ich habe mal eine dringende frage zur arbeitsgelegenheit in entgeltvariante.
ab dienstag bin ich in einer entgeltvariante. ich habe ausgerechnet, daß ich netto etwa 1250,00 € rausbekomme pro monat. das entspricht fast genau der sonstigen alg 2-summe.
ich könnte dazu ja sicher wohngeld und den kindergeldzuschuß beantragen. dadurch hätte ich ja dann deutlich mehr und die sache würde sich finanziell lohnen.
das geld für die zweite septemberhälfte wird mitte oktober gezahlt. also greift das zuflußprinzip zum september nicht.
aber jetzt die frage- die arge würde mir für die erste oktoberhälfte das halbe alg 2 zahlen und später zurückfordern.
da sich aber wohngeld und alg 2 gegenseitig ausschließen, kann ich dann trotzdem wohngeld beantragen? wird die alg-zahlung da einfach als darlehen gesehen?
kann ich also trotzdem wohngeld beantragen? ich habe ja einen arbeitsvertrag für den gesamten oktober.
oder zumindest für den halben monat?
wie sieht es in diesem monat aus mit dem zuschlag zum kindergeld? für 2 kinder wären das immerhin 280 €.
und wie ist es bei diesem ,,darlehen,, der arge? kann ich bei der rückzahlung die üblichen 100 € freibetrag auf erwerbseinkommen behalten plus 20 % der restlichen summe ?
ab dienstag bin ich in einer entgeltvariante. ich habe ausgerechnet, daß ich netto etwa 1250,00 € rausbekomme pro monat. das entspricht fast genau der sonstigen alg 2-summe.
ich könnte dazu ja sicher wohngeld und den kindergeldzuschuß beantragen. dadurch hätte ich ja dann deutlich mehr und die sache würde sich finanziell lohnen.
das geld für die zweite septemberhälfte wird mitte oktober gezahlt. also greift das zuflußprinzip zum september nicht.
aber jetzt die frage- die arge würde mir für die erste oktoberhälfte das halbe alg 2 zahlen und später zurückfordern.
da sich aber wohngeld und alg 2 gegenseitig ausschließen, kann ich dann trotzdem wohngeld beantragen? wird die alg-zahlung da einfach als darlehen gesehen?
kann ich also trotzdem wohngeld beantragen? ich habe ja einen arbeitsvertrag für den gesamten oktober.
oder zumindest für den halben monat?
wie sieht es in diesem monat aus mit dem zuschlag zum kindergeld? für 2 kinder wären das immerhin 280 €.
und wie ist es bei diesem ,,darlehen,, der arge? kann ich bei der rückzahlung die üblichen 100 € freibetrag auf erwerbseinkommen behalten plus 20 % der restlichen summe ?