Drohende Anhörung und Sanktion, vorläufiger Bescheid für ALG II im November 2017, ist die angedrohte Sanktion rechtens?

Leser in diesem Thema...

Invisible29

Standard-Nutzergruppe
Startbeitrag
Mitglied seit
9 Jan 2018
Beiträge
1
Bewertungen
0
Hallo leute,

ich hätte da mal eine frage zur Anhörung und drohender Sanktion.

Ich schilder einfach mal mein Fall.

Ich wurde vom Jobcenter abgemeldet letzten Sommer da mein Partner zuviel verdient hat.
Heißt ich habe keine Leistungen (ALG 2) keine KV, gar nichts bezogen. Alles wurde geprüft von unserem RA.
Haben darauf ein neuen Antrag gestellt was sich bis ende November hinzog. Um genau zu sein wurde uns eine vorläufige Bewilliging am 20.11.2017 gewährt. Soweit so gut.

Nun habe ich am 08.01.18 ein Termin bei meiner SB Tante gehabt um eine neue EGV zu unterschreiben.

Sie drohte mir gleich eine Anhörung an da ich mich auf ein Vermitlungsvorschlag nicht beworben hatte. Ok hätte sie ja im normal Fall recht.

ABER der Vermitlungsvorschlag wurde am 17.11.17 von meiner SB Tante ausgedruckt und mir dann zugesandt.

Meine Frage wäre jetzt folgende; wie kann ich eine Anhörung bekommen wenn ich erst ab 20.11.17 Leistung beziehe aber den Vermitlungsvorschlag schon am 17.11.17 bekommen habe? Ich war doch komplett abgemeldet vom Jobcenter ich war nicht mal Arbeitssuchend gemeldet. Heißt das ich dann auch keine gültige EGV in diesem abgemeldeten Zeitraum hatte. Bzw gar keine EGV da kein Leistungsbezug.

Was ist da denn los?
 
AW: Drohende Anhörung und Sanktion, vorläufiger Bescheid für ALG II im November 2017, ist die angedrohte Sanktion rechte

Wann genau wurde der Antrag auf ALG 2 gestellt?

Hatte jener VV eine eigene RFB?
War jener VV in Bezug auf deine Gesundheit und Pendelzeit zumutbar?
 
Diese Seite verwendet Cookies, um Inhalte zu personalisieren und dich nach der Registrierung angemeldet zu halten. Wenn du dich weiterhin auf dieser Seite aufhältst, akzeptierst du unseren Einsatz von Cookies. Erfahre mehr...