Dieses Schreiben enthielt keine Rechtsfolgenbelehrung - den Termin hatte ich auch nicht wahrgenommen.

Nun kam vor wenigen Tagen ein erneuter Brief ( hatte schon mit einer Anhörung gerechnet, doch es war keine, seht gleich selbst ) und nun wurde der Ton strenger, es wird gleich mit Sanktionen und einer Eingliederungsvereinbarung mittels Verwaltungsaktes gedroht, sofern ich beim nächsten nicht erscheinen werde. Dazu kam auch der Hinweis, dass eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung alleine nicht ausreichen würde, im Falle eines Fernbleibens ohne ''wichtigen Grund'', es muss eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ( zusammen ) eingereicht werden.

Die Wegeunfähigkeitsbescheinigung macht mir keine Sorgen, da meine Hausärztin mir diese ausstellen würde ohne wenn und aber. Dass es für diese Bescheinigung auch keine gesetzliche Grundlage gibt und ich sie nach wie vor für rechtswidrig halte, ist leider egal, denn ändern kann ich nichts, auch wenn ich Ende 2016 deswegen sanktioniert wurde, weil ich nur eine normale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht hatte damals wegen einer Maßnahme.


Jetzt erst mal der komplette Brief.

Ist es denn rechtens mit einer Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu drohen? Vor allem da meine Situation ja bekannt sein sollte, es ist ja nicht so dass ich urplötzlich zu jedem Termin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht habe, ich bin ja - wie schon oben erwähnt - seit über einem Jahr durchgehend ohne Pause arbeitsunfähig geschrieben. Welchen Sinn würde es denn für die SB machen? Was genau möchte sie regeln? Angenommen es wären Themen wie ''So und so viele Bewerbungen,... '' etc. drinnen, das würde doch derzeit keinen Sinn machen bei mir, da ich spätestens bei einem möglichen Vorstellungsgespräch mitteilen müsste, dass ich seit über einem Jahr arbeitsunfähig bin.

Wie seht ihr das alles?
 

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Frank71

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Ich versuche es Mal...

Im drohen ist die Firma Jobcenter ja spitze und im einschüchtern anhand von Paragraphen Spitzenreiter.

Du bist AU geschrieben und das hat das Jobcenter anzuerkennen.

Selbst mal angenommen Du solltest den Vorladungstermin wahrnehmen könnte das Jobcenter nicht viel ausrichten, denn eine EGV schließt man nur mit Erwerbsfähige Hilfeempfänger ab, Paragraph 15 SGB 2, und das ist durch deine lange andauernde AU nicht der Fall.
 

swamp89

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Hallo,

kurze Anmerkung: offiziell bin ich ja voll erwerbsfähig, nur halt eben seit über einem Jahr durchgehend ohne Pause arbeitsunfähig geschrieben.

War bisher nur beim psychologischen Dienst ( 2017, die Psychologin hatte mir dann gesagt, dass sie dem Jobcenter mitteilt dass man mich sechs Monate in Ruhe lassen soll, was auch nicht gelogen war von ihr. ).

Der kommende Termin wäre bei einer ''normalen'' SB , wobei ich den Verdacht habe, dass sie ''höher'' ist, da direkt mehr Druck gemacht wird als beim Vorgänger, denn der war recht ''ruhig'' und ''locker''.

Habe halt nur Angst vor der möglichen Eingliederungsvereinbarung.
 

Sonne11

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Eine sehr eingebildete Vorladung ist das, die nicht einmal die §309 Und §59 nennt. Ist wohl Optionskommune .. :doh:

Diese selbst erstellte Meinung, wann man einen Termin wahrnehmen kann und wann nicht, was zumutbar ist und was nicht, klingt so professionell und laienhaft zugleich. 45 Minuten sind zumutbar und 50 dann auch? Und 52 auch? Da versucht sich jemand eine Begründung zu ertexten, die es gar nicht gibt. Einfach lächerlich, bei diesen sinnlosen Terminen! Sollen die doch schriftlich fragen, was so wichtig ist.

Hab doch keine Angst! Auch keine vor einem EGVA !

Diese Drohung, die keine ist, begründet keinen VA . Erst müssten die trotzdem eine EGV anbieten und dann können die ihren lächerlichen VA erlassen. Und wenn Du noch nicht untersucht worden bist, oder die noch nicht nach aktenlage entschieden haben, sind solche Termine sinnfrei.

Zudem steht da, bitte Bewerbungsunterlagen mitbringen und ach ja, Befundberichte auch. Geht's noch? Darauf haben die ganz bestimmt kein Anrecht. Gekonnt nebenbei angemerkt, man möge dies doch mitbringen.

Man könnte die etwas zähmen, wenn DU willst. Gehe doch den geringsten Widerstand: besorge die WUB und lasse das JC dafür bezahlen! Bitte nicht die Ärztin das kostenfrei auszustellen! Übrigens fehlt in der Vorladung der Text, dass die Kosten hierfür übernommen werden. Theoretisch könnte man erst eine Kostenzusage verlangen, bevor man so etwas ausställen lässt. Es sind auch die tatsächlich anfallenden Kosten zu erstatten, nicht diese lächerlichen 5€ und noch etwas.

Und übrigens, solche WUB bedeuten gar nichts und sagen nichts aus! Ein JC , so über allem stehend wie Deins, kann trotz WUB behaupten, er reiche denen als BEgründung nicht aus, da es ja keine Vorgaben gibt, wie so eine WUB aussehen muss und was enthalten sein muss. So eine WUB gibt es für Gerichte und Klausuren, dort wird vorgegeben, was eine AUB enthalten muss.

Also, besorge die WUB , lasse die Kosten dafür erstatten und wenn ein VA kommt, ist Deine fehlende Anwesenheit kein Grund für einen VA , denn es müsste erst ein EGV Angebot folgen. Zudem steht eine Untersuchung aus.

Eine laaaange AU , sagt nichts aus, mache Dir dort auch keine Sorgen. Es gibt welche, die sind über Jahre AU .
 

swamp89

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Hallo Sonne11,

vielen Dank für deine ausführliche Meinung dazu.
Richtig erkannt, es handelt sich um eine Optionskommune - ( kann es sein, dass Optionskommunen ''strenger'' sind als ''reine'' Jobcenter die der Bundesagentur unterstellt sind? )

Ihre persönliche Meinung, was den Fahrtweg von 45 Minuten und deren Zumutbarkeit angeht, finde ich auch alles andere als professionell, das hätte sie sich sparen können, aber sie wollte wohl ihre Macht raushängen lassen.

Das Problem ist: sobald irgendwelche Drohbriefe kommen, fange ich direkt wieder an zu zittern, sie schaffen es immer wieder. Bin wirklich mal gespannt ob eine Eingliederungsvereinbarung mittels Verwaltungsakt ins Haus flattern wird.

Den Abschnitt mit den Ärztlichen Unterlagen fand ich auch völlig unpassend, denn es geht meines Wissens nach keinem SB etwas an was Ärztliche Unterlagen angeht, diese haben wenn überhaupt nur dem Ärztlichen Dienst eines Jobcenters zu interessieren. Es ist mir nun schon mehrmals aufgefallen, dass ein SB seine persönliche Meinung, sei es in solchen Drohschreiben oder bei abgelehnten Widersprüchen, preisgibt - denn persönliche Meinungen dürfen in meinen Augen nichts in solchen Schreiben zu suchen haben.
 

Sonne11

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Ich persönlich würde diese Vorladung meiner behandelnden Ärztin, die wohlwollend diese WUB ausstellt, auch zeigen. Du kennst ja die Fakten: bisher keine Untersuchung, trotzdem Einladungen und irgendwelche Meinungen mit 45 Minuten u.s.w.

Ich verstehe, dass solche Briefe nicht hilfreich sind. Aber man muss lernen davor die Angst zu verlieren. Und da denkt man am besten an die eigene Situation und wie man gerade steht: "ich bin AU und die können mir nichts. Ich bekomme eine WUB und die können mir nichts. Ich habe Einschränkungen und wenn diese festgestellt sind, können die mir auch nichts! EGVA ? Ich schicke Widersprüche und die können mir nichts" Es hilft auch, sich über alles laut lustig zu machen, weil vieles einfach nur lächerlich ist, wie Deine Vorladung.

Ich habe eine Dame zum JC oft begleitet, weil sie sehr Angst hatte und es wurde schlimmer. Und wird haben genau diese Sachen gemacht. Etwas besseres ist mir nicht eingefallen. Und ich bin mit ihr immer erst Sonntags zum JC gehangen, damit sie die Angst verliert, dann wochentags wenn Leute dort waren, dann sogar rein gegangen, herumgelaufen u.s.w. Das hat ihr alles geholfen.

Gute Besserung!
 

swamp89

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Hallo,

ich scheine auch Glück zu haben solch eine verständnisvolle Hausärztin zu haben, da kenne ich auch andere. Ich war vorher bei einer anderen Hausärztin und diese hatte sich - nach dem ich ihr mitgeteilt habe arbeitslos zu sein - urplötzlich verändert, ich wurde seltsam und herablassend behandelt und mir wurde - wenn auch indirekt - gezeigt, dass ich nicht mehr willkommen bin bei ihr.

Meine jetzige, bei der ich ja schon seit über einem Jahr bin ist da völlig anders, sie betrachtet den Menschen, egal ob arbeitslos oder Banker. Sie nimmt sich die Zeit und kann über so manche Vorgehensweise ( Jobcenter ) nur den Kopf schütteln. Liegt wohl vielleicht auch daran, weil die Praxis eher alternativ ist, es werden nicht sofort Rezepte in die Hand gedrückt, man betrachtet den Menschen lieber erst mal.

Deine Worte helfen mir auf jeden Fall, ich danke dir noch mal an dieser Stelle.
 

swamp89

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Update:

es war mir irgendwie klar, wie zu erwarten kam heute ein Schreiben mit Grund: Anhörung.
Diese neue SB ist das komplette Gegenteil von meinem vorherigen SB , ihr Schreiben ist an Dreistigkeit nicht mehr zu überbieten, ich bin mal wieder fassungslos und völlig unruhig, passt perfekt zu meiner Situation.

Es wird allen ernstes von ihr behauptet, ich hätte ''nur'' eine stinknormale AUB eingereicht, von der WUB scheint sie wohl nichts zu wissen, obwohl diese auch mit im Umschlag war, da bin ich mir zu 100000 % sicher. Das kann doch nicht wahr sein, was soll ich denn noch einreichen? Ich bitte wieder um hilfreiche Tipps zu dieser Situation, mit ihr werde ich sicherlich noch meinen Spaß haben. Erst kommen gar keine Faxe mehr aus der Arztpraxis an und nun fehlen angeblich relevante Bescheinigungen. Sie will mich unbedingt sanktionieren - mit allen Mitteln.

...aber seht selbst.
Optionskommune vom Feinsten.
 

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erwerbsuchend

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Wie hast du die AUB und die WUB dem JC zugestellt? Sofern du diese gefaxt hast, hast du dafür auch ein Sendeprotokoll, welches die erste Seite des Faxdokumentes zeigt?

Auch wenn ich deinen Frust verstehen kann, würde ich mich über solche Schreiben nicht aufregen, sondern eine korrekte Gegendarstellung schreiben.
 

swamp89

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Hi,

grundsätzlich hätte ich die AUB und die WUB von der Arztpraxis aus gefaxt, das ging über ein Jahr lang problemlos, nur seit kurzem gehen keine Faxe mehr an das JC durch von der Arztpraxis aus. Sämtliche Nummern des JC probiert: keine Chance. Am Fax-Gerät der Arztpraxis hat sich auch nichts verändert, die nette Helferin hat alles in Ruhe getestet, ist ja auch nicht selbstverständlich.

Habe das nun per Prio-Sendung ( Sendungsnummer vorhanden ) verschickt. Angekommen ist es ja garantiert, nur sie behauptet nun es wäre nur eine AUB dabei. Hätte sie die AUB gar nicht erwähnt, dann hätte man ja meinen können, dass in der Tat vielleicht der Brief verschollen ist ( nicht unnormal in einem JC ), doch die AUB wurde ja erwähnt und sie muss die WUB gesehen haben, scheint mich aber mit allen Mitteln sanktionieren zu wollen.

//Nachtrag: Kopien von der WUB sind vorhanden, das ist immerhin ein kleiner Vorteil.
 

erwerbsuchend

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grundsätzlich hätte ich die AUB und die WUB von der Arztpraxis aus gefaxt, das ging über ein Jahr lang problemlos, nur seit kurzem gehen keine Faxe mehr an das JC durch von der Arztpraxis aus.

Welche Fehlermeldungen erscheinen dabei auf dem Sendeprotokoll? Hast du dir diese Protokolle geben lassen?

Hast du auch versucht, selbst ein Fax an das JC zu senden, z.B. per Online-Fax?

Angekommen ist es ja garantiert, nur sie behauptet nun es wäre nur eine AUB dabei. Hätte sie die AUB gar nicht erwähnt, dann hätte man ja meinen können, dass in der Tat vielleicht der Brief verschollen ist ( nicht unnormal in einem JC ), doch die AUB wurde ja erwähnt und sie muss die WUB gesehen haben, scheint mich aber mit allen Mitteln sanktionieren zu wollen.

Es steht dabei nun leider Aussage gegen Aussage. Spätestens vor dem SG müsste geklärt werden, wer die größere Glaubwürdigkeit besitzt. Letztlich ist auch genau das das Problem bei einem Einschreiben. Es wird eben nur belegt, dass ein Umschlag von A nach B verschickt wurde, aber nicht welcher Inhalt. :sorry:, dir das so sagen zu müssen.
 
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ZarMod

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Sie will mich unbedingt sanktionieren - mit allen Mitteln.
Da kannst Du doch locker gegenhalten. Ich erinnere mal an Deinen ► letzten Erfolg. :icon_cool:
Wie wäre es denn mit einer weiteren ärztlichen Erklärung, daß Du gegenwärtig
und im angegebenen Zeitraum nicht in der Lage bist/warst, Meldetermine wahrzunehmen?
Sollte dann ein Sanktionsbescheid eintrudeln, wird das den Richter per Eilantrag auf Deine Seite bringen.
Davon abgesehen, daß es für die Forderung eines WUB keine Rechtsgrundlage gibt.
Vielleicht genügt es auch, dem Antwortbogen den geforderten Nachweis beizufügen.

Daß bisher problemlos empfangene WUB plötzlich nicht mehr angekommen sein sollen,
ist schon Indiz für Zweckentfremdung rechtlicher Vorgaben - sprich Schikane.
 

swamp89

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Danke für eure Meinungen dazu.

@erwerbsuchend: die Protokolle habe ich nicht gesehen, es wurde aber mehrmals versucht, auch an anderen Tagen. Wurde sogar von der Arzthelferin angerufen um mir mitzuteilen, dass es leider nicht mehr rausgeht.

Per Online-Fax wäre wirklich mal eine Idee, muss mich da mal schlauer machen. Ja, leider wird da nur mitgeteilt dass ein Umschlag von A nach B verschickt wurde. Genau wegen solchen möglichen Momenten ( Anhörung,... ) hatte ich immer die AUB per Fax aus der Arztpraxis verschickt und da gab es immer ein Sendebericht - wo man auch das Dokument sah - mit ''Okay'' beim Übertragungsfeld, das war eigentlich sehr sicher, da erstens direkt von der Arztpraxis aus und zweitens sah man das Dokument.



@Zeitkind: das stimmt, da hatte ich ja Erfolg, nur das war alles sehr nervenaufreißend. Natürlich würde ich bei einem Sanktionsbescheid sofort Widerspruch einlegen und erneut vor dem Sozialgericht klagen, nur ich habe jetzt schon wieder Bammel vor diesen Momenten. Auf die WUB wurde auch von der Ärztin ''bis auf Weiteres'' geschrieben. Also bei dem Feld wo die Dauer der Wegeunfähigkeit mittels Datum bescheinigt werden soll.

Das ist auch reine Schikane, ausgerechnet das ''wichtigere'' Dokument war nicht dabei. Sehr auffällig. Und ja, dass es für die WUB keine gesetzliche Grundlage gibt stimmt natürlich, doch dagegen anzukämpfen schaffe ich nicht. Ich würde es ja etwas verstehen wenn ich plötzlich vor jedem Meldetermin eine AUB eingereicht hätte, doch ich bekomme seit über einem Jahr immer Folge-AUB, welche immer pünktlich eingereicht werden, von ''auffällig'' kann da nicht die Rede sein in meinen Augen, aber SB 'chen interessiert das nicht.
 

Frank71

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Bezüglich der Fax Funktion benutze ich die PDF 24 Faxfunktion, vielleicht ist das ja was für dich, mache dich dort in Ruhe Mal schlau.
 

erwerbsuchend

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die Protokolle habe ich nicht gesehen, es wurde aber mehrmals versucht, auch an anderen Tagen.

Dann lasse dir bitte diese Protokolle aushändigen. Eventuell gibt es dort eine Fehlermeldung, die darauf schließen lässt, dass der Empfänger den Absender blockiert hat. Dies könnte später eventuell wichtig sein.
 

swamp89

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@Frank71, danke für diese Info mit dem Fax.

@erwerbsuchend: das könnte wirklich hilfreich sein, danke auch dafür. Werde mich die Tage an die Stellungnahme setzen, muss mich erst mal sammeln. Nehme dazu auch gerne Tipps und gute Formulierungen an.
 

nicefull

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Hi,

grundsätzlich hätte ich die AUB und die WUB von der Arztpraxis aus gefaxt, das ging über ein Jahr lang problemlos, nur seit kurzem gehen keine Faxe mehr an das JC durch von der Arztpraxis aus. Sämtliche Nummern des JC probiert: keine Chance. Am Fax-Gerät der Arztpraxis hat sich auch nichts verändert, die nette Helferin hat alles in Ruhe getestet, ist ja auch nicht selbstverständlich.

Habe das nun per Prio-Sendung ( Sendungsnummer vorhanden ) verschickt. Angekommen ist es ja garantiert, nur sie behauptet nun es wäre nur eine AUB dabei. Hätte sie die AUB gar nicht erwähnt, dann hätte man ja meinen können, dass in der Tat vielleicht der Brief verschollen ist ( nicht unnormal in einem JC ), doch die AUB wurde ja erwähnt und sie muss die WUB gesehen haben, scheint mich aber mit allen Mitteln sanktionieren zu wollen.

//Nachtrag: Kopien von der WUB sind vorhanden, das ist immerhin ein kleiner Vorteil.

Hallo,
ich kenne das Spiel mit dem Einschreiben sehr gut. Es wird einfach behauptet, es wären leere Blätter im Einschreiben gewesen. Der Inhalt wird nicht protokolliert und genau hier liegt das Problem.
Ich würde dir empfehlen von einer anderen Nummer zu Faxen, die möglicherweise noch nicht gesperrt wurde. Den Fax sendest du am besten an zwei unterschiedliche Nummern (SB ) an zwei verschiedenen Tagen, so kann auch nicht behauptet werden, dass ein technisches Problem am Fax vorlag (Übertragung/Empfänger).
Zu deinem aktuellen Fall, evtl. gibt es ja irgendwelche Zeugen, die bestätigen können, dass du beide Sachen im Umschlag hattest?
Wenn du bisher immer zuverlässig warst und alles angekommen ist, dann wird man dir sehr wahrscheinlich vor Gericht auch Glauben schenken.
Weiterhin wäre die Frage, ob die geforderte WUB überhaupt rechtens war? Wenn du nicht immer zufällig genau zum Termin eine Krankmeldung abgibst, sondern durchgehend AU warst, dann könnte die Forderung nach der WUB schon hinfällig sein.

Gruß

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swamp89

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Hallo nicefull,

erst mal danke für deine Meinung dazu.

Es ist halt nur extrem verdächtig für das JC , dass ausgerechnet das ''wichtigere'' Formular, die WUB , nicht im Umschlag war. Ich bin mir aber sehr, sehr sicher, dass ich beide Zettel ( AUB und WUB ) in den Umschlag gelegt habe, wurde sogar an beiden Ecken mit Tesafilm fixiert. Das ist Schikane und Taktik von der SB , da bin ich recht sicher.

Zeugen gibt es leider keine, werde ich aber hinzuziehen wenn es um weitere Briefe an das JC geht. Die kommende Stellungnahme an das JC werde ich auch einmal als normale Briefsendung verschicken und jeweils zwei mal von zwei unterschiedlichen Fax-Geräten mit jeweils einem Sendebericht ( wo man die Seite sieht ) versenden. Ein mal an die SB -Faxnummer und ein mal an die reguläre JC -Faxnummer.

Wie gesagt: ich reiche schon seit über einem Jahr durchgehend Folge-AUB ein, alles per Fax ( Sendebericht ) und von daher sollte das in meinen Augen nicht auffällig sein. Auffällig wäre es nur wenn ich urplötzlich vor jedem Termin plötzlich eine AUB eingereicht hätte, aber das ist und war ja nie der Fall.

Ich beziehe seit 2016 ALG II und ich weiß es noch genau: ich hatte meinen ersten Termin ( ALG II war noch gar nicht bewilligt ) und dort wurde mir schon eine Maßnahme angedreht mit dem Hinweis, dass im Falle einer Krankheit eine AUB alleine nicht ausreichen würde, ich bräuchte eine WUB . Das kam mir schon damals sehr seltsam vor. Heißt, dass diese WUB schon damals willkürlich verlangt wurde.

Nur diese neue SB macht solch einen Druck. Ihr Vorgänger war recht ruhig für einen SB , hatte auch nur Kopien einer AUB verlangt und nicht wie so oft das Original. Keine Ahnung warum er jetzt nicht mehr zuständig ist für mich.
 

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Hallo nicefull,

erst mal danke für deine Meinung dazu.

Es ist halt nur extrem verdächtig für das JC , dass ausgerechnet das ''wichtigere'' Formular, die WUB , nicht im Umschlag war. Ich bin mir aber sehr, sehr sicher, dass ich beide Zettel ( AUB und WUB ) in den Umschlag gelegt habe, wurde sogar an beiden Ecken mit Tesafilm fixiert. Das ist Schikane und Taktik von der SB , da bin ich recht sicher.

Genau so läuft das Spiel. Leider lassen sich die SB durch Emotionen und Druck dazu verleiten miese Tricksereien anzuwenden.

Zeugen gibt es leider keine, werde ich aber hinzuziehen wenn es um weitere Briefe an das JC geht. Die kommende Stellungnahme an das JC werde ich auch einmal als normale Briefsendung verschicken und jeweils zwei mal von zwei unterschiedlichen Fax-Geräten mit jeweils einem Sendebericht ( wo man die Seite sieht ) versenden. Ein mal an die SB -Faxnummer und ein mal an die reguläre JC -Faxnummer.

Das ist für die Zukunft definitiv ein sehr guter Plan. Mein SB hatte mich schon schriftlich darauf hingewiesen, dass ich es bitte unterlassen sollte, seinem Kollegen die Faxe zu schicken. Ihm scheint es unangenehm zu sein. Für mich bietet das den Vorteil, dass abgesehen vom Sendenachweis, die Kollegen sämtlichen Schriftverkehr und damit auch sämtliche Falschaussagen mitkriegen. Für mich ist nur wichtig, dass mein Fax in den Empfangsbereich des Jobcenters eingehen. Also ignoriere ich seine Wünsche und sende fleißig weiter...

Ich beziehe seit 2016 ALG II und ich weiß es noch genau: ich hatte meinen ersten Termin ( ALG II war noch gar nicht bewilligt ) und dort wurde mir schon eine Maßnahme angedreht mit dem Hinweis, dass im Falle einer Krankheit eine AUB alleine nicht ausreichen würde, ich bräuchte eine WUB . Das kam mir schon damals sehr seltsam vor. Heißt, dass diese WUB schon damals willkürlich verlangt wurde.

Hier würde ich direkt mal ansetzen, schreibe dem SB mal, dass er im Rahmen Auskunftspflicht nach §§ 13 – 15 SGB I erklären soll, warum gerade in deinem speziellen Fall, diese WUB gefordert wird. Wenn du eine Antwort bekommst (nicht locker lassen) heftest du Sie ab und im Fall der Fälle, kannst du das vor Gericht anführen.

Nur diese neue SB macht solch einen Druck. Ihr Vorgänger war recht ruhig für einen SB , hatte auch nur Kopien einer AUB verlangt und nicht wie so oft das Original. Keine Ahnung warum er jetzt nicht mehr zuständig ist für mich.

Die SB ´s wechseln wie Umlaufmappen, das ist normal.


Gruß

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swamp89

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Hallo,

genau so sehe ich das auch: Taktik um noch mehr Stress und Druck aufzubauen.

Das ist eine gute Idee mit den verschiedenen Nummern. Ich werde auf jeden Fall ein Fax an die SB schicken, eins an die JC -Nummer und eins an einen anderen SB , denn auf der Homepage kann man einige SB -Namen lesen.

Ich weiß nicht ob das was bringt, denn ich hatte schon damals - freundlich - um Auskunft gebeten, mit welchem Recht eine solche WUB angefordert werden darf - das Schreiben wurde ignoriert. Ging damals an die JC -Leitung und an den SB raus.

Das habe ich schon öfters gehört, ist wohl was dran. Oder vielleicht ist es ja eine ''höhere'' SB , also z.B. vom Fall-Management?
 

swamp89

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Hallo,

würde folgende Stellungnahme schreiben:

Betreff: Stellungnahme zum Anhörungsschreiben vom 06.07.2018, mir zugegangen am 10.07.2018




Sehr geehrte Frau XY,



vorab erst mal ein Hinweis, dass es für eine sogenannte Wegeunfähigkeitsbescheinigung keine gesetzliche Grundlage gibt. Es liegt zwar das ein oder andere Urteil vor - jedoch ging es um ganz andere Fälle.

Seit dem 10.02.2017 reiche ich dem Jobcenter Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ein. Am 05.07.2018 war ich - wie jeden Monat - erneut bei meiner Hausärztin um die Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzuholen und zeigte ihr den Vordruck der Wegeunfähigkeitsbescheinigung mit dem Hinweis, dass diese nun verlangt wird, obwohl es nach wie vor keine gesetzliche Grundlage dafür gibt.

Meine Hausärztin stellte mir diese Wegeunfähigkeitsbescheinigung aus um mir eine Sanktion zu ersparen. Daraufhin war ich umgehend bei der Poststelle um die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und die Wegeunfähigkeitsbescheinigung dem Jobcenter zu kommen zu lassen. Interessant ist, dass ausgerechnet das ''wichtigere'' Dokument, also die Wegeunfähigkeitsbescheinigung , nicht im Briefumschlag war laut Ihrem Schreiben.

Eine Pflichtverletzung liegt nicht vor, da ich das geforderte Dokument umgehend eingereicht hatte. Eine Kopie liegt diesem Schreiben bei.
Im Falle einer Sanktion bzw. eines abgelehnten Widerspruchsbescheides werde ich umgehend Klage einreichen vor dem mir zuständigen Sozialgericht.


Mit freundlichen Grüßen,


XY




Satzbau okay? Kommasetzung okay? Wäre über jeden Hinweis dankbar.
 

Merse

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Du willst ernsthaft ans JC schreiben, dass dich dein Arzt nur krankgeschrieben hat, damit du einer Sanktion entgehst?
 

swamp89

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Jetzt bin ich etwas verwirrt. Liest sich das so?

Ich bekomme ja seit über einem Jahr eine Folge-AUB, die WUB wurde mir halt ausgestellt damit ich nicht sanktioniert werde.

Sollte ich ''um mir eine Sanktion zu ersparen'' besser weglassen?

// Du hast recht, das liest sich wirklich etwas seltsam. Werde es weglassen.
 
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ZarMod

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Satzbau okay? Kommasetzung okay? Wäre über jeden Hinweis dankbar.
Ich habe mal etwas hart überarbeitet;
Korrektur meinte:
Betreff: Stellungnahme zum Anhörungsschreiben vom 06.07.2018, mir zugegangen am 10.07.2018

Sehr geehrte Frau XY,

Für die Forderung einer sogenannten Wegeunfähigkeitsbescheinigung (WUB ) besteht keine Rechtsgrundlage.
Auch der Verweis auf ein diesbezügliches Urteil des BSG , welches eine Einzelfallentscheidung ist,
rechtfertigt nicht eine solche Forderung. Im übrigen findet hier der § 56 SGB II Anwendung.

"6 Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten,
so gilt § 275 Abs. 1 Nr. 3b und Abs. 1a SGB V entsprechend."

Seit dem 10.02.2017 reiche ich dem Jobcenter Folge-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) ein.
Am 05.07.2018 wurde mir von meiner Hausärztin die geforderte WUB ausgestellt.
Diese wurde anschließend ohne Verzug gemeinsam mit der AUB über die Poststelle an Ihre Adresse versand.

Mir unverständlich ist, daß laut Ihrem Vorwurf ausgerechnet die WUB nicht empfangen worden sein soll.
Unverständlich ist mir auch, daß nicht zeitnahe eine Nachforderung erfolgte,
um ggf. ein auf dem Postweg verlorenes Dokument nachzureichen,
sondern ohne Ermessensgebrauch von einer Pflichtverletzung meinerseits ausgegangen wird.
Ich möchte sie daran erinnern, daß der Vorwurf einer Pflichtverletzung selbst wegen eines angeblich fehlenden Dokumentes
in keinem Verhältnis zur angedrohten Kürzung meines Existenzminimums steht.

Eine Pflichtverletzung liegt also nicht vor, da ich das geforderte Dokument umgehend eingereicht hatte.
Da ich in Unkenntnis darüber gelassen wurde, daß das geforderte Dokument nicht angekommen sei,
wurde mir keine Gelegenheit gegeben die Forderung nachzuerfüllen.

Mit der beiligenden Kopie der geforderten WUB bin ich hiermit wiederholt Ihrer Forderung nachgekommen.

Mit freundlichen Grüßen,
XY
Hinweise auf Klage und Indiz habe ich rausgenommen.
Ersteres klingt unseriös und zweites heben wir uns für das SG auf. :icon_wink:
 

swamp89

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Wird immer besser, ich danke dir dafür. Bin - was solche Schreiben angeht - total schlecht und genau wegen solchen Gründen hoffe ich immer auf Hinweise aus dem Forum. Danke dafür.


( Die Frage ist halt nur, ob ich den Hinweis bezüglich der Agentur für Arbeit reinschreiben soll, da ich bei einer Optionskommune bin und die ticken leider sehr viel anders, meine ich mal gelesen zu haben. )
 
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