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Die Agentur für Arbeit darf gegenüber einem Hartz-IV-Empfänger nur dann einen amtsärztlichen Drogentest anordnen, wenn konkrete Hinweise auf eine Suchtmittelabhängigkeit vorliegen. Dies geht aus einem am Montag bekannt gegebenen Urteil des LG Heidelberg hervor.
Drogentest durch ARGE: Nur bei konkretem Verdacht
Im Gegenzug dann aber auch Screenings für SB´s:
Sven S. behauptet in einer Notlage gewesen zu sein, habe Schulden und Kredite abbezahlen müssen.
Ramin T. habe ihm Drogen besorgt, ihn so erpressbar gemacht und mit Terroranrufen unter Druck gesetzt.
aus Link:
Schon wieder Jobcenter-Mitarbeiter beim Geld umlenken erwischt … | monopoli
Drogentest durch ARGE: Nur bei konkretem Verdacht
Im Gegenzug dann aber auch Screenings für SB´s:
Sven S. behauptet in einer Notlage gewesen zu sein, habe Schulden und Kredite abbezahlen müssen.
Ramin T. habe ihm Drogen besorgt, ihn so erpressbar gemacht und mit Terroranrufen unter Druck gesetzt.
aus Link:
Schon wieder Jobcenter-Mitarbeiter beim Geld umlenken erwischt … | monopoli