Hallo!
Hier geht es zum einen um die Pruefung der Rentabilität meiner Selbständigkeit, wie auch um drohende Sanktionen fuer die Nichteinhaltung meinerseits eines Punktes der damit in Zusammenhang stehenden EGV. Ich werde zuerst den Fall schildern und am Ende meine Fragen stellen. Vielen Dank vorab fuer eure Zeit!
***
Ich bin selbständig mit einer kuenstlerischen Tätigkeit und seit meinem Studienabschluss im Sommer 2010, stocke ich mit Hartz IV auf. Mal brauche ich ewas mehr, mal weniger.
Dieses Jahr lief bisher relativ schlecht fuer mich, ich war bereits mehrmals fuer längere Zeiträume aus psychischen Gruenden krank geschrieben und bin es aktuell seit Mitte Juli bis Mitte September. Nun, da ich im vergangenen Quartal (Apr-Juni) erstmals gar keine Einnahmen hatte, will mein Arbeitsvermittler die wirtschaftliche Rentabilität meiner Selbständigkeit pruefen.
Vorab: Er hatte bei unserem ersten Termin Anfang Juni deutlich gemacht, dass er keine Kenntniss von meiner Tätigkeit hat und Kunst als Hobby ansieht und nicht als Beruf. Er liess mich eine EGV unterschreiben, in der steht, dass ich meine Tätigkeit niederlegen muss, wenn ich nicht bis Fruehjahr 2013 in erheblichem Masse unabhängig bin. Leider war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht darueber aufgeklärt, dass ich die EGV nicht hätte unterzeichnen muessen. In der EGV wurde ebenfalls festgehalten, dass ich ihm eine Beschreibung meiner Tätigkeit liefern soll, weil er sich darunter nichts vorstellen konnte. Auch soll ich ab sofort alle drei Monate persönlich mit einem Erfolgsbericht erscheinen.
Mitte August erhielt ich nun einen Brief meines Arbeitsvermittlers, mit dem Betreff: Erklärung zum Umfang ihrer Selbständigkeit. Anbei ein Formular in dem ich ankreuzen soll, ob mehr als 15 Stunden die Woche etc., sowie das Formular abschliessende EKS fuer das aktuelle Quartal, sowie diese Rechtsbelehrung in der die Sanktionen bei Nichteinhaltung angefuehrt sind. Beides sollte ich binnen einer Frist von 14 Tagen erledigen - obwohl die Frist in den Zeitraum meiner Krankschreibung fällt und das Quartal noch nicht zu Ende ist (EKS).
Ich rief im Callcenter an, um mitteilen zu lassen, dass ich bis Mitte September krankgeschrieben bin, dem Jobcenter diese Krankschreibung auch vorliegt und ich deshalb die geforderten Unterlagen nicht vor Ende September einreichen kann. Die Dame in der Leitung hatte zunächst versucht, mich zu ueberzeugen, dass ich das doch schnell erledigen könnte, wenn ich nicht beide Arme gebrochen hätte. Ich blieb hart und stellte klar, dass die Krankheitszeit akzeptiert werden muss.
Wenige Tage nach diesem Anruf erielt ich erneut einen Brief des Arbeitsvermittlers mit dem Betreff: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. In dem Brief steht, dass ich trotz Belehrung ueber die Folgen bisher keine Beschreibung meiner selbständigen Tätigkeit eingereicht habe, und dass dies nun zu pruefen ist. Es wird mit einer Kuerzung meiner Regelleistung um 30% fuer die Dauer von 3 Monaten gedroht. Anbei gibt es ein Formular auf dem ich in etwa Folgendes ankreuzen kann:
A) Trifft zu.
B) Möchte mich nicht äussern.
C) Möchte mich äussern und fuehre folgende wichtige Gruende an.
Die Frist fuer die Erledigung ist Samstag, der 15. September (ich bin bis 14.09. krankgeschrieben.
Diese Briefe und auch die Vorgehensweise machen mir Angst und ich möchte diesmal besser vorbereitet darauf reagieren. Nun zu meinen Fragen:
1) Ueberpruefung Wirtschaftlichkeit: Was habe ich zu befuerchten und welche Fehler kann ich machen?
Ich hatte vor, den Umfang meiner Tätigkeit wahrheitsgemaess mit mehr als 15 Stunden pro Woche anzugeben. Ich habe ebenfalls Einnahmen in mittlerer dreistelliger Höhe fuer das aktuelle Quartal zu melden.
2) Kann ich (auch vor der Deadline in der EGV) zur Aufgabe meiner kuenstlerischen Tätigkeit gezwungen werden, wenn ich ueber einen bestimmten Zeitraum keine oder zu geringe Einnahmen habe (und was gilt als zu gering)?
Gerade in meinem Berufsfeld habe ich es mit unvorhersehbaren Dynamiken zu tun und so kommt es, dass es letztes Jahr sehr gut lief und dieses Jahr bisher eher Flaute ist. Da ich noch nicht lange genug im Beruf bin, hatte ich auch noch keine Möglichkeit, entsprechende Polster oder Strategien aufzubauen. Ich möchte meine Tätigkeit in jedem Fall beibehalten.
3) Muss ich nicht zuerst eine Erinnerung an die Erledigung einer Vereinbarung erhalten, bevor mir mit Sanktion gedroht wird - und wie verhalte ich mich jetzt um diese abzuwenden?
Tatsache ist: Ja, ich habe keine Beschreibung meiner Tätigkeit per email eingereicht. Ich habe mich zunächst darueber geärgert, dass die Person, die mir qualifizierte Hilfestellung zu meiner beruflichen Situation geben soll und Entscheidungen darueber fällt, sich nicht selbst die Muehe macht (Mitwirkungspflicht beiderseits!), sich ueber den Beruf des Kuenstlers zu informieren. Ich wollte entsprechend reagieren und habe es dann schlicht vergessen.
Was soll ich nun tun? Schreiben, dass ich es vergessen habe und ich das gern so rasch wie möglich nachreiche? Man hätte mich auch einfach erinnern können. Es ist das erste Mal, dass ich meine Mitwirkungspflicht vernachlässigt habe.
4 a) Ist meine Annahme korrekt, dass ich während der Krankheitszeit nicht zur Erledigung der Forderungen und Einhaltung der Fristen verpflichtet bin?
4 b) Muss ich ueberhaupt reagieren, wenn mir trotz vorliegender Krankmeldung Schreiben zugehen, die diese nicht beruecksichtigen?
4 c) Können sich evtl. auch Konsequenzen fuer mich ergeben, wenn ich etwa in dieser Zeit trotzdem von zu Hause arbeite (Einnahmen habe), aber die Briefe nicht erledige? Bzw. den Weiterbewilligungsantrag erledige, aber den Rest der Schreiben nicht?
5) Ist die Festsetzung der Frist fuer die Stellungnahme zur nicht erledigten Vereinbarung auf einen Samstag (einen Tag nach Ablauf meiner Krankmeldung) eine Falle - und was muss ich hier beachten?
Ich weiss, das ist ein sehr langer Beitrag und ich habe viele Fragen. Aber die ganze Sachlage liegt mir so schwer im Magen, wie meine Unwissenheit und das Ohnmachtsgefuehl, dass ich hoffe, dennoch hier gewillte Lese- und Schreiberlinge zu finden.
Dankeschön.
Hier geht es zum einen um die Pruefung der Rentabilität meiner Selbständigkeit, wie auch um drohende Sanktionen fuer die Nichteinhaltung meinerseits eines Punktes der damit in Zusammenhang stehenden EGV. Ich werde zuerst den Fall schildern und am Ende meine Fragen stellen. Vielen Dank vorab fuer eure Zeit!
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Ich bin selbständig mit einer kuenstlerischen Tätigkeit und seit meinem Studienabschluss im Sommer 2010, stocke ich mit Hartz IV auf. Mal brauche ich ewas mehr, mal weniger.
Dieses Jahr lief bisher relativ schlecht fuer mich, ich war bereits mehrmals fuer längere Zeiträume aus psychischen Gruenden krank geschrieben und bin es aktuell seit Mitte Juli bis Mitte September. Nun, da ich im vergangenen Quartal (Apr-Juni) erstmals gar keine Einnahmen hatte, will mein Arbeitsvermittler die wirtschaftliche Rentabilität meiner Selbständigkeit pruefen.
Vorab: Er hatte bei unserem ersten Termin Anfang Juni deutlich gemacht, dass er keine Kenntniss von meiner Tätigkeit hat und Kunst als Hobby ansieht und nicht als Beruf. Er liess mich eine EGV unterschreiben, in der steht, dass ich meine Tätigkeit niederlegen muss, wenn ich nicht bis Fruehjahr 2013 in erheblichem Masse unabhängig bin. Leider war ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht darueber aufgeklärt, dass ich die EGV nicht hätte unterzeichnen muessen. In der EGV wurde ebenfalls festgehalten, dass ich ihm eine Beschreibung meiner Tätigkeit liefern soll, weil er sich darunter nichts vorstellen konnte. Auch soll ich ab sofort alle drei Monate persönlich mit einem Erfolgsbericht erscheinen.
Mitte August erhielt ich nun einen Brief meines Arbeitsvermittlers, mit dem Betreff: Erklärung zum Umfang ihrer Selbständigkeit. Anbei ein Formular in dem ich ankreuzen soll, ob mehr als 15 Stunden die Woche etc., sowie das Formular abschliessende EKS fuer das aktuelle Quartal, sowie diese Rechtsbelehrung in der die Sanktionen bei Nichteinhaltung angefuehrt sind. Beides sollte ich binnen einer Frist von 14 Tagen erledigen - obwohl die Frist in den Zeitraum meiner Krankschreibung fällt und das Quartal noch nicht zu Ende ist (EKS).
Ich rief im Callcenter an, um mitteilen zu lassen, dass ich bis Mitte September krankgeschrieben bin, dem Jobcenter diese Krankschreibung auch vorliegt und ich deshalb die geforderten Unterlagen nicht vor Ende September einreichen kann. Die Dame in der Leitung hatte zunächst versucht, mich zu ueberzeugen, dass ich das doch schnell erledigen könnte, wenn ich nicht beide Arme gebrochen hätte. Ich blieb hart und stellte klar, dass die Krankheitszeit akzeptiert werden muss.
Wenige Tage nach diesem Anruf erielt ich erneut einen Brief des Arbeitsvermittlers mit dem Betreff: Anhörung zum möglichen Eintritt einer Sanktion. In dem Brief steht, dass ich trotz Belehrung ueber die Folgen bisher keine Beschreibung meiner selbständigen Tätigkeit eingereicht habe, und dass dies nun zu pruefen ist. Es wird mit einer Kuerzung meiner Regelleistung um 30% fuer die Dauer von 3 Monaten gedroht. Anbei gibt es ein Formular auf dem ich in etwa Folgendes ankreuzen kann:
A) Trifft zu.
B) Möchte mich nicht äussern.
C) Möchte mich äussern und fuehre folgende wichtige Gruende an.
Die Frist fuer die Erledigung ist Samstag, der 15. September (ich bin bis 14.09. krankgeschrieben.
Diese Briefe und auch die Vorgehensweise machen mir Angst und ich möchte diesmal besser vorbereitet darauf reagieren. Nun zu meinen Fragen:
1) Ueberpruefung Wirtschaftlichkeit: Was habe ich zu befuerchten und welche Fehler kann ich machen?
Ich hatte vor, den Umfang meiner Tätigkeit wahrheitsgemaess mit mehr als 15 Stunden pro Woche anzugeben. Ich habe ebenfalls Einnahmen in mittlerer dreistelliger Höhe fuer das aktuelle Quartal zu melden.
2) Kann ich (auch vor der Deadline in der EGV) zur Aufgabe meiner kuenstlerischen Tätigkeit gezwungen werden, wenn ich ueber einen bestimmten Zeitraum keine oder zu geringe Einnahmen habe (und was gilt als zu gering)?
Gerade in meinem Berufsfeld habe ich es mit unvorhersehbaren Dynamiken zu tun und so kommt es, dass es letztes Jahr sehr gut lief und dieses Jahr bisher eher Flaute ist. Da ich noch nicht lange genug im Beruf bin, hatte ich auch noch keine Möglichkeit, entsprechende Polster oder Strategien aufzubauen. Ich möchte meine Tätigkeit in jedem Fall beibehalten.
3) Muss ich nicht zuerst eine Erinnerung an die Erledigung einer Vereinbarung erhalten, bevor mir mit Sanktion gedroht wird - und wie verhalte ich mich jetzt um diese abzuwenden?
Tatsache ist: Ja, ich habe keine Beschreibung meiner Tätigkeit per email eingereicht. Ich habe mich zunächst darueber geärgert, dass die Person, die mir qualifizierte Hilfestellung zu meiner beruflichen Situation geben soll und Entscheidungen darueber fällt, sich nicht selbst die Muehe macht (Mitwirkungspflicht beiderseits!), sich ueber den Beruf des Kuenstlers zu informieren. Ich wollte entsprechend reagieren und habe es dann schlicht vergessen.
Was soll ich nun tun? Schreiben, dass ich es vergessen habe und ich das gern so rasch wie möglich nachreiche? Man hätte mich auch einfach erinnern können. Es ist das erste Mal, dass ich meine Mitwirkungspflicht vernachlässigt habe.
4 a) Ist meine Annahme korrekt, dass ich während der Krankheitszeit nicht zur Erledigung der Forderungen und Einhaltung der Fristen verpflichtet bin?
4 b) Muss ich ueberhaupt reagieren, wenn mir trotz vorliegender Krankmeldung Schreiben zugehen, die diese nicht beruecksichtigen?
4 c) Können sich evtl. auch Konsequenzen fuer mich ergeben, wenn ich etwa in dieser Zeit trotzdem von zu Hause arbeite (Einnahmen habe), aber die Briefe nicht erledige? Bzw. den Weiterbewilligungsantrag erledige, aber den Rest der Schreiben nicht?
5) Ist die Festsetzung der Frist fuer die Stellungnahme zur nicht erledigten Vereinbarung auf einen Samstag (einen Tag nach Ablauf meiner Krankmeldung) eine Falle - und was muss ich hier beachten?
Ich weiss, das ist ein sehr langer Beitrag und ich habe viele Fragen. Aber die ganze Sachlage liegt mir so schwer im Magen, wie meine Unwissenheit und das Ohnmachtsgefuehl, dass ich hoffe, dennoch hier gewillte Lese- und Schreiberlinge zu finden.
Dankeschön.