Dringend - morgen Telefontermin vom job center - muss ich den wahrnehmen?

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Tinamoelke

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Ich bin seit einem Jahr Au . Bekomme Krankengeld und aufstockend Alg2.

2 mal hab ich einen Termin beim job center bekommen den ich mit Hinweis auf die Au jeweils abgesagt habe.

Jetzt hat nur meine SB einen Termin geschickt (Donnerstag verfasst für Termin morgen. Also nicht mal ne Woche Ankündigungszeit)

Frage ist muss ich den einhalten? Muss ich mit ihr telefonieren?

Ist wohl eher seltsam eine schriftlichen Aufforderung für einen telefonischen Termin. Ich hab hier im forum nichts dazu gefunden.

Bin dankbar für antworten
Liebe Grüße
Tina
 

MichaelBelek

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Jetzt hat nur meine SB einen Termin geschickt (Donnerstag verfasst für Termin morgen. Also nicht mal ne Woche Ankündigungszeit)

Frage ist muss ich den einhalten? Muss ich mit ihr telefonieren?

Tina

Hallo Tina :welcome:,

könntest Du bitte die Aufforderung vom JC hochladen?

Zugleich ist die Weitergabe der Telefon/Faxnummer und E-Mail beim JC immer freiwillig. Mithin solltest Du die Speicherung der o.g. Kontaktdaten widerrufen und umgehend Löschung einfordern.

Der Postweg ist somit einzuhalten und verschafft Dir Zeit um angemessen auf Forderungen des JC zu reagieren.

LG Micha
 

Tinamoelke

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Hallo Tina :welcome:,

könntest Du bitte die Aufforderung vom JC hochladen?

Zugleich ist die Weitergabe der Telefon/Faxnummer und E-Mail, an das Jobcenter immer freiwillig. Mithin solltest Du die Speicherung der o.g. Kontaktdaten widerrufen und umgehend Löschung einfordern.

Der Postweg ist somit einzuhalten und verschafft Dir Zeit um angemessen auf Forderungen des JC zu reagieren.

LG Micha

Oh danke Micha das war ja schnell.
Hochladen weiß ich nicht wie ich versuch das nachher mal abzutippen. Bin grad nicht zu hause.

Ich glaub nicht dass die meine Telefonnummer hat. Deshalb hat sie mir ja schriftlich gegeben dass ich morgen um 10 bei ihr anrufen soll.

Frage also muss man dem nachkommen oder kann ich wie auch bei den anderen Terminen ihr den Termin (natürlich schriftlich dann) absagen mit Begründung dass ich Au bin.
 

MichaelBelek

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Oh danke Micha das war ja schnell.

Ich glaub nicht dass die meine Telefonnummer hat. Deshalb hat sie mir ja schriftlich gegeben dass ich morgen um 10 bei ihr anrufen soll.

Frage also muss man dem nachkommen oder kann ich wie auch bei den anderen Terminen ihr den Termin (natürlich schriftlich dann) absagen mit Begründung dass ich Au bin.

Hallo Tina,

wow, ganz neue Masche. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du und mittlerweile seit ca. 18 Monaten AU habe jedoch noch nie eine solche Aufforderung erhalten.

Vorsorglich würde ich (meine persönliche Meinung) per FAX (im Anhang die AU ) den Telefontermin sofort absagen mit Begründung, dass Du AU bist.

LG
 

Tinamoelke

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Hallo Tina,

wow, ganz neue Masche. Ich bin in einer ähnlichen Situation wie Du und mittlerweile seit ca. 18 Monaten AU habe jedoch noch nie eine solche Aufforderung erhalten.

Vorsorglich würde ich (meine persönliche Meinung) per FAX (im Anhang die AU ) den Telefontermin sofort absagen mit Begründung, dass Du AU bist.

LG

Ja scheint mir auch ne neue Masche zu sein. Ich hab im forum hier keinen Beitrag dazu gefunden und kenne die Rechtslage dazu nicht.

Ein Fax hab ich leider nicht. Und von einem öffentlichen Z. B. Copy shop bin ich nicht so sicher ob das ne gute idee ist.
 

MichaelBelek

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Ich bin seit einem Jahr Au . Bekomme Krankengeld und aufstockend Alg2.

Tina

Hi Tina,

noch eine kleine Anmerkung. Mittlerweile wurden zwei Eingliederungsverwaltungsakte während meiner AU in den vergangenen 3 Monaten vom Sozialgericht als unzulässig und rechtswidrig befunden, weil das Jobcenter meine Leistungsfähigkeit vor Eingliederungsmaßnahmen nicht geprüft hat...bestimmt bekommst Du auch demnächst eine Einladung zum medizinischen Dienst...(wenn nicht schon geschehen)...

LG
 

MichaelBelek

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Ein Fax hab ich leider nicht. Und von einem öffentlichen Z. B. Copy shop bin ich nicht so sicher ob das ne gute idee ist.

Hi, Du kannst Dir natürlich auch die Mühe sparen, wenn Du (angeblich) keine Post bekommen hast. Das Jobcenter ist nachweispflichtig, dass Du die Post bekommen hast. Somit ist der Fall gelöst und eine Sanktion zu 100% ausgeschlossen. LG
 

Tinamoelke

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Was mich halt überlegen lässt den Anruf zu machen ist dass es so sehr kurzfristig ist. Das ist ungewöhnlich für meine SB mit der ich noch nie Probleme hatte. Das ist eine von den wenigen guten glaub ich.

Vorhersage hatte ich einige Jahre einen komplett sadistischen A...

Also gibt es vielleicht einen guten Grund...

Auf der anderen Seite möchte ich natürlich nicht das Signal geben jetzt immer telefonisch Termine einzuhalten obwohl ich krank geschrieben bin.
 

erwerbsuchend

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Ich glaub nicht dass die meine Telefonnummer hat. Deshalb hat sie mir ja schriftlich gegeben dass ich morgen um 10 bei ihr anrufen soll.

Gibt es weitere Angaben in der Einladung dazu, warum du genau anrufen sollst? Was ist als genereller Einladungsgrund angegeben?

Ein Fax hab ich leider nicht.

Es gibt dafür auch Online-Faxanbieter, die man dafür nutzen kann. Alternativ solltest du mal schauen, ob dein Internet-Router eine eingebaute Faxfunktion hat.
 

DonOs

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Hochladen weiß ich nicht wie ich versuch das nachher mal abzutippen.

Ja bitte tue das.

Wohlmöglich ist diese "Einladung" noch mit einer Rechtsfolgebelehrung verknüpft? Das wäre sehr interessant, besonders im Hinblick auf negative Folgen. :icon_mrgreen:

Soll die Gute doch ein Handy mit in den Briefumschlag stopfen.
 

CanisLupusGray

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Hallo Leute,

was soll der ganze Eiertanz? Es gibt keine Verpflichtung sich ein auch noch kostenpflichtiges Telefonat aufzuhalsen, nur weil SB das gerade mal so möchte.

Wenn SB Redebedarf hat hat er Vor- -öhm- Einladung nach § so und so i.V. m. § so und so an den HE /TE heraus zuschicken und zwar mit RFB .

Dieses Ansinnen von wegen den SB morgen dort anzurufen würde ich ignorieren und noch nicht einmal in irgendeiner Form darauf reagieren. Erstens ist mir die für derlei Überlegungen aufgeopferte Lebenszeit zu wichtig, zweitens könnte SBchen auf irgendwelche Gedanken kommen, dass es nun ganz legitim sei, alles telephonetisch managen zu wollen können.
 

Holler2008

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Bezüglich der Argumentation ist der Inhalt des Terminschreibens unglaublich wichtig.
- der Grund,
- mit welchen §§ unterstützt
- welche Rechstfolgen sind angegeben?

Ohne das sind die Tips hier im schlimmsten Fall falsch.

Bist du AU ? Dann würde ich gar nichts machen.
Aber auch ansonsten würde ich nichts machen, weil der SB kann so über alles behaupten, dass es besprochen worden wäre oder dass du irgendwas zugesagt hast.

Ich würde sogar die Nummer des Amtes in meinem Providerkonto sperren.

Abtippen unbedingt! ...vielleicht liest es so spät ja doch noch einer mit Ahnung.
 

Doppeloma

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Hallo Holler2008,

Bezüglich der Argumentation ist der Inhalt des Terminschreibens unglaublich wichtig.

Das glaube ich eher NICHT, ein Meldetermin hat im JC bei der SB stattzufinden und nicht indem ICH da anrufen soll.


einen solchen Grund gibt es nicht im SGB II und auch nicht im SGB III nach § 309, dabei geht es IMMER um ein persönliches Erscheinen im Amt.

- mit welchen §§ unterstützt

Das wäre tatsächlich sehr interessant, welche §§ dafür herhalten sollen ein Telefonat von zu Hause zu "erzwingen" ... bleibt ja nur die berühmt / berüchtigte "Mitwirkungs-Pflicht" und dann hat man auch zu begründen, wobei ich nun durch einen Anruf "mitwirken" soll.

- welche Rechstfolgen sind angegeben?

Wahrscheinlich die gleichen wie immer, nur kann man Niemanden gesetzlich zwingen überhaupt irgendwo anrufen zu müssen ... :icon_evil:

Was immer die SB so dringend möchte wird sie sich die Mühe machen müssen das konkret schriftlich mitzuteilen ... :idea:

Ich wäre aber gerade sowas von heiser und solche Forderungen können einem ja nur komplett die Sprache verschlagen ... :doh:

Ich vermute mal selber anrufen darf und kann die SB nicht (wurde ja schon erwähnt, dass die Nummer dem JC nicht bekannt sei), neuerdings wird ja auch gerne mal schriftlich bedauert , dass man den LE "leider nicht telefonisch erreichen konnte" und man möge doch bitte zurückrufen ...

Da könnte man doch auch DIREKT schreiben WAS man eigentlich WILL, nein, der LE wird gebeten "Ruf doch mal an" ... :doh:
Klar, so kann man die Löschung der Nummern auch umgehen wollen, nur ergibt das immer noch KEINE Rechtsgrundlage das JC nach Terminvorgabe anrufen zu müssen ... :icon_evil:
Natürlich gut aufheben diese "Einladung zum Telefon-Anruf" ... die lassen wirklich gar nichts mehr aus ...

MfG Doppeloma
 

Holler2008

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Hallo Holler2008,



Das glaube ich eher NICHT, ein Meldetermin hat im JC bei der SB stattzufinden und nicht indem ICH da anrufen soll.


einen solchen Grund gibt es nicht im SGB II und auch nicht im SGB III nach § 309, dabei geht es IMMER um ein persönliches Erscheinen im Amt.
Gut, wenn du das sicher auswendig weißt.
Ich muss bei sowas immer das Schreiben selbst sehen und kann dann sagen, ob ich Argumente dagegen nennen kann.
 

DoppelPleite

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Tinamoelke

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Vielen Dank für die Unterstützung!

Also ich bin dann doch eingeknickt und hab angerufen aber niemand erreicht. Ich wollte einfach wissen was los ist. Naja jetzt bin ich so schlau wie vorher...
Vielleicht war auch die Nummer falsch. Ich bin nämlich unterwegs und hatte nur die uralte Telefonnummer der SB bei mir und die sind inzwischen umgezogen.

Jedenfalls möchte ich mir den Stress nicht nochmal antun und beantrage jetzt die Löschung der Telefonnummern. Mir ist nämlich eingefallen dass ich vor Jahren mal mit der SB telefonisch Kontakt hatte. Also hat die sie doch. Sehe ich nachher zu hause an der Telefonliste ob sie es versucht hat.

Jetzt bin ich mal gespannt ob etwas kommt in Richtung Sanktion da ich sie ja nicht erreicht hab.

Ich werde später den Text noch abtippen falls jemand noch etwas dazu schreiben möchte oder jemand in einer ähnlichen Situation ist oder eben eine Sanktion kommt.

Vielen Dank nochmal
Tina
 

Doppeloma

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Hallo Holler2008,

Gut, wenn du das sicher auswendig weißt.

Na-Ja, die §§ zur Meldepflicht wurden ja hier schon oft genug veröffentlicht.

Von telefonischer Kontaktaufnahme durch den LE steht da jedenfalls NICHTS drin ...
§ 59 SGB II verweist lediglich auf die Anwendung von § 309 SGB III und darin geht es doch wohl ziemlich eindeutig, um einen Meldetermin beim AMT und nicht am Telefon ...

Ich muss bei sowas immer das Schreiben selbst sehen und kann dann sagen, ob ich Argumente dagegen nennen kann.

Eine Melde-Aufforderung außerhalb des JC ist (nach § 309 SGB III) nur unter sehr engen Bedingungen überhaupt möglich und eine Aufforderung beim AMT anzurufen gibt es überhaupt NICHT.

Auch im allgemeinen SGB -Teil bezieht sich § 61 SGB I auf ein "persönliches Erscheinen beim AMT" ... wenn man schon (eventuell) mit "allgemeinen Mitwirkungspflichten" kommen möchte ...

Das Problem ist immer, dass man Rechtsgrundlagen, die es gar nicht gibt auch nicht belegen KANN ... also KANN es in diesem Schreiben auch keine verbindlichen Rechtsgrundlagen geben dort anrufen zu müssen ... :icon_hihi:

Das muss dann ja auch irgendwo rechtlich erfasst und zutreffend sein, wenn man daraus ein Meldeversäumnis sanktionieren möchte. Zudem erweist sich ja schon, dass die SB offenbar nun gar nicht erreichbar gewesen ist ... sie kann doch gar nicht wissen, ob die TE zu diesem Zeitpunkt überhaupt telefonieren möchte oder kann.

Vielleicht hat sie ja einen Arzt-Termin gehabt um diese Zeit, den muss man auch nicht absagen, weil man (lt. schriftlicher "Einladung") eine SB anrufen soll pünktlich um 10 Uhr ... :icon_evil:

Wenn die Telefon-Nummer nun doch beim JC bekannt ist (und erst gelöscht werden soll), dann fragt man sich doch erst recht WARUM die SB dann NICHT selber anruft und eine "Telefon-Melde-Aufforderung" schickt ???

MfG Doppeloma
 

Doppeloma

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Hallo Tinamoelke,

Vielleicht war auch die Nummer falsch. Ich bin nämlich unterwegs und hatte nur die uralte Telefonnummer der SB bei mir und die sind inzwischen umgezogen.

Das kannst du ja leicht überprüfen in der "Einladung" sollte ja die aktuelle Nummer mit drin stehen, wenn sie dich um einen Anruf bittet ...
In der Regel ändern sich die Rufnummern nicht wenn die Ämter umziehen, es sei denn es gibt einen anderen Vorwahlbereich.

Mir ist nämlich eingefallen dass ich vor Jahren mal mit der SB telefonisch Kontakt hatte. Also hat die sie doch. Sehe ich nachher zu hause an der Telefonliste ob sie es versucht hat.

Dann auch sichern (Ausdrucken), macht das Anschreiben aber auch nicht wirklich sinnvoller ...

Jetzt bin ich mal gespannt ob etwas kommt in Richtung Sanktion da ich sie ja nicht erreicht hab.

Musst du ja auch nicht und eine Sanktion wäre nicht zulässig, weil du nicht angerufen hast, bzw. sie gar nicht erreichen konntest (Datum und Uhrzeit deines Versuches bitte notieren) und auf dem Handy NICHT löschen (Anrufliste) ... :icon_evil:

Ich werde später den Text noch abtippen falls jemand noch etwas dazu schreiben möchte oder jemand in einer ähnlichen Situation ist oder eben eine Sanktion kommt.

Wäre schon nett, besonders wichtig wäre der angegebene Grund und die §§ für diese besondere Art der "Melde-Aufforderung" ... man lernt ja immer wieder gerne was dazu.

Man kann natürlich (leider) trotzdem versuchen dich zu sanktionieren aber damit dürften die nicht sehr weit kommen. Zunächst musst du eine "Anhörung" (§ 24 SGB X) erhalten und dann kann man ja versuchen denen da schon zu erklären, dass es so rechtlich gar nicht geht. :icon_evil:

MfG Doppeloma
 
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