Hallo,
entschuldigt wenn ich etwas wirr schreiben oder so, aber ich steh noch unter Schock. In unserem Haushalt wohnen 2 Erwachsene und 2 Kinder heute bekommen wir die Nachricht, dass wir angeblich ca.15000 Euro zu unrecht bekommen haben und diese zurückzahlen sollen. Es handelt sich um Kindergeld was wir angeblich nicht angegeben haben und Kosten der Kinder für Unterkunft und Heizung.
Ich habe definitiv alle meine Pflichten erfüllt. Ich habe die Kinder IMMER angegeben, nur wurden diese angeblich manche Monate berechnet dann wieder nicht. Die Anträge habe ich immer persönlich vorbeigebracht mit der Bitte diese kurz durchzuschauen um gegebenfalls fehlende Unterlagen nachzureichen. Es war IMMER ALLES in Ordnung. Es handelt sich um Fehlzahlungen vom 1.7.2005 (!!!) bis 31.12.2008. Ich werde Widerspruch einlegen und gegebenenfalls zum Sozialgericht ziehen. Der Sachbearbeiter kennt uns schon lange und weiss dass wir 2 Kinder haben (wurden ja auch immer angegeben inkl. dem Kindergeld) da sehe ich es DEFINITIV als Fehler der ARGE an und finde es nicht gerechtfertigt dies nachzufordern. Es gibt doch einen Gesetzestext wo steht dass Forderungen die im Verschulden der ARGE sind nicht zurückgefordert werden dürfen. Kann mir den jemand sagen? Anyway was haltet ihr von dieser Frechheit?:icon_kotz:
:icon_eek:
PS: Hab morgen einen Termin beim Arbeitslosenzentrum, hab schon telefoniert, die finden das eine Frechheit und haben sich selbst gewundert.
entschuldigt wenn ich etwas wirr schreiben oder so, aber ich steh noch unter Schock. In unserem Haushalt wohnen 2 Erwachsene und 2 Kinder heute bekommen wir die Nachricht, dass wir angeblich ca.15000 Euro zu unrecht bekommen haben und diese zurückzahlen sollen. Es handelt sich um Kindergeld was wir angeblich nicht angegeben haben und Kosten der Kinder für Unterkunft und Heizung.
Ich habe definitiv alle meine Pflichten erfüllt. Ich habe die Kinder IMMER angegeben, nur wurden diese angeblich manche Monate berechnet dann wieder nicht. Die Anträge habe ich immer persönlich vorbeigebracht mit der Bitte diese kurz durchzuschauen um gegebenfalls fehlende Unterlagen nachzureichen. Es war IMMER ALLES in Ordnung. Es handelt sich um Fehlzahlungen vom 1.7.2005 (!!!) bis 31.12.2008. Ich werde Widerspruch einlegen und gegebenenfalls zum Sozialgericht ziehen. Der Sachbearbeiter kennt uns schon lange und weiss dass wir 2 Kinder haben (wurden ja auch immer angegeben inkl. dem Kindergeld) da sehe ich es DEFINITIV als Fehler der ARGE an und finde es nicht gerechtfertigt dies nachzufordern. Es gibt doch einen Gesetzestext wo steht dass Forderungen die im Verschulden der ARGE sind nicht zurückgefordert werden dürfen. Kann mir den jemand sagen? Anyway was haltet ihr von dieser Frechheit?:icon_kotz:

PS: Hab morgen einen Termin beim Arbeitslosenzentrum, hab schon telefoniert, die finden das eine Frechheit und haben sich selbst gewundert.