hallo,
bin neu hier ...und möchte ein(es) meiner dringenden Anliegen schildern.
Hoffe und danke sehr, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Es ist eine Terminsache,..und ich habe aber selbst dzt keine ständigen Inetzugang, kann daher voraussichtlich erst heute spät wieder kommen.
Bitte trotzdem dringend um Rat.
Also, darum geht es: welcher Träger nach dem Ablauf einer befristeten Beschäftigung und bei bestehender Erkrankung für die leistungen, und die KV weiterversicherung zuständig ist.
Befristeter Arbeitsvertrag endete mit 23.12.2008.
Erkrankung am 22.12.2008 (Op steht bevor)
Erster Tag der arbeitslosigkeit 24.12.2008
Vor Aufnahme der Tätigkeit H4 bezogen.
Heute ,23.12.2008 bei der KV gewesen und sich bzgl. Weiterversicherung/
Leistungen/Krankengeld erkundigt.
Mdl Antrag darauf gestellt.
KV informierte, dass diese für die leistungen nicht zuständig seien, und umgehend arbeitslosmeldung erfolgen muss, da sonst auch nicht mehr KV versichert.
Hier im Forum habe ich gelesen, dass diese Auskunft so nicht stimmen kann, und Anspruch auf Nachversicherung/Kgeld durch die Kasse besteht.
Was ist nun richtig?
Wie soll man verhalten?
Stimmt es, das der Leistungsanspruch der KKasse verlorengeht, wenn ich mich morgen alos melde?
Die Arge ist sbv darüber informiert, dass eine befistete Tätigkeit (Dauer)aufgenommen wurde.
Kann/soll man den Antrag morgen nochmal bei der Kasse schriftlich stellen, und danach zur ARGE und dort zurück/krank melden...
Ich weiss nun wirklich nich, was richtig ist.
Danke vorab schon mal für Euren Rat
und wünsche allen ein frohes Fest
bin neu hier ...und möchte ein(es) meiner dringenden Anliegen schildern.
Hoffe und danke sehr, wenn mir jemand weiterhelfen kann.
Es ist eine Terminsache,..und ich habe aber selbst dzt keine ständigen Inetzugang, kann daher voraussichtlich erst heute spät wieder kommen.
Bitte trotzdem dringend um Rat.
Also, darum geht es: welcher Träger nach dem Ablauf einer befristeten Beschäftigung und bei bestehender Erkrankung für die leistungen, und die KV weiterversicherung zuständig ist.
Befristeter Arbeitsvertrag endete mit 23.12.2008.
Erkrankung am 22.12.2008 (Op steht bevor)
Erster Tag der arbeitslosigkeit 24.12.2008
Vor Aufnahme der Tätigkeit H4 bezogen.
Heute ,23.12.2008 bei der KV gewesen und sich bzgl. Weiterversicherung/
Leistungen/Krankengeld erkundigt.
Mdl Antrag darauf gestellt.
KV informierte, dass diese für die leistungen nicht zuständig seien, und umgehend arbeitslosmeldung erfolgen muss, da sonst auch nicht mehr KV versichert.
Hier im Forum habe ich gelesen, dass diese Auskunft so nicht stimmen kann, und Anspruch auf Nachversicherung/Kgeld durch die Kasse besteht.
Was ist nun richtig?
Wie soll man verhalten?
Stimmt es, das der Leistungsanspruch der KKasse verlorengeht, wenn ich mich morgen alos melde?
Die Arge ist sbv darüber informiert, dass eine befistete Tätigkeit (Dauer)aufgenommen wurde.
Kann/soll man den Antrag morgen nochmal bei der Kasse schriftlich stellen, und danach zur ARGE und dort zurück/krank melden...
Ich weiss nun wirklich nich, was richtig ist.
Danke vorab schon mal für Euren Rat
und wünsche allen ein frohes Fest