Hallo leute,
ich hätte da mal eine frage zur Anhörung und drohender Sanktion.
Ich schilder einfach mal mein Fall.
Ich wurde vom Jobcenter abgemeldet letzten Sommer da mein Partner zuviel verdient hat.
Heißt ich habe keine Leistungen (
ALG 2) keine KV, gar nichts bezogen. Alles wurde geprüft von unserem RA.
Haben darauf ein neuen Antrag gestellt was sich bis ende November hinzog. Um genau zu sein wurde uns eine vorläufige Bewilliging am 20.11.2017 gewährt. Soweit so gut.
Nun habe ich am 08.01.18 ein Termin bei meiner
SB Tante gehabt um eine neue
EGV zu unterschreiben.
Sie drohte mir gleich eine Anhörung an da ich mich auf ein Vermitlungsvorschlag nicht beworben hatte. Ok hätte sie ja im normal Fall recht.
ABER der Vermitlungsvorschlag wurde am 17.11.17 von meiner
SB Tante ausgedruckt und mir dann zugesandt.
Meine Frage wäre jetzt folgende; wie kann ich eine Anhörung bekommen wenn ich erst ab 20.11.17 Leistung beziehe aber den Vermitlungsvorschlag schon am 17.11.17 bekommen habe? Ich war doch komplett abgemeldet vom Jobcenter ich war nicht mal Arbeitssuchend gemeldet. Heißt das ich dann auch keine gültige
EGV in diesem abgemeldeten Zeitraum hatte. Bzw gar keine
EGV da kein Leistungsbezug.
Was ist da denn los?